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Autor Thema: GASAG verklagt mich :)))  (Gelesen 39880 mal)

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Offline bolli

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GASAG verklagt mich :)))
« Antwort #30 am: 03. August 2011, 14:02:55 »
Zitat
Original von Phoenics
Zitat
Original von Ronny
Lesen Sie sich die Ausführungen von RR-E-ft nochmal genau durch. Er hat Ihnen genau beschrieben, was Sie falsch gemacht haben.

Sie hätten zwingend und innerhalb der Frist erklären müssen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen.

Tja, aber das habe ich doch getan und reingeschrieben. Mein Schriftsatz enthielt genau 3 wesentliche Punkte: 1. Beabsichtigung der Verteitigung bzw. Erwiderung, 2. Akteneinsicht und 3. Fristverlängerung.

War das nun deutlich genug?
Na, WENN Sie das alles rechtzeitig gemacht haben UND darüber, dass Sie es rechtzeitig gemacht haben, auch einen entsprechenden Nachweis haben, dann sehen wir alle die Sache vielleicht anders, aber wohl auch nur dann.  ;)

Offline Phoenics

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GASAG verklagt mich :)))
« Antwort #31 am: 07. August 2011, 17:22:05 »
Zitat
Original von bolli
Na, WENN Sie das alles rechtzeitig gemacht haben UND darüber, dass Sie es rechtzeitig gemacht haben, auch einen entsprechenden Nachweis haben, dann sehen wir alle die Sache vielleicht anders, aber wohl auch nur dann.  ;)

Kann sein, das ich mich natürlich ungeschickt bzw. missverständlich Ausgedrückt habe und das das durch nicht wirklich durchgedrungen ist.

Zitat
Original von Phoenics
Ich habe den Eindruck, das das Amtsgericht Neukölln schlampig arbeitet oder \"Strategie\" dahinter steckt (oder ich nur eine \"seltsame Richterin\" erwischt habe - \"Schwazes Schaf\"?). Auf meinen Antrag auf Einsetzung in den vorherigen Stand wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde immernoch nicht reagiert.

...

dort einmal persönlich aufzutauchen und mal mit denen Klatext zu sprechen. Ich hoffe, das bringt etwas und es kommt Bewegung in die Sache rein.

Am gleichen Tag (03.08.2011) stellte sich raus, das man sich des Antrags auf Wiedereinsetzung ernsthaft annimmt und überprüft. Mir wurde dazu auch ein Schriftstück zugesendet, welches mir am nachfolgenden Tag (04.08.2011) zugegangen ist und ein Schreiben der GASAG mit Ihren Einwänden enthällt. Wenn ich alles richtig verstehe, besteht durchaus eine Chance, das Verfahren durch die Wiedereinsetzung wieder in Gang zu bringen bzw. fortsetzen zu lassen.

In dem Einwand der GASAG wird die Statthaftigkeit des Rechtsmittels bezweifelt und das Argument angeführt, das sich mit der Klageschrift der Sachverhalt vollständig erklären würde und sich der GASAG die begehrte Wiedereinsetzung nicht erschliesst.

Ich halte nun mit Hinweis dagegen, das Vorraussetzung, Glaubhaftmachung für eine Wiedereinsetzung vorliegt und die Widereinsetzung zulässig, statthaft und angemessen ist. Zu einem habe ich darauf verwiesen, das das der Sachverhalt aus der Klageschrift nichts an der Tatsache ändert, das der Inhalt der Akte für den Anspruch der Akteneinsicht unerheblich ist und nicht zu den Anspruchvorraussetzungen für die begehrte Akteneinsicht gehört und zum anderen, das das der Beklagte den Inhalt, die Angaben und den von der Klägerin behaupteten Sachverhalt (das in der Klageschrift alles drin und das alles sei) nicht wissen, nicht prüfen und nicht bewerten kann, wenn keine Akteneinsicht gewährt wurde. Desweiteren habe ich darauf verwiesen, das die Akteneinsicht eine Art des Auskunftsersuchen bzw. ein Prüfrecht  und Teil der Rechtsweggarantie ist, auf dem ein gesetzlicher Anspruch besteht und nur dann ein Rechtsweg effektiv beschritten bzw. ein Verfahren effektiv bestritten werden, wenn der Aktenstand bekannt ist.

Ich habe dann noch viele Punkte aufgezählt, warum die Akteneinsicht wichtig ist (Akte prüfen und bewerten / Erstellung einer ordnungsgemäßen, angemessenen und wirksamen Klageerwiederung bzw. Verteidigungsschrift / effektiven Rechtsschutz vorzubereiten bzw. vorzubereiten lassen bzw. vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen / mögliche Einwände bzw. Rechtbehelfe oder -mittel zu prüfen / anwaltliche Vertretung zu Überprufen bzw. die Notwendigkeit zu Bewerten / Prüfung ob die Klage formell oder materiell Ordnungsgemäß und Zulässig ist ect. pp. usw. usf.).

Das wesentlichste aber ist m.E. ob die Klägerin im Sinne von §138 ZPO ihrer Erklärungspflicht nachgekommen ist, vollständige und der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht zu haben und/oder durch Dokumente belegt oder gegenüber dem Gericht mit oder ohne Belege Tatsachen, Umstände und Ausführungen nur Unvollständig vorgenommen hat. Ihr könnt euch denken, in welche Richtung die Prüfung und Bewertung bzgl. des §138 ZPO geht - welches aber m.E. für die Akteneinsicht an sich für dieses Verfahren eher zweitrangig ist...

