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Autor Thema: Verbilligte Stromtarife für die Industrie?  (Gelesen 19982 mal)

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Offline RR-E-ft

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« am: 10. Juni 2011, 15:11:49 »
Verbilligte Stromtarife für die Industrie?

Zitat
Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) will die Folgen des Atomausstiegs für die energieintensive Industrie mit neuen Strom-Subventionen abfedern.„Ich kann mir vorstellen, dass in Deutschland ähnlich wie in anderen EU-Staaten unterschiedliche Stromtarife angeboten werden. Besonders energieintensive Branchen könnten dann verbilligten Industriestrom beziehen, um konkurrenzfähig zu bleiben“, sagte Schneider dieser Zeitung.

Mangelnde Fantasie kann man dem Minister gewiss nicht unterstellen.

Wer soll denn zur Versorgung zu solchen verbilligten Tarifen verpflichtet werden?
Wer soll die Höhe der Tarife festsetzen?
Etwa die Grundversorger, die bisher gem. § 36 Abs. 1 EnWG nur Haushaltskunden versorgen müssen ?

Zudem stellt sich die Frage, wer für die Diffrenz zwischen verbilligtem Tarif und Marktpreis aufkommen soll.
Der Minister?

Die Industrie profitiert bisher schon an den durch die zunehmende EEG- Einspeisung verbilligten Großhandelspreise, ohne selbst an der EEG- Förderung adäquat beteiligt zu sein.

Offline Netznutzer

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #1 am: 10. Juni 2011, 20:40:30 »
Das geht ganz einfach. Wegfall der EEG-Umlage/Rückerstattung, gleiches bei der Stromsteuer.Das wären schnell 5-6 Cent/kWh. Wer die Zeche zahlen wird ist doch schon jetzt klar. Kann jeder mit einem kleinem Testat gegenüber seinem aktuellen Versorger zurückfordern.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #2 am: 11. Juni 2011, 11:07:54 »
@NN

Meinen Sie eine weitere Privilegierung für Indsutriestrom bei der Stromsteuer, die den Bundeshaushalt treffen würde?

Die Idee der Stromsteuer war, den Faktor Energie zu Gunsten des Faktor Arbeit für die Unternehmen zu verteuern. Mit den Stromsteuereinnehmen sollten die Lohnnebenkosten entlastet werden. Man versprach sich davon neben Energieeinsparungen infolge des Kostendrucks auf den Energieverbrauch postive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

Die Idee der rot-grünen Bundesregierung:
Über Steuern das Verhalten steuern.

Eine weitere Entlastung der Industrie bei der EEG- Umlage würde das zu finanzierende EEG- Förderaufkommen nicht verringern, so dass dann eben allein die Haushaltskunden noch stärker durch die EEG- Umlage belastet würden. Mittelbar würden die Haushaltskunden die Industriestrompreise noch stärker subventionieren als heute schon.

Die Industriekunden profitieren heute schon davon, dass die zunehmende EEG- Strommenge die Großhandelspreise zunehmend preisdäpfend beeinflusst, ohne die EEG- Strommenge die Großhandelspreise höher lägen.

Von diesem Effekt profitieren die Haushaltskunden nicht, weil bei diesen der Wettbewerbsdruck für die Lieferanten zu gering ist, gesunkene Großhandelspreise an die Haushaltskunden weiterzugeben. Deshalb sanken die Strompreise infolge drastisch gesunkener Großhandelspreise 2008/09 für Industriekunden, nicht jedoch entsprechend für Haushaltskunden.  

Zudem ist doch bei den Industriestrompreisen vollkommen unklar, ob und in welchem Umfang EEG- Umlage bisher überhaupt eingepreist ist. Bei hohem Wettbewerbsdruck, der insbesondere bei der Belieferung energieintensiver industrieller Großkunden angenommen werden kann, werden nicht nur gesunkene Großhandelspreise weitergegeben, sondern kommt es bereits jetzt schon dazu, dass die Umlage nicht oder nicht vollständig eingepreist wird, sie insoweit vom Lieferanten getragen wird, der den Großkunden nicht verlieren will. Dafür hält man sich wieder bei den Haushaltskunden schadlos...

