Nachdem die EnBW nun wieder eine neue Preisanpassungrunde eingeläutet hat, der Versuch einer Analyse.
Unterstellt, ein Versorger hat folgende Kalkulatorische Kosten:
(a) Gasbezug 30%
(b) Netznutzungs- und Durchleitungsentgelte 35%
(c) Vertriebskosten (20%), Abrechnungskosten (15%) 35%
Somit Summe: 0,3+0,35+0,35 = 1
Weiter wird unterstellt, der Versorger berechnet einen Arbeitspreis (AP 0) von 3,0 ct/kWh.
Nun ist die Kalkulatorische Berechnung durch und es soll eine Steigerung ( AP n) um 9% vorgenommen werden, weil sich die Bezugskosten erhöht hätten.Die sonstigen Kostenfaktoren sollen unverändert sein. Dann ergibt sich die folgende
Ausgangslage:
AP 0 Bezug Netz Vertrieb
3,0 * 0,3 0,35 0,35 = 3,0 = 100%
Neuer Arbeitspreis (AP n)
3,0 * 0,39 0,35 0,35 = 3,27 = 109%
Der neue Arbeitspreis steigt um 0,27 ct/kWh. Somit neue
Ausgangslage:
3,27 * 0,39 0,31 0,31 = 3,27 = 100%
Nun folgt die nächste Kalkulatorische Berechnung und es soll eine Steigerung (AP 0) um 12% vorgenommen werden, weil sich die Bezugskosten erhöht hätten. Dann ergibt sich ausgehend von der vorstehenden Ausgangslage ein
Neuer Arbeitspreis (AP n)
3,27 * 0,51 0,31 0,31 = 3,65 = 112%
Der neue Arbeitspreis steigt um 0,38 ct/kWh. Somit neue
Ausgangslage:
3,65 * 0,51 0,247 0,247 = 3,65 = 100%
Wenn also (AP 0) einmal um 9% und ein andermal um 12% nach oben angepasst wurde, weil sich angeblich die Bezugskosten erhöht hätten, dann zeigt sich aus den vorstehenden Tabellen bei der Entwicklung der Bezugskosten das folgende frappante Ergebnis:
(1)Um den Anstieg (AP 0) um 9% zu ermitteln, müssen die Bezugskosten um 30% gestiegen sein (0,3*0,3 = 0,09+0,3 = 0,39) = 39% der Kalkulatorischen Kosten.
(2)Um den Anstieg (AP 0) um 12% zu ermitteln, müssen die Bezugskosten wiederum um 30% gestiegen sein (0,39*0,3 = 0,117+0,39 = 0,51) = 51% der Kalkulatorischen Kosten.
Wird nun unterstellt, dass sich, ausgehend von der o.a. letzten Ausgangslage die Netzentgelte um 10% abgesenkt hätten, dann ergibt sich ausgehend von der vorstehenden Ausgangslage ein
Neuer Arbeitspreis (AP n)
3,65 * 0,51 0,222 0,247 = 3,56 = 98%
Bei einer Absenkung der Netzentgelte um 10% (0,247*0,1 = 0,0247-0,247 = 0,222) verändert sich dieser Kostenfaktor auf 22% der Kalkulatorischen Kosten. Im Ergebnis könnte sich bei einer Senkung der Netzentgelte um 10% (AP n) nur um 2% zu Gunsten des Abnehmers verändern.