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Autor Thema: RheinEnergie beruft sich auf überholtes Urteil des LG Köln  (Gelesen 6148 mal)

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Offline RA-Bayer

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An Kunden, die ihre Erstattungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisklauseln ohne anwaltliche Vertretung geltend machten und nicht exakt bezifferten, verschickte die RheinEnergie zuletzt Schreiben, in denen sie unter Verweis auf ein Urteil des LG Köln aus dem Jahre 2009 (Az. 90 O 50/09) mitteilte, sie sehe derzeit keine Veranlassung, eine Rückerstattung zu leisten.

Unerwähnt lässt die RheinEnergie allerdings, dass diese Entscheidung längst überholt ist. Das LG Köln hat mittlerweile in mehreren Urteilen entschieden, dass Rückerstattungsansprüche auch solchen Kunden zustehen, die zuvor ihre Jahresabrechnungen widerspruchslos beglichen haben (Urteil vom 07.10.2010, Az. 8 O 302/09; Urteil vom 24.11.2010, Az. 9 S 95/10).

Es verwundert daher auch nicht, dass die RheinEnergie in sämtlichen mir bekannten Fällen nach entsprechender anwaltlicher Aufforderung Rückerstattungen leistete. Auch wenn sie dies dem Kunden gegenüber zunächst angelehnt hatte.

 

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