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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt legte in einem Urteil am 13. September fest, dass Neumann trotz akzeptierter Preiserhöhungen nie mehr als den ganz zu Anfang vereinbarten Gaspreis zu zahlen hatte. „Der anfangs vereinbarte Tarif ist wie eingefroren“, fasst Mogwitz das OLG-Urteil zusammen. Das heißt: Neumann musste nie mehr als die 1,97 Cent zahlen.Die Eswe hat Mogwitz zufolge die Ansprüche von Neumann bereits anerkannt. Laut seinem Anwalt stehen dem Wiesbadener rund 2000 Euro zu. Das ist zwar keine große Summe für ein Unternehmen wie Eswe-Versorgung, aber Neumann hat nun einen Präzedenzfall geschaffen.
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