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Autor Thema: Vertragsende nach Betreiberwechsel  (Gelesen 3343 mal)

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Offline Löwenherz

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Vertragsende nach Betreiberwechsel
« am: 07. Juli 2011, 14:31:58 »
Hallo Forum,

hier gibts erstmal viel Einleitung, wer nicht warten will, springt gleich zur Frage weiter unten.


am 27.11.2009 hatte ich telefonisch bei der PROGAS angefragt, ob man die jährliche Vertragsverlängerung auf eine monatliche umstellen würde. Ich zahlte jährlich über 400 Euro Miete (nachdem, was ich hier so als Mietpreise lese, würde das sogar unter Mietwucher fallen), welches ca. 1/3 meiner Gasrechnung ausmacht. Aufgrund meiner finanziellen Situation wollte ich flexibler handeln können. Man versprach mir einen Rückruf, der aber zeitnah nicht erfolgte.

Um die Kündigungsfrist einzuhalten, verfasste ich meinen Wunsch schriftlich und sprach darin alternativ die Kündigung des Vertrages aus. Allerdings zum 30.04.2010 und nicht zum 28.02., an welchem ich den Vertrag 2002 geschlossen wurde.

Auf telef. Nachfrage Anfang Dezember 2009 folgte erneut eine Rückrufzusage. Wieder nicht eingehalten.

Am 10.01.2010 habe ich telefonisch mitgeteilt, daß ich meine Monatspauschale, die trotz Guthabens weiter abgebucht wurde, zurückbuchen lassen würde. Am selben Tag soll ein Schreiben rausgegangen sein, welches dem Termin 30.04. widersprach, welches aber anbot, zum 28.02.2010 den Vertrag zu beenden. Außerdem noch was zu den Abholbedingungen sowie der dazugehörigen Pauschale, die ich zu zahlen habe.

Diesen Brief habe ich aber nie bekommen und konnte mich somit auch nicht entscheiden (eine Briefkopie bekam ich erst nach meinem Kontaktabruch Ende Oktober). Eine Nachfrage durch PROGAS unterblieb, man ging davon aus, daß der Vertrag nun weiterlaufen würde. Als nächstes kam schriftlich eine Jahresabrechnung.

Im April 2010 wurde vom Konto meiner Frau (mittlerweile getrennt lebend) die Halbjahresmiete abgebucht. Eine Rechnung dazu finde ich nicht in meinen Unterlagen, trotzdem hatte ich zeitnah davon gewußt. Angesichts der angenommenen bevorstehenden Abholung des Tanks und um Stornogebühren zu sparen (im Januar hat man mir 10,- Gebühr berechnet), habe ich den Betrag nicht rückbuchen lassen (Im Nachhinein könnte man fehlenden Widerspruch als Akzeptanz werten).

Da der Tank im September immer noch stand und die Zufahrt witterungsbedingt immer schlechter wurde, setzte ich schriftlich eine Frist zur Abholung des Tanks. Im Antwortbrief erfuhr ich das erste Mal von der Pauschale sowie des Briefs vom Januar.

Obwohl ich keine Einzelheiten zur Pauschale (Höhe, Leistungsumfang) wußte, widersprach ich aufgrund der hier im Forum genannten Gründe schriftlich und stellte u.a. meine Bedingungen zur Rückführung durch PROGAS. Den Brief gab ich (wie alle anderen auch) persönlich ab und ließ mir das auch quittieren. Der Tank wurde am nächsten Morgen abgeholt. Der Inhalt war zu dem Zeitpunkt also bekannt, was man als Akzeptanz meiner Bedingung werten kann.

Dann ging es schriftlich hin und her (Im Gegensatz zu meiner Kündigung wurden meine Briefe jetzt noch am selben Tag beantwortet), man beharrte auf der Pauschale, ich lehnte ab (ich habe die Zahlung der Rückholkosten nicht generell abgelehnt), bis ich auf unserer Rechtssystem verwies und den direkten Kontakt abbrach.

Dann kamen Rechnung, 2. Rechnung, Mahnung, 2. Mahnung, Inkasso, nochmal Inkasso, trotz Rückrufes von mir nochmal Inkasso, Ankündigung gerichtliches Mahnverfahren, Mahnverfahren, mehrere Schriftwechsel mit der Gericht, ein richterlicher Hinweis mit Vergleichsangebot, der meine Seite nicht berücksichtigte sowie die Annahme des Vergleichs durch PROGAS (keine Wunder, ich habe auch die Hauptkosten zu tragen) und nun warte ich auf die richterliche Entscheidung, möglicherweise vorher noch eine Anhörung. Da steh ich nun.

Ok, als Einleitung viel Text, jetzt kommt die

Frage:

Meine Eltern haben im Juni 1988 einen Vertrag (Gastank + Wartung) bei der ProGeHa (Rechtsnachfolger ist PROGAS) geschlossen.
Im Februar 2002 habe ich als neuer Betreiber einen Vertrag mit der PROGAS geschlossen. Ich gehe davon aus, daß mit meinem neuen Vertrag der Vertrag meiner Eltern aufgelöst wurde, da m.E. nicht 2 Mietverträge über die selbe Sache möglich sind. Da der Zeitpunkt außerhalb ihres vertraglichen Kündigungstermins, kann es sich nur um eine Auflösung (Kündigung) in gegenseitigem Einvernehmen handeln, da ich als neuer Betreiber nicht über deren Vertrag entscheiden kann. Müßte dieses Einvernehmen dann nicht schriftlich fixiert worden sein.
Andererseits mag wegen des Neuvertrages das Vertragsende abweichend vom vertraglich festgelegten Kündigungszeitpunkt liegen und bedarf keiner einvernehmlichen Kündigung. Ein Vertragsende wäre dann also jederzeit möglich, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird, also sollte der 30.04. (s.o.) auch in Ordnung gehen.


Ich hoffe, es ist verständlich rübergekommen.

Vieleicht habt ihr ein paar Gedanken hierzu und möglicherweise auch dazu, wie oder wo man auf Mietwucher prüfen lassen kann.

Gruss Jo

 

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