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Autor Thema: EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize  (Gelesen 100467 mal)

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Offline RR-E-ft

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EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #225 am: 18. Juli 2011, 12:55:18 »
Kausalzusammenhang -  Ein weites Feld.
Juristen werden darin geschult, in Kausalzusammenhängen zu denken und zu urteilen.
Schon nicht ersichtlich, ob man den Begriff Kausalzusammenhang überhaupt richtig verstanden anwendet.

Wo nun ein Kausalzusammenhang zwischen dem EEG und irgendeinem Gejammer bestehen soll, ist jedenfalls nicht ersichtlich.

Zitat
Original von PLUS
Man finanziert damit doch vor Ort angeblich, Kindergärten, Feuerwehr, Sport, Diakonie, Kunst, Kultur und mehr.

Unsinn. Mit der EEG- Umlage wird offensichtlich nichts dergleichen finanziert. Das ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetz selbst.

Zitat
Original von RR-E-ft
Das EEG regelt nach wie vor gesetzliche Mindestvergütungen für in das Netz eingespeisten Strom aus bestimmten Erzeugungsanslagen einerseits und die Wälzung der sich daraus ergebenden Belastungen über eine EEG- Umlage andererseits.
Über die EEG- Umlage finanziert wird ausschließlich die Belastung, die nach Vermarktung der EEG- Strommenge durch die ÜNB nach der AusglMechV jeweils übrig bleibt.

Offline PLUS

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EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #226 am: 18. Juli 2011, 13:14:41 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Kausalzusammenhang -  Ein weites Feld.
Juristen werden darin geschult, in Kausalzusammenhängen zu denken und zu urteilen.
Schon nicht ersichtlich, ob man den Begriff Kausalzusammenhang überhaupt richtig verstanden anwendet.
    Richtig, ein weites Feld, das sich weit über das juristisch \"
geschulte\" erstreckt. Offensichtlich haben Sie von Ursache und Wirkung in diesem Zusammenhang nichts verstanden oder sind solche Zusammenhängen offensichtlich nicht Gegenstand der Juristenschulung.[/list]

Offline RR-E-ft

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« Antwort #227 am: 18. Juli 2011, 13:16:58 »
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von RR-E-ft
Kausalzusammenhang -  Ein weites Feld.
Juristen werden darin geschult, in Kausalzusammenhängen zu denken und zu urteilen.
Schon nicht ersichtlich, ob man den Begriff Kausalzusammenhang überhaupt richtig verstanden anwendet.
    Richtig, ein weites Feld, das sich weit über das juristisch \"
geschulte\" erstreckt. Offensichtlich haben Sie von Ursache und Wirkung in diesem Zusammenhang nichts verstanden oder sind solche Zusammenhängen offensichtlich nicht Gegenstand der Juristenschulung.[/list]

Noch mehr endloses Geschwafel?

Zitat
Original von RR-E-ft

Zitat
Original von PLUS
Man finanziert damit doch vor Ort angeblich, Kindergärten, Feuerwehr, Sport, Diakonie, Kunst, Kultur und mehr.

Unsinn. Mit der EEG- Umlage wird offensichtlich nichts dergleichen finanziert. Das ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetz selbst.

Zitat
Original von RR-E-ft
Das EEG regelt nach wie vor gesetzliche Mindestvergütungen für in das Netz eingespeisten Strom aus bestimmten Erzeugungsanslagen einerseits und die Wälzung der sich daraus ergebenden Belastungen über eine EEG- Umlage andererseits.
Über die EEG- Umlage finanziert wird ausschließlich die Belastung, die nach Vermarktung der EEG- Strommenge durch die ÜNB nach der AusglMechV jeweils übrig bleibt.

Offline superhaase

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« Antwort #228 am: 18. Juli 2011, 13:23:25 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Da kann ich nicht folgen.
Erhöhte Kosten, die Kosten einsparen, nur kostengünstiger wird nichts?

