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Autor Thema: EWE erhöht die Gaspreise um 15,8 %  (Gelesen 5851 mal)

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Offline jroettges

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EWE erhöht die Gaspreise um 15,8 %
« am: 12. Juli 2011, 09:58:40 »
Nach einer Meldung der Nordwestzeitung erhöht die EWE zum 1. September 2011 die Gaspreise um 15,8 %.

Wegen der 6 Wochenfrist muss die EWE damit bis zum 15. Juli an die Öffentlichkeit, trotz des Kommunalwahltermins am 11. September und trotz der Tatsache, dass die EWE sich immer noch nicht dazu durchringen konnte, ihren Kunden bezüglich der Rückzahlungen reinen Wein einzuschenken.

Dieser neue Preisschock wird die EWE erneut viele Kunden kosten.
Über Alternativen können sich  EWE-Kunden beim Verein \"Bezahlbare Energie\" informieren !

Die Entwicklung der EWE-Preise im Vergleich zu der Entwicklung der Grenzübergangspreise kann man in diesem Diagramm nachvollziehen.

Offline angeljustus

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EWE erhöht die Gaspreise um 15,8 %
« Antwort #1 am: 14. Juli 2011, 17:21:44 »
Wohl dem, der rechtzeitig der EWE den Rücken gekehrt hat und zeitig seine Widersprüche gegen die immer frecher werdenden Erhöhungen eingereicht hat!

Offline DieAdmin

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EWE erhöht die Gaspreise um 15,8 %
« Antwort #2 am: 15. Juli 2011, 11:15:58 »
Neue Meldung auf energieverbraucher.de zu der Erhöhung:

Mit Kommentar von Energiewirtschaftler Gunnar Harms

Dichtung und Wahrheit – Die Preispolitik der EWE
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Preise__312/ContentDetail__11904/

Offline angeljustus

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EWE erhöht die Gaspreise um 15,8 %
« Antwort #3 am: 15. Juli 2011, 12:53:20 »
Man beachte mal die neuen Aussagen der Energie-Initiative-Oldenburg.

Was sagt der EWE - Kritiker und Mitglied der
EWE -Verbandsversammlung, Dieter Baumann, dazu ?
siehe hier........... www.dieter-baumann.net

Was ist denn hier los? Genau das Gegenteil des vorherigen postings....

Schon interessant.  :D

Offline DieAdmin

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EWE erhöht die Gaspreise um 15,8 %
« Antwort #4 am: 15. Juli 2011, 16:01:10 »
Hier mal das Direktlink zu der PDF,
http://www.dieter-baumann.net/2011/Juli/Gaspreiserhoehung,%2013.07.11.pdf

und da es sich ausgewiesen um eine Pressmitteilung handelt, kopier ich die mal:

Zitat
Abs. CDU im Landkreis Leer, Ledastraße 11, 26789 Leer

13.07.2011 Pressemitteilung
Gaspreiserhöhung diesmal gerechtfertigt.
Leer. Zur aktuellen Gaspreiserhöhung der EWE nimmt der Vorsitzende der CDU/BfR-Gruppe im Leeraner Kreistag und EWE-Kritiker Dieter Baumann, Moormerland, Stellung:

„Ich habe mich in den vergangenen Wochen intensiv mit der erwarteten Gaspreiserhöhung auseinandergesetzt. Ich bin immer gerne bereit, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu kritisieren. In diesem Fall muss ich aber sagen, dass die Erhöhung gerechtfertigt ist. Leider ist die EWE durch langfristige Lieferverträge mit Ölpreisbindung festgelegt, sodass die aktuell günstigen Gaspreise an der Terminbörse für die EWE nichts bringen. Daher können auch andere Anbieter, die sich zum Teil vollständig über den Terminmarkt mit Gas versorgen, zurzeit erheblich billiger sein“.

Wer die Erhöhung der Gaspreise nicht akzeptiere, könne vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter wechseln. Damit lasse sich viel Geld sparen, so Baumann.

„Viele Kunden werden jetzt sagen, die EWE erhöht den Gaspreis, um das Geld wieder einzusammeln, was sie in Kürze allen Kunden wegen des BGH-Urteil zurückzahlen muss. Ich kann nach meinen Berechnungen aber nur bestätigen, dass diese Preiserhöhung im vollen Umfang gerechtfertigt ist und mit der Rückzahlung nichts zu tun hat“, betont Baumann.