Es besteht also doch noch Hoffnung, das \"Verpatzte\" bzw. durch unglückliche Umstände (und ohne mein Verschulden!!!) versäumte doch noch Nachholen zu können.

Mein Schriftsatz bzw. meine Erwiderung wird das Gericht morgen (08.08.2011) erhalten.
__________

Bedingt, das ich ja nun \"schlechte Erfahrung\" mit dem Amtsgericht gesammelt habe und den weisen Vorschlag \"nicht bis Ratio-Ultima\" abzuwarten, habe ich dieses mal vielleicht zu Voreilig gehandelt.

Auch muss ich mich hier formel Entschuldigen: Das AG Neukölln arbeitet weder schlampig, es steckt keine \"Strategie\" dahinter, noch gibt es eine \"seltsame Richter/-in\" oder ein \"schwarzes Schaf\". Das ist eine völlige Fehlbewertung von mir und täte damit den AG Neukölln und seinen Bediensteten völlig Unrecht, wofür ich mich Entschuldigen kann! Das Amtsgericht arbeite scheinbar einfach nur sehr langsam - damit hätte ich aber Rechnen sollen...

Hier habe ich scheinbar über das Ziel hinausgeschossen. Darum habe ich auch die Antrag bzwl. Anhörungsrüge schnellstens gecancelt, da ichs mir ja nun auch nicht verscherzen möchte.
__________

Ich bin nun selber darauf sehr, sehr gespannt, welcher Argumentationslinie bzw. Argumentationslinien das Gericht folgen wird und welchen nicht und zu welchem Entschluss es kommt. Sobald neueres Bekannt ist, werd ich hier Reinkritzeln... ;)
Beste Grüße

Phoenics

Offline Phoenics

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GASAG verklagt mich :)))
« Antwort #32 am: 25. November 2011, 00:05:42 »
Huhu alle,

es hat sich in der Zwischenzeit einiges getan. Durch meine Schusseligkeit (Fristen) habe ich trotz Wehrmaßnahmen verloren.

Ich nehme es aber nicht so wild, denn
  • Ich habe mittlerweile den Versorger gewechselt.
  • Und die erfolgte Schlussabrechnung (inkl. der entstandenen Kosten durch die Klage der GASAG) fliesst nun in eine Verbraucherinsolvenz.
Da das \"Duldungs-Urteil\" sehr allgemein und faktisch unbegrenzt gültig ist, aber die Sach- und Grundlage für dieses Urteil sich geändert hat, habe ich die GASAG aufgefordert von der Durchführung der Vollstreckung des Urteils abzusehen.

Die GASAG hat darauf aber nicht reagiert, so dass ich nun einen RA beauftragt habe, eine Vollstreckungsschutzklage bzw. -abwehrklage oder besser gesagt: eine geeignete Klage zu erheben, um die Wirkung dieses Urteil aufzuheben bzw. vernichten. Die Chancen stehen gut und es ist Unwahrscheinlich, das dies nicht von Erfolg gekrönt ist.

Tja, wenn das durch ist, dann ist die Sache endlich ganz aus der Welt geschafft.

Ach PS: Beim Wechsel hat mich die GASAG doch angeschrieben und ganz unschuldig gefragt, warum ich denn wechseln wolle und wieso überhaupt ect. pp. ... Solche Doofheit fand ich schon fast knuffig und sehr amüsant...

An RR-E-ft: Ein grosses Danke für den Hinweis des Versorgerwechsels!
Beste Grüße

Phoenics

Offline krischy2008

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Re: GASAG verklagt mich :)))
« Antwort #33 am: 09. April 2015, 17:17:42 »
Ich weiß, dies ist ein sehr alter Beitrag!

Da bei mir nun aber die Klage durch die Gasag kommen wird, wollte ich mal fragen, ob Sie mir einen Anwalt oder eine Anwältin in Berlin und Umgebung empfehlen können, der/die sich im Thema auskennt.
Ich habe seit Jahren mit den Musterbriefen den Preisen widersprochen, jedes Jahr meine eigene Rechnung an die Gasag gestellt und auch nur dies gezahlt.

Vielen Dank für einen Ratschlag!

Den Anbieter wechseln würde ich auch sehr gern. Aber die Forderung der Gasag bleibt ja trotzdem bestehen.

Offline khh

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Re: GASAG verklagt mich :)))
« Antwort #34 am: 09. April 2015, 19:03:28 »
@krischy2008,

es macht wenig Sinn, die Schilderung eines aktuellen "Problems" (soweit es ein solches in Ihrem Fall
überhaupt gibt) auf verschiedene Threads zu verteilen.

Bleiben Sie jetzt doch besser bei dem gestern von Ihnen neu eröffneten Thema, andernfalls wird es
für "Hilfsbereite" einigermaßen unübersichtlich ;).

Gruß, khh


PS: Einen Versorgerwechsel würde ich im Moment noch zurückstellen (es sei denn, die GASAG hat mit einer
Anschlusssperre "gedroht"); ansonsten findet man Anregungen für die Anbieterwahl und für verschiedene
Wechselkonzepte bspw. hier www.bezahlbare-energie.de !
« Letzte Änderung: 09. April 2015, 19:11:14 von khh »
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