Die Vergütung für vermiedenen Netzentgelte ist nicht eingeführt worden, um etwas billiger zu machen.
Sie sollte ein Ausgleich für die Verschiebung des Handelspunkts sein.
So habe ich das verstanden.
Ich konnte dem also folgen. ;)

Zitat
Wenn dezentral eingespeister Strom über dessen Stromerzeugungskosten hinaus auch noch vNNE kostet, dann wird er doch (künstlich) teurer, als wenn vNNE dem Regulierungskonto zugeschlagen werden.
Nein, er kostet nicht \"Stromerzeugungskosten + vNNE\", sondern \"Stromerzeugungskosten - Skaleneffektvorteil von Großkraftwerk + vNNE\".
Dabei geht man davon aus, dass sich die Investition in ein dezentrales Kraftwerk lohnt, wenn durch die vermiedenen Netzkosten (vNNE) die negativen Skaleneffekte zumindest aufgewogen werden.

Ich finde das eigentlich gar nicht schwer zu verstehen.
Ich habs jedenfalls gleich verstanden, als ichs gelesen hab.

Zitat
Der beabsichtigte wirtschaftliche Anreiz, der als Rechtfertigung angeführt wird und  bewirken soll, dass in laststarker Zeit eingespeist wird und dadurch Kapazitäten auf vorgelagerten Netzebenen eingespart werden können, kann wohl gar nicht wirken. Er könnte wohl nur dann wirken, wenn der witterungsabhängige  Einspeiser über einen Speicher verfügt und dazu angereizt werden kann, aus diesem Speicher in laststarker Zeit einzuspeisen. Wind und Sonne selbst lassen sich nicht wirtschaftlich anreizen. Die liebe Sonne schreibt ja bekanntlich  keine Rechnung, der Wind auch nicht.
Wie bereits gesagt ist das Vergütungssystem für vNNE nicht für Wind und Sonne erdacht worden.
Wind und Sonne und andere unstetig einspeisende Erzeuger sowie alle Erzeuger ohne Lastgangmessung erhalten ja auch nur die geringere Arbeitsvergütung und eben keine Leistungsvergütung.
Das mit den Einsparungen von Netzkapazitäten auf höheren Netzebenen bezieht sich ja auf die Leistungsvergütung in diesem vNNE-System.

Ferner vergessen Sie, dass es nicht nur um eingesparte Netzkapazitäten geht, sondern z.B. auch um eingesparte Regelkapazitäten.
Fällt nämlich ein Großkraftwerk aus, müssen auf einen Schlag z.B. 1000 MW ausgeregelt werden. Bei vielen kleineren dezentralen Kraftwerken muss nur erheblich weniger als Regelleistung vorgehalten werden. Auch das spart nicht unerheblich Geld. Und indirekt spart das auch wieder Netzkapazitäten, denn die große Regelleistung muss ja i.A. auch erst mal über große Entfernungen herangeführt werden.

Für mich ist das alles recht einleuchtend.
Aber erfunden hab ichs nicht. ;)

Zitat
Original von Netznutzer
So viel Blödsinn auf 2 Sätze komprimiert ist nicht zu überbieten. Ein durch Wettbewerbsverzerrung künstlich getutzter Preis - Handelspunkt in Höchstspannungsebene. Ein BHKW Betreiber bekommt einen Phelix Quartalspreis. Völlig egal, in welcher Spannungsebene er einspeist.
Erstaunlich, dass Sie das erst als Blödsinn bezeichnen, und dann im folgenden Satz genau bestätigen, was ich geschrieben habe.
Der entscheidenden Punkt ist ja gerade, dass der BHKW-Betreiber unabhängig von der Einspeiseebene den Phelix-Quartalspreis bekommt.
Das ist genau die künstliche Handelspunktverschiebung, von der die Rede ist.  =)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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« Antwort #229 am: 18. Juli 2011, 13:29:40 »
@sh

Ich verstehe es nicht.

Zitat
Original von superhaase

Ferner vergessen Sie, dass es nicht nur um eingesparte Netzkapazitäten geht, sondern z.B. auch um eingesparte Regelkapazitäten.
Fällt nämlich ein Großkraftwerk aus, müssen auf einen Schlag z.B. 1000 MW ausgeregelt werden. Bei vielen kleineren dezentralen Kraftwerken muss nur erheblich weniger als Regelleistung vorgehalten werden. Auch das spart nicht unerheblich Geld. Und indirekt spart das auch wieder Netzkapazitäten, denn die große Regelleistung muss ja i.A. auch erst mal über große Entfernungen herangeführt werden.