Er kündigt an, dass die EWE in den nächsten Tagen die Rückzahlungs-modalitäten für alle Kunden (auch ehemalige) bekanntgeben werde. Betroffen seien alle Kunden, die zwischen dem 01.04.2008 und 30.06.2009 Kunden der EWE waren; also auch Kunden, die inzwischen zu einem anderen Anbieter gewechselt oder während der betroffenen Periode den Tarif der EWE gewechselt haben. Inzwischen sei klar, dass die EWE auch Kunden mit dem Business-Tarif voll entschädigen wird. Diese Kunden, hauptsächlich Kaufleute, Handwerker und Landwirte, sollten zunächst außen vor gelassen werden. Lediglich Kunden mit dem Grundtarif seien nicht von dem Urteil betroffen.

Offline Emsländer

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EWE erhöht die Gaspreise um 15,8 %
« Antwort #5 am: 16. Juli 2011, 17:48:38 »
Und nun völlig von der Rolle...

Professor Markert ...Preiserhöhungen auf der Kippe!
Zitat:

Für Sondervertragskunden hatte der BGH bereits am 9. Februar 2011 beim EuGH angefragt, ob das Preisanpassungsrecht der Gasversorger mit den Transparenzanforderungen des EU-Rechts vereinbar ist. (Beschluss vom 9. Februar 2011, VIII ZR 162/09). . Der BGH räumt selbst ein, dass die Vorschrift des § 4 Abs. 1 und 2 der AVBGasV – und auch die Nachfolge-Regelung in § 5 Abs. 2 der GasGVV - über Anlass, Voraussetzungen und Umfang eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts des Versorgers keinerlei Aufschluss gibt. Sie genügt damit schon nicht den Anforderungen, welche die deutsche höchstrichterliche Rechtsprechung an die Transparenz von Preisanpassungsklauseln stellt. Dies muss dann erst recht für die noch strengeren Transparenzanforderungen der EU-Binnenmarktrichtlinie Gas (Art. 3 und Anhang A Buchstabe c)) gelten. Die Aussicht, dass der EuGH das ebenso sieht, bewerte ich deshalb als sehr gut. Gleiches trifft übrigens auch für das vom BGH aus § 5 Abs. 2 der GasGVV gefolgerte Preisbestimmungsrecht in der Gasgrundversorgung und auch für die Stromversorgung zu.

….und weiter...
Wenn der EuGH das vom BGH aus § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV und § 5 Abs. 2 GasGVV gefolgerte gesetzliche Preisanpassungsrecht der Tarifkunden- bzw, Grundversorger für EU-rechtswidrig hält, gilt das selbstverständlich auch für die Vergangenheit. Bei schon jetzt darauf gestützten Rückforderungsklagen von Verbrauchern wäre allerdings das Verfahren ebenso bis zur Entscheidung des EuGH auszusetzen wie bei Zahlungsklagen von Versorgern. Also vorerst keine „unabsehbaren Konsequenzen“. Im Übrigen wäre bei einem für die Verbraucher positiven EuGH-Urteil auch noch die dreijährige Verjährung von Rückforderungsansprüchen von Verbrauchern zu beachten. Die Situation wäre damit insgesamt nicht anders als bei unwirksamen Preisanpassungsklauseln in Sonderkundenverträgen, wie man jetzt am Beispiel der EWE ersehen kann, die das offenbar überlebt.

Dieter Baumann hingegen (gilt noch! als Kritiker der EWE in den eigenen Reihen) ...
Zitat:

 „Ich habe mich in den vergangenen Wochen intensiv mit der erwarteten Gaspreiserhöhung auseinandergesetzt. Ich bin immer gerne bereit, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu kritisieren. In diesem Fall muss ich aber sagen, dass die Erhöhung gerechtfertigt ist. Leider ist die EWE durch langfristige Lieferverträge mit Ölpreisbindung festgelegt, sodass die aktuell günstigen Gaspreise an der Terminbörse für die EWE nichts bringen. Daher können auch andere Anbieter, die sich zum Teil vollständig über den Terminmarkt mit Gas versorgen, zurzeit erheblich billiger sein“.

