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Autor Thema: Dringende Warnung vor gas.de  (Gelesen 12321 mal)

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Offline fritzfrie

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Dringende Warnung vor gas.de
« am: 05. Januar 2012, 19:45:24 »
Hallo,

diese Firma spielt mit ihren Kunden ein ganz schlimmes Spiel und ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass diese Verarschung System hat. Auffällig ist auch, dass bei anderen Unternehmen, die denselben Geschäftsführer haben, offensichtlich immer das gleiche Spiel betrieben wird.

Endabrechnung nach Vertragsende nur nach Mahnung aber noch einigermaßen zeitnah. \"Innerhalb von 14 Tagen überweisen wir Ihr Guthaben\"

Fehlanzeige - Erinnerung
\"Nächste Woche haben Sie Ihr Geld\"

Fehlanzeige - Mahnung
\"Nächste Woche haben sie Ihr Geld\"

Fehlanzeige - letzte Mahnung
\"Geld heute angewiesen, Geld wird am x. oder x. auf Ihrem Konto sein\"

Fehlanzeige - vor Terminvereinbarung mit Anwalt abschließendes Telefonat mit \"Kundenservice\" - von dort angeblich Rücksprache mit Buchhaltung
\"Heute angewiesen, am x. ist das Geld auf Ihrem Konto.\" Warte ich noch ab.

Antrag auf Erlass eine Mahnbescheides an das bayerische Mahngericht Coburg liegt fertig ausgefüllt zu Absendung bereit.

Viele Grüße
Fritz

Offline Schwalmtaler

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Dringende Warnung vor gas.de
« Antwort #1 am: 06. Januar 2012, 08:59:21 »
Daraus lernen und die letzten Monate den Zählerstand in den Blick nehmen, eigene Verbrauchshochrechnung anstellen und damit eine Rechnung simulieren. Abzüglich der bisherigen Abschläge kann man dann seine zukünftigen Abschläge reduzieren - sofern man selbst überweist und keine LA hat. Nur dem Versorger mitteilen, ggf. LA entziehen und restliche Abschläge selbst überweisen!

Offline fritzfrie

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Dringende Warnung vor gas.de
« Antwort #2 am: 06. Januar 2012, 10:02:00 »
Hallo Schwalmtaler,

bist du ganz sicher, dass sich deine Antwort auf meinen Beitrag bezieht? Falls ja, einfach noch einmal durchlesen!

Grüße
Fritz

Offline bolli

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Dringende Warnung vor gas.de
« Antwort #3 am: 09. Januar 2012, 08:32:50 »
Zitat
Original von fritzfrie
Hallo Schwalmtaler,

bist du ganz sicher, dass sich deine Antwort auf meinen Beitrag bezieht? Falls ja, einfach noch einmal durchlesen!

Grüße
Fritz
Warum nicht ? Wenn kein Guthaben zur Rückzahlung ansteht muss man auch nichts mehr anmahnen bzw. sich hinhalten lassen !  ;)

 

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