Nach der Satzung § 1 (3) sind Geschäfte mit Nichtmitglieder zulässig.
Der Wechsel ist auch über Verivox möglich, ohne dass man Mitglied der Genossenschaft wird. Allerdings: Verivox nimmt höhere Grundgebühren, ...
Verivox "nimmt" wohl kaum Grundgebühren, eine höhere als sonst üblich dürfte vielmehr die eG von Nichtmitglieder verlangen.
Meine Einschätzung zu M4Energy eG nach derzeitigem Kenntnisstand:
Die verwendete AGB (Stand Februar 2012) ist wenig kundenfreundlich - bspw. lautet Punkt 5.2
Werden die Lieferung oder die Verteilung elektrischer Energie oder sonstige von M4Energy nach diesem Vertrag zu erbringende Leistungen nach Vertragsabschluss mit zusätzlichen Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen, allgemein verbindlichen Belastungen (z.B. nach EEG oder KWKG) belegt oder ändern sich diese Steuern, Abgaben oder Belastungen nachträglich, wird M4Energy etwaige sich hieraus ergebenden Mehr- oder Minderkosten an das Mitglied weitergeben. ... M4Energy wird das Mitglied über die Anpassung spätestens mit der nächsten Rechnungslegung informieren.
d.h., für derartige Preisanpassungen wird kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt; zudem ist auch keine zeitnahe Information über solche „Weitergabe von Mehrkosten“ vorgesehen (m.E. ist beides auch rechtlich sehr fragwürdig) !
*)„Sonstige“ Preisänderungen sollen gemäß AGB-Punkte 5.3 ff in Anlehnung an § 5 Abs. 2 u. 3 der StromGVV erfolgen. Eine solche Preisänderungsklausel dürfte gemäß Urteil des EuGH vom 21.03.13 bzw. des BGH vom 31.07.13 auch für Strom-Sonderverträge unwirksam sein. Insofern ist wohl von weiteren „Problemen“ für die M4Energy eG auszugehen.
In 2011 wurde lt. Jahresabschluss der eG ein Verlust von 55,4 T€ erwirtschaftet. Einschließlich weiterer Verlustvorträge waren Ende 2011 gut 15 % der Geschäftsguthaben verbraucht. Bedenklich ist, dass der Jahresabschluss 2012 derzeit noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (in den Vorjahren war das bis Mitte Juli erledigt).
Lt. vorherige Beiträge in diesem Thread sind in 2012 weitere große Teile der Mitglieder-Geschäftsguthaben „verbraten“ worden. Auch diesbzgl. könnten die Warnungen des User's @Zipfelfink mehr als berechtigt sein. Wer allerdings „unliebsame Überraschungen" nicht scheut, soll gerne zu diesem Anbieter wechseln.
*) Nachtrag:
Bei den Tarif-Varianten mit einer 12-monatigen Vertragslaufzeit/Vertragsverlängerung sowie einer 3-monatigen Kündigungsfrist (wie bspw. bei HT-/NT-Strom) sind die Auswirkungen des nicht vorgesehenen Sonderkündigungsrechts und der Info über "Mehrkosten-Weitergabe" erst mit Rechnungslegung besonders gravierend: Ein weiteres – ggf. ungewolltes – Vertragsjahr ist praktisch vorprogrammiert !