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Autor Thema: Im Rechtsstreit geleistete Zahlungem nicht verbucht !!  (Gelesen 11120 mal)

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Offline opferlamm-ma

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Im Rechtsstreit geleistete Zahlungem nicht verbucht !!
« am: 16. Juli 2011, 17:22:47 »
Bin momentan mit der MVV im Rechtsttreit (gerichtlich anhängig). Bei der von dort gelieferten Aufstellung der von mir geleisteten Zahlungen (seit Jahren nur mit mehrseitigem Konvolut bzw. Widerspruch) per V-Scheck zur Einlösung überreichten Zahlungen (da auf einem Überweisungsformular nur eine begrenzte Zeichenzahl zu Verfügung steht) immer per Bote bzw. per Direkteinwurf.
Dort behaupten die Rechtsanwälte der MVV dass ein Betrag von xxx per Scheck dort nicht verbucht werden könne, da der Betrag dort nicht ersichtlich sei.
Bei dem Nachforschungsauftrag bei meiner Bank ergabt sich, dass dieser Scheck von der MVV eingelöst worden sei. Was ist von einer solchen Debitoren Buchhaltung zu halten?
Da werden von der EDV Mahnungen verschickt und es fehlen bezahlte bzw. abgebuchte Geträge.
Könnte mir vorstellen, dass so mancher Rentner von der Art deren maschinellen Korresponzend in den suizidalen Wahnsinn getrieben werden könnte.

Nun ja, von christlicher Sozialethik ist in unserer Wirtschaftsordnung m.E. sehr wenig zu sehen. Kapitalismus pur ??

Offline maho

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Re: Im Rechtsstreit geleistete Zahlungem nicht verbucht !!
« Antwort #1 am: 27. Juni 2013, 09:00:49 »
Was ist eigentlich aus diesem Rechtsstreit geworden? Selbst geklagt oder hat der MVV geklagt. Wenn ich das hier fragen darf, über welchen Betrag sprechen wir?

Ich habe auch seit 2005 jedes Jahr Widerspruch eingelegt und die montlichen Abschläge überwiesen, mit dem Verweis monatlicher Abschlag bzw. sogar mit Monat/Jahr Angabe.

Der MVV verbucht die eingehenden Beträge allerdings wie es gerade passt, die verrechnen diese mit, nach ihrer Meinung nach, noch ausstehenden Beträgen. Das hat zufolge, dass die eigentlich schon längst verjährten Beträge immer noch mit angemahnt werden und es eigentlich nicht nachvollziehbar ist für welches Jahr welcher Betrag offen ist. Das hat sicherlich Methode.

Ich habe gerade mal wieder eine Mahnung bekommen. Der zusammengefasste Inhalt des Schreibens. "Wir sind doch die Guten und dürfen die Preise erhöhen, also zahlen sie jetzt endlich"


Offline heidelberger33

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Re: Im Rechtsstreit geleistete Zahlungem nicht verbucht !!
« Antwort #2 am: 30. Juni 2013, 18:51:44 »
Wurde von der Gegenseite und mir derzeit noch  nicht weiter verfolgt. Beim Betrag geht es um ca 600 Euro.
Bin aus der Metropolregion. Vielleicht sollten wir einmal Kontakt miteinander aufnehmen!

Via Handy mit "geheimer Nummer". Wir würden dann LIVE ein Passwort abgleichen. Gut die NSA hätte da kein Problem, aber für Mitlauscher könnte es reichen :-))

Hast Du eine (andere) Idee wie wir in Kontakt kommen könnten?

Um welche Art handelt es sich bei Dir? Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme ?


 

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