0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Original von Evitel2004@SabbelMR,ich hab mir die beiden Links mal intensiver angeschaut, und soweit ich erkenne, sind das lediglich Vermittler?Wichtig wäre, hätte ich vielleicht auch anfangs noch ergänzen sollen, wer den Strom- bzw. Gasliefer-Vertrag direkt mit dem End-Kunden hat.Das Energiebüro Olbernhau ist wohl lediglich ein Vertriebspartner
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von elektrischer Energie durch Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG an Kunden, die maximal bis zu 100.000 kWh pro Abrechnungsjahr beziehen.[..]2.1 Übermittelt der Kunde der Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG ein vollständig ausgefülltes Auftragsformular, so gibt er damit eine verbindliche Bestellung über die ausschließliche Belieferung mit Strom durch die Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG ab.2.2 Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung des Auftrags zur Stromversorgung durch die Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG zustande. In der Auftragsbestätigung teilt die Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG den voraussichtlichen Lieferbeginn mit. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass keine Lieferhindernisse bestehen und insbesondere der Vertrag mit dem bisherigen Stromlieferanten rechtzeitig gekündigt werden kann.
Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz