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...Insgesamt stehen bei der Brennelementesteuer geplante Einnahmen von jährlich 1,3 Milliarden Euro infrage, die der Steuerkasse der Bundesregierung bis 2016 verloren gehen könnten.
Wie am Mittwoch bekannt wurde, haben die obersten Finanzrichter die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kernbrennstoffsteuer abgelehnt. Das FG Hamburg hatte ernstliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes bejaht und deshalb die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben.
...Das Finanzgericht Hamburg hat mit 27 Beschlüssen den Eilrechtsanträgen von fünf Kernkraftwerksbetreibern stattgegeben und damit die Hauptzollämter vorläufig verpflichtet, insgesamt über 2,2 Milliarden Euro Kernbrennstoffsteuer zu erstatten. Im Einzelnen:...Mit zwei Beschlüssen aus dem Jahr 2013 hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg bereits die höchstrichterliche Überprüfung des Kernbrennstoffsteuergesetzes veranlasst und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az. BVerfG 2 BvL 6/13) und den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (Az. EuGH C-5/14) angerufen. Da der 4. Senat über die bei ihm anhängigen Klagen jedoch nicht entscheiden kann, solange noch keine Urteile aus Karlsruhe und Luxemburg vorliegen, haben die Betreiber der Kernkraftwerke vorläufigen Rechtsschutz beantragt, um von der Zahlung der Kernbrennstoffsteuer einstweilig befreit zu werden bzw. deren Erstattung zu erreichen. Mit Erfolg....Der Inhalt der Beschlüsse wird demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank der Hamburger Justiz verfügbar sein (www.landesrecht-hamburg.de, Az. 4 V 154/13).
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