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Autor Thema: Zahlungserinnerung Mahnung  (Gelesen 5975 mal)

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Offline AnJo

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Zahlungserinnerung Mahnung
« am: 13. August 2011, 15:12:00 »
Hallo zusammen,

bin  leider immer noch Zwangskunde bei der RWE :-(
Grund ist der, dass bei uns das Abwasser über die RWE abgerechnet wird.
Vielleicht passt daher dieser Thread hier nicht so ganz hin, es wäre aber nett wenn ich doch ein paar
Anworten bekommen könnte.

Ich habe zweimonatlich Abschläge für Abwasser zu leisten, die ich auch immer zum jeweils 30. eines
Monats überweise.
Bis auf Januar (vergessen) und Juli (Urlaub und dann vergessen).
Für Januar bekam ich eine Zahlungserinnerung. Für Juli jetzt eine Mahnung mit 5 € Mahngebühren.

Und das verstehe ich nicht ??

Selbstverständlich sind fällige Beträge pünktlich zu Zahlen, aber für mich ist jeder Abschlagsforderung
ein neuer Vorgang, für den ich zuerst eine Zahlungserinnerung und dann die 1. Mahnung erhalte.

Liege ich da falsch und muss bei nächsten Verzug mit der 2. Mahnung inkl. 15,00 € Mahngebühr rechnen ?

Vielen Dank.

Gruß
AnJo

P.S. was mich besonders ärgert, ist die Tatsache, dass schon 10 Tage nach Verzug eine Mahnung
        ins Haus flattert und das von einer Organisation die sich bei anstehenden Rückzahlungen
        seeeeeeeeehr viel Zeit läßt.

Offline Pedro

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Zahlungserinnerung Mahnung
« Antwort #1 am: 13. August 2011, 18:53:15 »
2 Vorschläge:

1. Zur Vermeidung weiterer \"vergessener Zahlungen\":  Dauerauftrag einrichten.
2. Leider ist bei der Firma RWE Vertrieb AG online nichts über \"Abwasser-Dienstleistungen\" zu lesen. Deshalb: im \"Kleingedruckten\" des Vertrages nachlesen.

Offline AnJo

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Zahlungserinnerung Mahnung
« Antwort #2 am: 13. August 2011, 22:17:19 »
Danke Petro

Allerdings war tatsächlich keine böse Absicht dabei.
Dauerauftrag ist auch nicht schlecht.

Die Abrechnung von Abwasser ist auch nur eine Besonderheit unserer Region.
Einen Vertrag gibt es nicht. Die Abrechnung erfolgt i. A. des TAV.
Bezüglich Zahlungserinnerung, Mahnung, Mahngebühren etc. wird es, wie ich denke, gesetzliche
Vorgaben geben.
Diese war die eigentliche Intention meiner Frage.

Losgelöst vom Abwasser ist diese Thematik aber auch für Gas- und Stromkunden interessant.

Gruß
AnJo

Offline Pedro

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Zahlungserinnerung Mahnung
« Antwort #3 am: 14. August 2011, 09:25:54 »
AnJo@
Zitat
Losgelöst vom Abwasser ist diese Thematik aber auch für Gas- und Stromkunden interessant.
Für diesen Verbraucherkreis ist das in der StromGVV bzw. GasGVV geregelt (§17):

Zitat
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Grundversorger, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.

Daneben gibt es ggf. auch noch die individuellen \"Ergänzenden Bedingungen\" der jeweiligen Versorger mit denen insbes. die \"Mahngebühren\" usw. geregelt werden.
Ansonsten siehe BGB §§ 241 ff.
Da die Versorger das Zahlungsverfahren i.d.R. automatisiert haben, ist es empfehlenswert, bei Zahlungsverzug sofort zu handeln. Sonst hängt man automatisch in der \"Mahnschleife\" mit allen Folgen, die man dann auch tragen muss.

Offline ObiWan

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Zahlungserinnerung Mahnung
« Antwort #4 am: 04. April 2012, 13:59:58 »
Zitat
Original von AnJo
Selbstverständlich sind fällige Beträge pünktlich zu Zahlen, aber für mich ist jeder Abschlagsforderung
ein neuer Vorgang, für den ich zuerst eine Zahlungserinnerung und dann die 1. Mahnung erhalte.

Hallo AnJo,

das ist natürlich nicht so.
Sie haben einen Vertrag mit Ihrem Lieferanten abgeschlossen und sich zur pünktlichen Zahlung der Abschläge verpflichtet.
Bei der ersten Zahlungsverzögerung gab es eine (im übrigen freiwillige) kostenfreie Zahlungserinnerung, bei der zweiten Verzögerung eine in den ABG geregelte kostenpflichtige Mahnung.

Gruß
ObiWan

 

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