Offline PLUS

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #3 am: 11. Juni 2011, 14:54:07 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Eine weitere Entlastung der Industrie bei der EEG- Umlage würde das zu finanzierende EEG- Förderaufkommen nicht verringern, so dass dann eben allein die Haushaltskunden noch stärker durch die EEG- Umlage belastet würden.
    Richtig! Diese Wirkung haben wir ja auch schon beim sogenannten Eigenverbrauch und beim Grünstromprivileg. Der normale Haushaltskunde bleibt immer der Dumme bei dieser Energiepolitik.
Zitat
Original von RR-E-ft
Mittelbar würden die Haushaltskunden die Industriestrompreise noch stärker subventionieren als heute schon.
    Das ist vielleicht die Sichtweise aus einem besonderen Blickwinkel. Subventioniert wird vor allem und überproportional die PV-Stromerzeugung und somit die Erzeuger mit zweistelligen zwanzig Jahre garantierten Renditen und Abnahmegarantien. Jetzt kommt auch noch der subventionierte Eigenverbrauch dazu.  Indirekt wird so das gesamte PV-Umfeld von den Haushaltskunden und Verbrauchern mehrfach subventioniert.  Die Folgen der irrsinnigen Förderung der hierzulande unwirtschaftlichsten aller Stromerzeugungen zahlen letztendlich alle Verbraucher.

    Fachleute sehen den Photovoltaikmarkt längst nicht mehr im nördlichen Europa sondern in den USA und in Asien am Wachsen. Speziell Deutschland hat sich auch noch am ungünstigen Standort mit den teuersten und unwirtschaftlichsten Anlagen vollgepflastert. Mittelfristig könnten Regionen wie Nordafrika und der Mittlere Osten, aber auch die Türkei zu wesentlich günstigeren Bedingungen Expansionsgegenden sein. Dort wird dann weit effektiver und günstiger PV-Strom erzeugt. Deutschland hat dagegen an denkbar ungeeigneten Standorten schon über 100 Mrd. Euro für uneffektive und überteuerte Pionieranlagen regelrecht verschwendet.  Das soll eine sinnvolle Energiepolitik sein?

    Für diesen Irrsinn werden die deutschen Verbraucher noch lange zur Kasse gebeten werden! Da bleibt kein Vorteil, nicht für die Verbraucher, nicht für die Industrie und nicht insgesamt für die deutsche Volkswirtschaft. Profiteure bleiben nur die Subventionsempfänger mit Anhang.
Zur Erinnerung: Solarstrom - Wie in Deutschland schon vor Jahren Milliarden-Kosten verschleiert wurden und immer noch werden.  X(

Offline Cremer

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #4 am: 11. Juni 2011, 17:50:40 »
Ich weis in einem konkreten Fall einer nicht mehr im raum Düsseldorf ansässigen Papierfabrik, dass diese sehr gute Sonderverträge mit den Stadtwerken Düseldorf hatten. Die SWD lieferten Prozessdampf und etwa zum halben Normalpreis Strom.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #5 am: 15. Juni 2011, 12:44:35 »
Entlastung für Industrie gefordert

2008/09 waren die Großhandelspreise um ca. 3 Ct/ kWh gefallen und die industriellen Großkunden - im Gegensatz zu den privaten Haushalten- hierdurch entlastet worden.
Davon redet Michael Hüther kein Wort, auch nicht über den preisdämpfenden Effekt des EEG.

Offline Energiesparer51

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #6 am: 15. Juni 2011, 13:58:22 »
Es gibt doch gar keine Industrie-\"Tarife\". Sonst wären die Industrieunternehmen ja Tarifkunden.

Jeder etwas größere Industriebetrieb wird doch wie bei allen anderen Rohstoffen und Materialien wohl Lieferangebote mehrerer Anbieter einholen und aushandeln.
 
Die Entwicklung der Indutriestrompreise lässt sich hier nachvollziehen:

http://www.vik-online.de/fileadmin/vik/Strompreisindex/VIK_Index_Daten_Version1.pdf
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline RR-E-ft

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #7 am: 15. Juni 2011, 14:24:20 »
Logisch gibt es gar keine Industriestrom-Tarife in Deutschland.
Es gibt - abgesehen von der Ersatzversorgung - noch nicht einmal eine Versorgungspflicht.

Bei Ersatzversorgung ist kein verbilligter Tarif vorgesehen.

Von daher ist ja die Forderung nach verbilligten Industriestrom- Tarifen von Anfang an unsinnig.
In anderen Ländern - wie etwa Frankreich - mag es noch Industriestrom- Tarife geben, in Deutschland indes nicht.