Und...
Neue Meldung auf energieverbraucher.de zu der Erhöhung:
Zitat:
Der Energiewirtschaftler Gunnar Harms kommentiert die aktuelle Preiserhöhung der EWE:
Eine verlogenere Preispolitik ist kaum vorstellbar.
Die Ölpreise, auf deren Veränderungen die Gaspreise nach der in der Vergangenheit gebetsmühlenartig vorgetragener Argumentation zeitversetzt reagieren, würden in der Tat eine Preiserhöhung von ca. 5-10% zum 4. Quartal 2011 rechtfertigen. Nur: Davon ist diesmal – wo es angebracht wäre – überhaupt keine Rede mehr.
Also hat EWE sein Gas offenbar ölmarktunabhängig eingekauft. Dann jedoch wäre keine – und zwar überhaupt keine - Preiserhöhung gerechtfertigt, denn das Preisniveau am Handelsmarkt hat sich seit dem Frühjahr 2011 so gut wie überhaupt nicht verändert. Wo sollen denn die gestiegenen Einkaufskosten hergekommen sein?
Besonders interessant ist der zweite Teil der Mitteilung:
Man bietet den Kunden eine ungewöhnlich lange Festpreisgarantie von zwei Jahren an – und das sogar zu einem niedrigeren Preis, als es normalerweise erforderlich wäre. Wie kann das gehen ? Der Lieferant bieten dem Kunden einen niedrigeren Festpreis an und übernimmt auch noch das Preisänderungsrisiko in der Beschaffung? Das ist der Traum jedes Kunden...
Das widerspricht aber leider jeder Logik und bringt entsprechendes Licht in die Sache und damit in die Preispolitik der EWE:
EWE hat große Mengen, vermutlich sogar die gesamte Haushaltskundenmenge, am Handelsmarkt auf Termin eingekauft und nur noch kleine oder gar keine Mengen mehr ölgebunden im Beschaffungsportfolio. Damit ist EWE in der Lage, nahezu allen seinen Kunden ab September einen Preis anzubieten, der – wenn überhaupt - nur etwa um netto 0,3 Cent/kWh (40% der von EWE genannten 0,7 Cent/kWh) höher als bisher ist. Sonst könnte EWE das im zweiten Teil der Mitteilung vorgestellte Angebot überhaupt gar nicht machen.
Wer das Angebot nicht nutzt, bleibt beim bisherigen Tarif bzw. in der Grundversorgung und soll die 0,7 Cent/kWh einfach schlucken.
Den (noch) nicht wechselwilligen grundversorgten Kunden werden somit 0,4 Cent/kWh als notwendige Preiserhöhung wegen „deutlich gestiegener Einkaufskosten\" einfach untergejubelt, ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gibt.
Ach ja, die 250 Millionen Rückzahlungsverpflichtungen aus den verlorenen Prozessen will man sich ja von den Kunden wieder zurückholen. Fast hätte ich es schon vergessen. Das ist der wahre Grund. Den nennt EWE aber nicht.
Die Juristen im Nordwesten werden nicht arbeitslos, solange EWE so weitermacht.
EWE sollte belegen (können), dass die Einkaufskosten tatsächlich im angegebenen Maße gestiegen sind – und wieso EWE dann trotzdem anbieten kann, das Gas billiger abzugeben – sogar für ungewöhnlich lange Zeit.
Wenn der Lieferant dem Kunden statt dem üblicherweise veränderlichen Preis, mit dem er Kostensteigerungen im Einkauf weitergeben kann, einen Festpreis garantiert, dann übernimmt er für die Laufzeit der Festpreisgarantie das Risiko, dass sich seine Beschaffung während dieser Zeit verteuert. Dieses Risiko, welches er wegen der Preisgarantie nicht mehr an den Kunden weitergeben kann, muss er nun selber tragen und entsprechend „einpreisen\".
Wie auch immer er sich selbst dagegen absichert – es verursacht in jedem Fall Kosten.
Deshalb muss ein Festpreis immer höher sein als ein unter sonst gleichen Bedingungen angebotener veränderlicher Preis. Die einzige Ausnahme davon ist eine extreme Backwardation (stark im zukünftigen Zeitverlauf fallende Terminpreise) – die wir aber derzeit nicht haben – im Gegenteil.

Was denn nun? Was ist denn hier los?

 

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