Sehr geehrter Herr Fricke!
Die Einsichtnahme in den Geschäftsbericht (Jahresabschluss) des regionalen Versorgers – Stadtwerke Lingen GmbH - beim zuständigen Handelsregister (Lingen HRB 100586, vormals HRB 3172), ist direkt nicht möglich.
Gesellschafter der Stadtwerke Lingen GmbH sind zu 60 % die Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH (Handelsregister Lingen HRB 100756, vormals HRB 3369) und zu 40 % die RWE Westfalen-Weser-Ems AG.
Die Stadtwerke Lingen GmbH hat mit dem Hauptgesellschafter Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag (lt. Handelsregister) geschlossen und bildet damit als Tochterunternehmen (zusammen mit weiteren städtischen GmbH-Gesellschaften) mit der Wirtschaftsbetriebe GmbH einen Konzern.
Der Konzern-Jahresabschluss wird entsprechend § 325 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht und beim Handelsregister Lingen eingereicht (Offenlegung), zuletzt für das Jahr 2003.
Zum Jahresabschluss der Tochter Stadtwerke Lingen GmbH steht im Konzernabschluss der Hinweis:
„Für die Stadtwerke Lingen GmbH, Lingen, wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der Offenlegung des Jahresabschlusses abzusehen.“
§ 264 Abs. 3 HGB
„Eine Kapitalgesellschaft, die Tochterunternehmen eines nach § 290 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens ist, braucht die Vorschriften dieses Unterabschnittes und des Dritten und Vierten Unterabschnittes [§§ 325 Offenlegung – 329] dieses Abschnitts nicht anzuwenden, wenn 1. ... bis 5. ...“
§ 10 Abs.1 EnWG 2005
(Gesetzestext vom „Vorgänger“ § 9 EnWG 1998 habe ich nicht.)
„Energieversorgungsunternehmen haben ungeachtet ihrer Eigentumsverhältnisse und ihrer Rechtsform einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschrif-ten des Handelsgesetzbuchs aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.“
Fragen an den Fachmann:
Hat § 10 EnWG „... ungeachtet ihrer Eigentumsverhältnisse ...“ Vorrang vor § 264 Abs. 3 HGB, d.h. es ist egal, welche Beteiligungsverhältnisse bestehen und ob ein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt?
Kann die Energieaufsichtsbehörde den Versorger zur Offenlegung beim Handelsregister zwingen?
Kann ein Kunde den Versorger zur Offenlegung beim Handelsregister zwingen?
Ist die Adresse der Energieaufsichtsbehörde Niedersachsen bekannt?
Mit freundlichen Grüßen