Original von bolli
Na, WENN Sie das alles rechtzeitig gemacht haben UND darüber, dass Sie es rechtzeitig gemacht haben, auch einen entsprechenden Nachweis haben, dann sehen wir alle die Sache vielleicht anders, aber wohl auch nur dann.
Kann sein, das ich mich natürlich ungeschickt bzw. missverständlich Ausgedrückt habe und das das durch nicht wirklich durchgedrungen ist.
Original von Phoenics
Ich habe den Eindruck, das das Amtsgericht Neukölln schlampig arbeitet oder \"Strategie\" dahinter steckt (oder ich nur eine \"seltsame Richterin\" erwischt habe - \"Schwazes Schaf\"?). Auf meinen Antrag auf Einsetzung in den vorherigen Stand wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde immernoch nicht reagiert.
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dort einmal persönlich aufzutauchen und mal mit denen Klatext zu sprechen. Ich hoffe, das bringt etwas und es kommt Bewegung in die Sache rein.
Am gleichen Tag (03.08.2011) stellte sich raus, das man sich des Antrags auf Wiedereinsetzung ernsthaft annimmt und überprüft. Mir wurde dazu auch ein Schriftstück zugesendet, welches mir am nachfolgenden Tag (04.08.2011) zugegangen ist und ein Schreiben der GASAG mit Ihren Einwänden enthällt. Wenn ich alles richtig verstehe, besteht durchaus eine Chance, das Verfahren durch die Wiedereinsetzung wieder in Gang zu bringen bzw. fortsetzen zu lassen.
In dem Einwand der GASAG wird die Statthaftigkeit des Rechtsmittels bezweifelt und das Argument angeführt, das sich mit der Klageschrift der Sachverhalt vollständig erklären würde und sich der GASAG die begehrte Wiedereinsetzung nicht erschliesst.
Ich halte nun mit Hinweis dagegen, das Vorraussetzung, Glaubhaftmachung für eine Wiedereinsetzung vorliegt und die Widereinsetzung zulässig, statthaft und angemessen ist. Zu einem habe ich darauf verwiesen, das das der Sachverhalt aus der Klageschrift nichts an der Tatsache ändert, das der Inhalt der Akte für den Anspruch der Akteneinsicht unerheblich ist und nicht zu den Anspruchvorraussetzungen für die begehrte Akteneinsicht gehört und zum anderen, das das der Beklagte den Inhalt, die Angaben und den von der Klägerin behaupteten Sachverhalt (das in der Klageschrift alles drin und das alles sei) nicht wissen, nicht prüfen und nicht bewerten kann, wenn keine Akteneinsicht gewährt wurde.
Desweiteren habe ich darauf verwiesen, das die Akteneinsicht eine Art des Auskunftsersuchen bzw. ein Prüfrecht und Teil der Rechtsweggarantie ist, auf dem ein gesetzlicher Anspruch besteht und nur dann ein Rechtsweg effektiv beschritten bzw. ein Verfahren effektiv bestritten werden, wenn der Aktenstand bekannt ist.Ich habe dann noch viele Punkte aufgezählt, warum die Akteneinsicht wichtig ist (Akte prüfen und bewerten / Erstellung einer ordnungsgemäßen, angemessenen und wirksamen Klageerwiederung bzw. Verteidigungsschrift / effektiven Rechtsschutz vorzubereiten bzw. vorzubereiten lassen bzw. vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen / mögliche Einwände bzw. Rechtbehelfe oder -mittel zu prüfen / anwaltliche Vertretung zu Überprufen bzw. die Notwendigkeit zu Bewerten / Prüfung ob die Klage formell oder materiell Ordnungsgemäß und Zulässig ist ect. pp. usw. usf.).
Das wesentlichste aber ist m.E. ob die Klägerin im Sinne von §138 ZPO ihrer Erklärungspflicht nachgekommen ist, vollständige und der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht zu haben und/oder durch Dokumente belegt oder gegenüber dem Gericht mit oder ohne Belege Tatsachen, Umstände und Ausführungen nur Unvollständig vorgenommen hat. Ihr könnt euch denken, in welche Richtung die Prüfung und Bewertung bzgl. des §138 ZPO geht - welches aber m.E. für die Akteneinsicht an sich für dieses Verfahren eher zweitrangig ist...
Es besteht also doch noch Hoffnung, das \"Verpatzte\" bzw. durch unglückliche Umstände (und ohne mein Verschulden!!!) versäumte doch noch Nachholen zu können.
Mein Schriftsatz bzw. meine Erwiderung wird das Gericht morgen (08.08.2011) erhalten.
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Bedingt, das ich ja nun \"schlechte Erfahrung\" mit dem Amtsgericht gesammelt habe und den weisen Vorschlag \"nicht bis Ratio-Ultima\" abzuwarten, habe ich dieses mal vielleicht zu Voreilig gehandelt.
Auch muss ich mich hier formel Entschuldigen: Das AG Neukölln arbeitet weder schlampig, es steckt keine \"Strategie\" dahinter, noch gibt es eine \"seltsame Richter/-in\" oder ein \"schwarzes Schaf\". Das ist eine völlige Fehlbewertung von mir und täte damit den AG Neukölln und seinen Bediensteten völlig Unrecht, wofür ich mich Entschuldigen kann! Das Amtsgericht arbeite scheinbar einfach nur sehr langsam - damit hätte ich aber Rechnen sollen...
Hier habe ich scheinbar über das Ziel hinausgeschossen. Darum habe ich auch die Antrag bzwl. Anhörungsrüge schnellstens gecancelt, da ichs mir ja nun auch nicht verscherzen möchte.
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Ich bin nun selber darauf sehr, sehr gespannt, welcher Argumentationslinie bzw. Argumentationslinien das Gericht folgen wird und welchen nicht und zu welchem Entschluss es kommt. Sobald neueres Bekannt ist, werd ich hier Reinkritzeln...