@RR-E-ft
Danke, ich werde meinem Optiker Bescheid sagen dass er die Dioptrinzahl prüfen möge
Zunächst wegen der Neugier: Das mit den zwei Jahren verstehe ich nicht. Danach ist eine eindeutige temporäre Bestimmung und eine Kündigung nach der Mindestlaufzeit heißt, dass sie nicht innerhalb der Mindestlaufzeit ausgesprochen werden kann.
Ich habe viele Verträge gelesen (Strom- und Gasverträge) mit sogenannter Erst-, Grund- oder Mindestlaufzeit.
Wenn z.B. ein Vertrag eine Erstlaufzeit von 12 Monaten hat und danach zum Monatsende gekündigt werden kann dann beträgt n.m. Auffassung die Gesamtlaufzeit 13 Monate.
Ich bin der Meinung, dass es sonst hätte heißen müssen: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und endet zum 31.12. des Kalenderjahres. Sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des 31.12. gekündigt wird, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahre.
Gut. das ist nicht die Sache.
Setzen wir folgendes voraus: ich habe den geänderten AGB nicht zugestimmt und nichts erklärt. In diesem Fall halte ich mich tatsächlich für glaubwürdig.
Dann ist der Satz auf den Schreiben des Versorger: \"Für Kunden mit Sondervertrag sind Grundlage die
jeweiligen ihrem Tarif zugrund liegenden Sonderbedingungen und Sonderpreise. Die für Sie infrage kommenden Bedingungen und Tarife wurden Ihnen Vertragsabschluss ausgehändigt.\" eh nur Makulatur, weil ich seit 18 Jahren keine
jeweils geltenden Bedingungen zu Gesicht bekommen habe?
Wenn ich Sie richtig verstehe, wäre ich dann im Zustand zur Zeit des Vertragsabschlusses (mit oder ohne wirksame Einbeziehung) der AGB.
Was nun aber die Kündigung angeht: Der Versorger will den Tarif Optimo beenden und erklärt dies. Einen Vertag über den Tarif Optimo habe ich nicht abgeschlossen, sondern der Tarif hieß schlicht und ergreifend 430.Der damals abgeschlossene Tarif bezog sich u.a. darauf, dass der Preis des Sonderabkommens mit dem Preis für die Haushaltsversorgung (3.000 - 10.000) kWh verknüpft war.
Der seite dem 1.4.2008 geltende Optimo Maxi Tarif ist an den Grundtarif \'Vollversorgung\' (3.000 - 100.0000 kWh) der SWST gebunden. (Kein Tippfehler !) Die abnahmebezogene Zuordnung von Sonderverträgen (über 10.000 kWh = Sonderkunde) wurde hier also abgeschafft.
Wenn nun dieser Tarif \'beendet\' wird, inwieweit betrifft mich das dann überhaupt?