Offline RR-E-ft

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #8 am: 16. Juni 2011, 13:00:00 »
Zitat
Pressemitteilung Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucherprotest: EEG entlastet Großindustrie auf Verbraucherkosten
     
 (16. Juni 2011, korrigiert)

Durch das Erneuerbare Energien Gesetz übernehmen Haushaltskunden einen Teil der Stromkosten der Großindustrie. Mit der anstehenden Novelle, die morgen vom Bundesrat beschlossen werden soll, wird diese skandalöse Umverteilung noch ausgeweitet. Dagegen protestieren die betroffenen Energieverbraucher. Derartige Industriesubventionen sind verfassungswidrig und auch nach Europarecht untersagt. Der Bund der Energieverbraucher e.V. wird deshalb mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Regelung vorgehen, zum Beispiel mit Klagen, Verfassungsbeschwerden sowie Beschwerde bei der EU in Brüssel oder vor dem EUGH.

      Nach § 40 EEG sind besonders stromintensive Betriebe von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreit, sie zahlen nur 0,05 Ct/kWh, Haushalte dagegen 3,5 Ct/kWh. Das EEG führt aber zu einer Senkung der Strombeschaffungskosten der Industrie in Höhe von mindestens 0,6 Ct/kWh (Merit-Order-Effekt). Unter dem Strich zahlen stromintensive Betriebe durch das EEG also einen um 0,55 Ct/kWh geringeren Strompreis. Im Jahr 2011 war von dieser Regelung der Bezug von 75 TWh, ein Drittel des Industriestromverbrauchs, begünstigt. Die Industrie hat dadurch Stromkosten in Höhe von vierhundert Millionen Euro eingespart (0,55 x 75).

      Während die Strompreise der Haushalte durch die EEG-Umlage belastetet werden, spart die stromintensive Industrie Stromkosten in Höhe von mindestens vierhundert Millionen Euro jährlich ein.

      Die EEG-Novelle will noch mehr Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreien. Das ist ungerecht gegenüber den privaten Stromkunden. Es ist auch unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (siehe Stellungnahme der Forschungsstelle Umweltenergierecht die Uni Würzburg zur EEG-Anhörung des Umweltausschusses des Bundestags am 8.Juni 2011, Seite 8 sowie T.Müller in M.Altrock ua. (Hrsg): EEG, 2. Auflage, 2008, § 16, Rn. 19).

      Die geplante Ausweitung der EEG-Befreiung führt zu spürbaren zusätzlichen Belastungen der Haushaltskunden. Denn die EEG-Zahlungen verteilen sich künftig auf weniger Schultern und steigen dadurch. Das Umweltministerium beziffert die Mehrbelastung zwar auf 300 Millionen Euro. Tatsächlich dürften die Mehrbelastungen aber weitaus höher liegen.

      Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert, dass künftig auch stromintensive Betriebe eine EEG-Umlage bezahlen müssen, die mindestens der Entlastung durch den Merit-Order-Effekt entspricht. Auch muss der Kreis der begünstigten Betriebe verringert und nicht ausgeweitet werden. Die untere Grenze für die Befreiung muss von 10 GWh auf 20 GWh Jahresstromverbrauch angehoben werden.

      \"Die Großindustrie und der Gesetzgeber dürfen die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für die Energiewende nicht mißbrauchen\", fordert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher.
 

Offline der_thomas

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #9 am: 26. September 2011, 15:34:53 »
Warum sollte die Industrie verbilligte Stromtarife bekommen? Der Preisnachlass kommt doch nicht beim Endverbraucher an. Wenn der Endverbraucher spart geht das überschüssige Geld doch meist in die Wirtschaft und wird anders ausgegeben. Ist doch viel vernünftiger so.

Offline Cremer

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #10 am: 26. September 2011, 19:55:57 »
@der thomas,

wenn man sich mit der Materie beschäfftigt hat, weiß man, dass die Industrie verbilligte Sonderstromtarife hat.

Die Haushalte zahlen da kräftig drauf.

Ich kannte einen konkreten Fall von den SW D
MFG
Gerd Cremer
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Offline mattesStromio

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #11 am: 26. September 2011, 20:05:30 »
Ich höre hier immer nur ich kannte da einen Fall, Gewerbestrom/ Industriestrom ist günstiger als herkömlicher. Der nächste punkt ist die reduzierung der Energiesteuer durch den Zoll den Unternehmen mit besonders viel Energieverbrauch beantragen können - nur produzierendes Gewerbe eigentlich.

Sondertarife gibt es sowie so da im Moment fast jedes Unternehmen auf das Preisspiel einsteigt und die jenigen die am meisten Kunden verloren haben verkaufen zu niedrigen Preisen um Kunden zu binden und da meistens Doppelverdiener - Netznutzungsg.

