Der Vergleich mit anderen Dauerschuldverhältnissen ist unpassend, da für diese kein Energiewirtschaftsgesetz und damit auch keine StromGVV gilt (\"Grundversorgung\").
Ich formuliere präziser, die NVV-AG schließt jegliche AGB-Klausel aus dem Rahmenvertrag aus, welche den Kunden ein Kündigungsrecht gewährt. Sowohl die \"gängige Monatsfrist\", als auch ein \"Sonderkündigungsrecht\" (bei Änderungen, die den Kunden belastend treffen würden).
Natürlich bleibt § 314 BGB davon unberührt. Er dürfte aber auch nur in seltenen Fällen zur Anwendung kommen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Die NVV-AG bietet keinen eigenständigen Sondervertrag an. Demnach muss und liegt \"NEWstrom-fest\" ein Vertrag nach allg. Tarif (als Grundversorger) zugrunde (namentlich NEWstrom), also ein \"Grundversorgungsvertrag\".
Bei einem solchen Grundversorgungsvertrag fordert der Gesetzgeber das Recht des Kunden \"mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats\" kündigen zu können.
Die \"Sonderkonditionen\" von NEWstrom-fest ergeben sich aber gerade durch den Ausschluss beider Kündigungsklauseln (oben aufgezählt, also auch des \"monatlichen\" Kündigungsrecht, wie aber in den StromGVV unbedingt gefordert) und einem geringfügig geringeren Strompreis, nebst Festpreisgarantie.
Solange das AGB-Gesetz anzuwenden ist, verhindert es wohl eine Änderung die \"mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist\".
Ich gehe dabei eben von der StromGVV aus; Abänderung, in der Annahme, dass auch der Ausschluss von Regelungen eine Änderung in diesem Sinne darstellt.
Nicht zu diskutieren ist der Punkt der Individualvereinbarung, es handelt sich schlicht um keine. Diese wäre aber Voraussetzung, um das AGB-Gesetz \"umschiffen\" zu können.
Ich habe recherchiert wie es andere Anbieter handhaben.
Entweder sie bieten einen eigenständigen Vertrag an, was dann eben den erneuten Vertragsschluss bedingt, oder sie gewähren eine Kündigung mit \"Nachteilen\", was i.d.R de facto nichts anderes heißt, als das man wieder in den \"Grundtarif\" rutscht.
Die Vorgehensweise der NVV-AG ist mir bisher kein weiters Mal bekannt geworden, aber ich lasse mich gerne eines anderen belehren.