Die Wirtschaftsjournalist Michael Houben (viele Beiträge zum Thema im WDR) hat seine bisherigen Recherchen hier zusammengefasst und darüber hinaus eigene Überlegungen angestellt, wie man die Verhältnisse ändern könnte:
Erdgas: zwischen Monopol und Ölpreisbindung Nicht zweifelsfrei fest steht der \"preisdifferente\" Import.
Warum ein solcher wohl - insbesondere auf einem Wettbewerbsmarkt - nicht funktionieren kann, wurde bereits erläutert.
Meines Erachtens spricht viel dafür, dass das Erdgas zu Einheitspreisen für die Kontrakte importiert wird.
Die unterschiedliche Preiskopplung muss also nicht auf Bezugs-, sondern nur auf der Absatzseite bestehen. Erklärungen braucht man ja auch nicht für die Förderländer, sondern nur gegenüber den einzelnen Kunden.
Sie ist jedenfalls sachlich ungerechtfertigt, weil sich die Preisschere immer weiter öffnet- zu Lasten der Stadtwerke und Kleinkunden und den Marktmechanismus der Preisbildung außer Kraft setzt.
Zudem würde ein preisdifferenter Import bedeuten, dass bei den Förderländern bereits unterschiedliche Marktsegmente um das Erdgas konkurieren. Die weltweit steigende Energienachfrage, der Energiehunger in Asien würde doch aber gerade eine gesteigerte Nachfrage für Kraftwerke und Großkunden bedeuten, so dass die Preise dafür viel schneller steigen müssten als die Preise für Stadtwerke und private Verbraucher.
Denn deren Energienachfrage wächst keinesfalls so rasant, hängt nicht vom Wirtschaftswachstum in \"Tigerstaaten\" ab.
Ich kann diese Begründung deshalb nicht nachvollziehen.
Nach den Ausführungen der E.ON Ruhrgas sollen die Förderländer das Preisrisiko tragen, die Importeure hingegen das Absatzrisiko.
Ein Absatzrisiko ist nicht ersichtlich, als der gesamte inländische Markt einen relativ stabilen Absatz verzeichnet. Die importierten Gasmengen werden also abgesetzt, fraglich nur zu welchem Preis.
Der Absatz ist nur dann nicht gesichert, wenn Konkurrenzenergien dauerhaft billiger würden, nicht jedoch wenn diese teurer werden.
Mithin ist der Absatz immer gesichert, wenn man den Preisen der Konkurrenzenergie nur nach unten folgt.
Zu berücksichtigen ist auch, dass in diesem Sinne nicht mehr folgende Erdgaspreise durch Wettbewerbseffekte auch selbst die Preise für leichtes Heizöl beeinflussen müssten, nämlich positiv im Sinne der Energieverbraucher.
Verweigert man diesen eine Preisgefolgschaft nach oben, steigt sogar die Nachfrage nach Erdgas und die Absatzmenge würde ausgeweitet werden können.
Den der unterschiedliche Bedarf der Kunden mit verschiedenen Lastgängen lässt sich ja bereits durch Speichermanagement auf einer ganz anderen Stufe der Lieferkette ausgleichen, nämlich bei den Ferngasgesellschaften.
So sollen 50 Prozent des im Winter von der Leipziger VNG Verbundnetz Gas verteilten Erdgasmenge an Stadtwerke, Regionalversorger und Zwischenhändler wie Erdgasversorgung Sachsen-Thüringen GmbH, die wiederum Stadtwerke und Regionalversorger beliefern, im Sommer bezogen und in Speicheranlagen wie in Bernburg gezogen werden.
Dadurch ergäbe sich eine weit konstantere Last als bei einem Bezug nur im Winter. Dadurch scheint es auch nicht gerechtfertigt, das im Sommer zu günstigeren Preisen bezogene Erdgas in der Heizperiode zu den dann gültigen Preisen \"einzupreisen\". Dabei wird nicht verkannt, dass auch die Speicherung mit Kosten verbunden ist.
Solche Speicher entstehen immer mehr, wie auf den Seiten des BAFA zu erfahren ist, so auch in Thüringen in alten Salzstöcken der Deusa International in Bleicherode.
http://www.wingas.de/wga/wg/html/default/jbor-6e79sc.de.htmlhttp://www.cicweb.de/article.aspx?article=51e12da9-d768-479d-a91a-0d0c834951a8Diese unterschiedlichen Lastgänge werden also im Inland ausgeglichen und können deshalb gar keine Preisdifferenzierung beim Bezug aus dem Ausland rechtfertigen.
Kumuliert wird sich auch beim gesamten Import ein verstetigter Lastgang zeigen. Es ist sogar zu beobachten, dass in den Sommermonaten viel mehr Erdgas importiert wird als in der Heizperiode, was dafür spricht, dass der Lastgang beim Bezug aus dem Ausland gar nichts zu tun hat mit dem Lastgang auf der Absatzseite an Kunden.
Und wenn die Gaspreise für Kraftwerke der Konzerne relativ konstant sind, ist es immer noch eine Unverschämtheit, gestiegene Strom- und Fernwärmepreise mit gestiegenen Gaspreisen zu begründen.
Die Stadtwerke sind Opfer eines Anbieteroligopols, welches nur Erdgas mit HEL- Preisbindung anbietet, und muss sich selbst aus solchen langfristigen Knebelverträgen befreien, um günstiger Erdgas zu beziehen.
Hierzu stehen diesen genügend Wege offen.
Nur so können Stadtwerke ihre gesetzliche Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung erfüllen.
Entegen den Ausführungen von Herrn Houben handelt es sich m.E. nicht um einen \"Gummiparagrafen\", da es eine umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt, was unter preisgünstiger Versorgung zu verstehen ist. Diese Rechtsprechung ist eindeutig.
Deshalb muss man sich weiter mit § 315 BGB gegen unberechtigte Preiserhöhungen zur Wehr setzen, um den vom Bundeskartellamt als nötig angesehenen Druck der Verbraucher auf die Preise zu erzeugen.
Andernfalls wären die Kunden weiter dem Preisdiktat ausgesetzt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt