Hab ich nicht so die Kennung, bin ja nicht vom Fach aber nach meinem technischem Verständnis würde ich alles unter 1 Bar als Niederdruck-, alles zwischen 1 bis 5 Bar als Mitteldruck- und alles über 5 Bar als Hochdruckrohrleitungen einstufen.
Aber:
Die \"Technischen Regeln Flüssiggas\" -,TRF 1996 - gelten für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung sowie für die Prüfung von Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, bestehend aus Flüssiggas-Versorgungsanlagen mit Flüssiggasflaschen oder einem ortsfesten Flüssiggasbehälter < 3 t Fassungsvermögen und Betrieb aus der Gasphase sowie Flüssiggas-Verbrauchsanlagen in Gebäuden, Mobilheimen und auf Grundstücken. Zu Flüssiggas-Verbrauchsanlagen im Sinne dieser TRF (in Haushaltsanlagen) gehören ortsfeste Gasgeräte mit einem Nenn-Anschlußdruck von 50 mbar.
oder
9.4 Prüfung der Flüssiggas-Rohrleitungen vor Inbetriebnahme
9.4.1 Allgemeines
Bei der Prüfung von Flüssiggas-Rohrleitungen vor Inbetriebnahme wird unterschieden zwischen:
Mitteldruck-Rohrleitungen, die vom Sachverständigen zu prüfen sind,
Mitteldruck-Rohrleitungen, die vom Sachkundigen zu prüfen sind,
Niederdruck-Rohrleitungen, die vom Fachbetrieb bzw. TRF-Sachkundigen zu prüfen sind
und
Rohrleitungen von Flaschenanlagen, die vom Fachbetrieb bzw. vom TRF-Sachkundigen zu prüfen sind.
Die in dieser TRF zusammengefassten Anforderungen an die Herstellung und Errichtung (Abschnitt 5) sowie an die Druckprüfung (Abschnitt 9.4.2.1) von Flüssiggas-Rohrleitungen gelten, soweit nicht im folgenden Text ausdrücklich vermerkt, für Mitteldruck-Rohrleitungen und für Niederdruck-Rohrleitungen.
9.4.1.1 Mitteldruck-Rohrleitungen, die vom Sachverständigen zu prüfen sind,
sind Mitteldruck-Rohrleitungen von Flüssiggas-Anlagen
mit einem Druckbehälter, dessen Fassungsvermögen mehr als 3 t beträgt,
oder
mit einem Druckbehälter, wenn Gas in flüssigem Zustand befördert wird,
oder
mit mehreren Druckbehältern,
dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn ein Sachverständiger sie einer erstmaligen Prüfung und einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass sie sich in ordnungsmäßigem Zustand befinden.
Zur Abstimmung der Anforderungen gemäß den Technischen Regeln Rohrleitungen, TRR, empfiehlt es sich, vor Auftragsvergabe bzw. spätestens vor Beginn der Arbeiten mit .dem zuständigen Sachverständigen Kontakt aufzunehmen, damit die erforderliche Vorprüfung der Dokumentation vom Sachverständigen ausgeführt werden kann.
Der Prüfumfang dieser Flüssiggas-Rohrleitungen wird in dieser TRF nicht behandelt.
9.4.1.2 Mitteldruck-Rohrleitungen von Flüssiggas-Anlagen, die vom Sachkundigen zu prüfen sind.
Mitteldruck-Rohrleitungen von Flüssiggas-Anlagen
mit einem Druckbehälter, dessen Fassungsvermögen nicht mehr als 3 t beträgt
und
in denen das Gas in gasförmigem Zustand befördert wird,
dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn
der Hersteller oder der Errichter die Rohrleitungen einer Druckprüfung unterzogen und bescheinigt hat, daß die Rohrleitungen ordnungsmäßig errichtet sind
und
ein Sachkundiger sie einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass sie den im Rahmen dieser Prüfung zu stellenden Anforderungen entsprechen.
Diese Anforderungen bedeuten:
dass vor der Inbetriebnahme der Rohrleitung
der oder die mit der Herstellung der Rohrleitung beauftragte(n) Fachbetrieb(e) die Arbeiten im Rahmen ihres jeweiligen Auftragsumfangs abgeschlossen, die Ausführung der Rohrleitung dokumentiert, sie einer Druckprüfung unterzogen und hierüber entsprechende Bescheinigungen ausgestellt haben
und nach Vorliegen dieser Bescheinigungen
ein Sachkundiger die Rohrleitung einer Abnahmeprüfung unter zogen hat.
9.4.1.3 Niederdruck-Rohrleitungen
Niederdruck-Rohrleitungen dürfen erst in Betrieb genommen werden,
wenn
der Hersteller oder der Errichter die Rohrleitungen einer Druckprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass die Rohrleitungen ordnungsmäßig errichtet sind
und
ein TRF-Sachkundiger oder ein Fachbetrieb, der mit der Herstellung der Rohrleitung beauftragt ist, sie einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, dass sie den im Rahmen dieser Prüfung zu stellenden Anforderungen entsprechen.
Diese Anforderungen bedeuten:
dass vor der Inbetriebnahme der Rohrleitung
der oder die mit der Herstellung der Rohrleitung beauftragte(n) Fachbetrieb(e) die Arbeiten im Rahmen ihres jeweiligen Auftragsumfangs abgeschlossen, die Ausführung der Rohrleitung dokumentiert, sie einer Druckprüfung unterzogen und hierüber entsprechende Bescheinigungen ausgestellt haben
und nach Vorliegen dieser Bescheinigungen
ein TRF-Sachkundiger oder der Fachbetrieb die Rohrleitung einer Abnahmeprüfung unterzogen hat.
9.7 Wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggasbehältern
Die Flüssiggasbehälter müssen wiederkehrend geprüft werden.
9.7.1 Veranlassung der Prüfungen
Die Durchführung der regelmäßigen Prüfungen ist durch den Betreiber des Flüssiggasbehälters zu veranlassen. Der Sachverständige, der Sachkundige, der TRF-Sachkundige und der Fachbetrieb sollen den Betreiber auf die Prüfpflicht hinweisen.
kann man einfach mal TRF 1996 googlen, dann findet man so was.
Da auch mein freier Anbieter Formulare lt. TRF nutz, nehme ich mal an, dass das keine alleinige Idee der Vertragsanbieter ist und wie gesagt aus meinem Verständnis zur technischen Sicherheit, macht das auch Sinn, alle 10 Jahre mal zu prüfen, ob auch die Leitung noch dicht ist. Man will ja keinen Bombentrichter im Vorgarten!
In dem Sinne,
schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte