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Autor Thema: Regionalgas Euskirchen schließt Vergleiche mit klagenden Kunden ab  (Gelesen 6106 mal)

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Offline RA-Bayer

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Sowohl das Amtsgericht Euskirchen (Az. 17 C 171/11) als auch das Landgericht Bonn (Az. 5 S 218/09) haben inzwischen entschieden, dass Erstattungsansprüche von Kunden aufgrund ungültiger Preisanpassungsklauseln in den Gaslieferverträgen der Regionalgas Euskirchen nicht davon anhängig sind, ob zuvor Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt wurde.

Dies hat offenbar auch bei dem Euskirchener Versorger zu einem Umdenken geführt. Er schloss zuletzt in mehreren Verfahren vor dem Landgericht Bonn Vergleiche mit klagenden Kunden ab. So erklärte er sich in einem Verfahren über eine Erstattung von rund 14.000 € zur Zahlung von 9150 € bereit. In einem anderen Verfahren, in dem Erstattungsansprüche in Höhe von rund 7.200 € durch einen Kunden eingeklagt wurden, einigte sich die Regionalgas auf eine Rückzahlung in Höhe von 4337 €. In beiden Fällen hatten die betroffenen Kunden zuvor ihre Jahresabrechnung jahrelang widerspruchslos hingenommen.  

Dass die Regionalgas Euskirchen im Vorfeld solcher Rückzahlungsklagen nach wie vor deutlich weniger Einigungsbereitschaft zeigt, liegt wohl in der Natur der Sache. Festzuhalten bleibt aber: Klagen haben in derartigen Fällen mittlerweile ausgezeichnete Erfolgsaussichten.

 

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