Im Südwesten nichts Neues. ... Mein Sockelpreis ... Lieber Amtsrichter, usw. ...
PS
Das Amtsgericht ist der Ansicht, dass durch die Zeugenvernahme der Nachweis erbracht wurde, dass die streitgegenständlichen Preisänderungen der Billigkeit gemäß §315 BGB entsprechen.
Diese gegenüber der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgegeben Unterlassungserklärung ist mit  der jetzt amtsgerichtlich festgestellten Billigkeit  dann wohl auch hinfällig: 
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab X(