Dampf ist Abfall, der bei der Stromerzeugung bei herkömlich hergestellten Strom zwangsläufig hergestellt wird. Daher ist das Produkt Dampf schon längst bezahlt und man wird nochmals abkassiert.

Wenn man es richtig betrachtet warum bin ich kein Stromproduzent?
alle die glauben Energie ist umsonst irren sich M.N.

Offline Netznutzer

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #12 am: 06. Oktober 2011, 17:00:55 »
http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/netznutzung-gratis-grose-stromkunden-werden-von-netzentgelten-befreit/

Geht doch, auf Kosten der Allgemeinheit. Wenn\'s schon nicht beim Bezug mehr so richtig klappt, dann eben über Netzentgelte. Danke liebe Politik.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #13 am: 06. Oktober 2011, 18:59:41 »
Kommt es zur Befreiung von den Netzentgelten, dann landen die Kosten, nach welchem Mechanismus auch immer, schlussendlich wohl wieder vornehmlich  beim Haushaltskunden, also auch beim Hartz IV- Empfänger.

Auch kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, werden wohl zunehmend wegen dieser Kosten herangezogen werden und deshalb selbst zunehmend unter Druck geraten können.

Offline PLUS

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Verbilligte Stromtarife für die Industrie?
« Antwort #14 am: 07. Oktober 2011, 00:24:08 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Kommt es zur Befreiung von den Netzentgelten, dann landen die Kosten, nach welchem Mechanismus auch immer, schlussendlich wohl wieder vornehmlich  beim Haushaltskunden, also auch beim Hartz IV- Empfänger.
    Das Muster kennen wir doch schon von der EEG-Umlage. Die Zahl der Zahlenden wird immer kleiner; die Zahl der Profiteure steigt:

    Der einfache Haushaltskunde ohne Solaranlage, ohne exclusive Förderung wie Eigenversorgung und sonstigen Privilegien, finanziert den gesamten dreistelligen Milliardenaufwand, der angeblich der nachhaltigen Versorgung, dem Klima- und Umweltschutz dient, zunehmend alleine.

    In Wirklichkeit ist das die größte enteignungsgleiche Verschwendung in der Energiegeschichte zu Gunsten von Profiteuren. Klima- Umweltschutz und Nachhaltigkeit kommen dabei unter die Räder und es sind dazu Gemeinschaftsaufgaben die der Staat über Steuern zu finanzieren hat.

    Die Befreiung von den Netzentgelten ist wohl ein Apfel vom selben Stamm. Da beklagt man die Überlastung des Bundesverfassungsgerichts; liegt das wirklich an den klagefreudigen Bürger oder doch eher an der  beklagenswerten Politik bzw. dem oberflächlichen und grenzüberschreitenden Gesetz- und Verordnungsgeber.

    Sorry, aber gegen was wird alles Verfassungsbeschwerde eingereicht, hier wäre sie angebracht.   ... und da wäre zuerst der BdEV gefordert.

    Merke: Gesetze, Verordnungen und Regeln, die verfassungswidrig sind, sind von vornherein nichtig.
PS:
Hier geht es zwar um Abwasser und Gebühren, aber die Befreiung von Netzentgelten ist kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG? VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11.3.2010, 2 S 2938/08: u.a.

Zitat
1. Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung verstößt auch bei kleineren Gemeinden in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip.

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Das bundesrechtliche Äquivalenzprinzip bildet damit eine Obergrenze für die Gebührenbemessung. Unterhalb dieser Obergrenze ist die Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers im Wesentlichen nur durch das aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG folgende Willkürverbot in der Weise eingeschränkt, dass bei gleichartig beschaffenen Leistungen die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze in den Grenzen der Praktikabilität und der Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln sind, dass sie dem unterschiedlichen Ausmaß der erbrachten Leistungen Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt. Das Willkürverbot belässt damit dem Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Es verbietet nur eine willkürliche Ungleichbehandlung (wesentlich) gleicher Sachverhalte und die willkürliche Gleichbehandlung (wesentlich) ungleicher Sachverhalte. Die hierdurch gezogenen Grenzen seiner Entscheidungsfreiheit überschreitet der Satzungsgeber erst dann, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Gleich- oder Ungleichbehandlung nicht finden lässt. Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenze ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes zu prüfen, nicht aber die Frage, ob der Satzungsgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. zum Ganzen: Rieger in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2009, § 6 RdNr. 591).

 

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