Zunächst mal die Erläuterung, dass das Wort Mahnung auch wonirgends auftauchen muss. Seit der Schuldrechtsreform 2002 sind Rechnungen automatisch bis 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit zu begleichen. Danach beginnt automatisch der Verzugszeitraum. Gleichwohl bedienen sich viele Firmen noch des Instruments der \"Mahnung\", können hier aber frei forumulieren und müssen nicht \"mahnen\".
Bei der Verjährung gilt, dass eine Forderung im Energiebereich unter den Bedingungen der §§ 195, 199 BGB verjährt. Das bedeutet, dass am 31.12.2011 Forderungen verjähren, die 2008 entstanden sind. Maßgeblich ist dabei der Rechnungslegungszeitpunkt, nicht der Abnahmezeitpunkt. Daher dürften Ihre Vermutungen bezgl. der Verjährung zumindest für die Forderungen aus der Rechnung 2008 nicht ganz unbegründet sein.
Maßgeblich für das Vorgehen ist wie immer die Frage, ob Sie im Sondervertrag oder in der Grundversorgung versorgt werden. Im Sondervertrag kommt es auf das vereinbarte Preisanpassungsrecht an, nicht auf die Angemessenheit der Preise. Da dieses Preisanpassungsrecht meist erst garnicht rechtmäßig vereinbart wurde oder nicht wirksam ist, gelten oft nur die mit Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alles was mehr gezahlt wurde, geschah rechtsgrundlos und könnte unter Beachtung der Verjährungsfristen sogar noch von Ihnen zurückgefordert werden, selbst wenn Sie bisher garnicht widersprochen hätten.
In der Grundversorgung sieht das anders aus. Da gelten die Anfangspreise laut BGH als vereinbart und können daher nicht mehr mit einem Billigkeitseinwand angegriffen werden. Den Preiserhöhungen seid Vertragsabschluss, die man als Unbillig empfindet, muss allen einzeln widersprochen worden sein, wenn man sie überprüfen lassen will.
Ihre Chancen sind bei einem Sondervertrag sicherlich nicht schlecht, und das Angebot des Versorgers, der von sich aus schon Abstriche macht, deutet auch eher auf eine unsichere Rechtslage für ihn hin.
Ich würde derzeit noch gar nicht reagieren und wenn er was will, soll er klagen. Erst dann würde ich mir einen Anwalt nehmen. Ggf. würde ich ihn mir vorher schn mal suchen, da man in der Regel innerhalb kurzer Fristen nach Klagezustellung reagieren muss.