Was muss denn bei wochenlanger Windstille oder aber bei Sturm ausgeregelt werden? Das ist bedeutend mehr als der Wegfall eines Großkraftwerkes.

Offline superhaase

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« Antwort #230 am: 18. Juli 2011, 13:33:35 »
@RR-E-ft:
Da kann ich jetzt auch nicht mehr helfen.
Ich wüsste nicht, wie ich es anders verdeutlichen soll.
Als Lehrer bin ich vielleicht nicht so gut geeignet. ;)

Sie verwechseln jetzt außerdem Regelleistung mit Reserveleistung.
Bei Regelleistung geht es um unerwartete, plötzliche Ereignisse.
Wind und Sonne werden ganz gut prognostiziert, so dass dafür nur wenig zusätzliche Regelleistung benötigt wird.

Und wie schon zum vierten Mal gesagt:
Für Wind- und Sonnenstrom ist das vNNE nicht erdacht worden.

Wenn jedoch Wind- und Sonnenkraftwerke vNNE erhalten, dann entsprechend den geltenden Regelungen, nach denen die Netzbetreiber sicher nicht freiwillig Geld hergeben, wenn es nicht gerechtfertigt ist.
Ob und wieviel Leistungsentgelt sie erhalten, weiß ich nicht. Es dürfte wohl sehr wenig oder gleich Null sein, je nach Lastgang?
Arbeitsentgelt werden sie wohl erhalten - und das ist wohl auch gerechtfertigt, denn vermiedene Verlustenergie bewirken sie ja.

ciao,
sh
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« Antwort #231 am: 18. Juli 2011, 13:36:13 »
@sh

Unterstellen Sie mir jedenfalls nichts.

Zitat
Original von superhaase
Zitat
Original von RR-E-ft
So viel Blödsinn auf 2 Sätze komprimiert ist nicht zu überbieten. Ein durch Wettbewerbsverzerrung künstlich getutzter Preis - Handelspunkt in Höchstspannungsebene. Ein BHKW Betreiber bekommt einen Phelix Quartalspreis. Völlig egal, in welcher Spannungsebene er einspeist.

Ich habe in zwei Sätzen komprimiert jedenfalls schon weit größeren Blödsinn gelesen (MINUS zum Quadrat).

Zitat
Original von superhaase
Arbeitsentgelt werden sie wohl erhalten - und das ist wohl auch gerechtfertigt, denn vermiedene Verlustenergie bewirken sie ja.

Nochmals: Verlustenergie macht nur einen Bruchteil der NNE aus.

Offline superhaase

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« Antwort #232 am: 18. Juli 2011, 13:45:43 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@sh
Unterstellen Sie mir jedenfalls nichts.
Sorry, war ein Editierfehler.
Das kam von Netznutzer.

Zitat
Original von RR-E-ft
Nochmals: Verlustenergie macht nur einen Bruchteil der NNE aus.
Und die Arbeitsvergütung vNNE macht nur einen Bruchteil der Netzentgelte aus.

Das wird nach entsprechenden Schlüsseln errechnet.
Die Netzbetreiber werden wohl in der Aushandlung der Verbändevereinbarungen darauf geachtet haben, dass da nicht zu viel gezahlt wird.
Ich kann das nicht beurteilen.

ciao,
sh
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« Antwort #233 am: 18. Juli 2011, 14:06:27 »
Zitat
Original von superhaase

Das wird nach entsprechenden Schlüsseln errechnet.
Die Netzbetreiber werden wohl in der Aushandlung der Verbändevereinbarungen darauf geachtet haben, dass da nicht zu viel gezahlt wird.
Ich kann das nicht beurteilen.

Alles reine Spekulation.

Stellungnahme des bne vom 10.09.04 zu vNNE

Zitat
Dezentrale Stromeinspeisungen entlasten die höheren bzw. vorgelagerten Netzebenen. In diesen Netzen werden damit Kosten vermieden. Die Berechnung und Verteilung dieser vermiedenen Netznutzungsentgelte erfolgt marktüblich, wie in der VV II plus Anlage 6 und im dazugehörigen Kommentarband des VDN beschrieben: Die Kalkulation der Netznutzungsentgelte (NNE) berücksichtigt grundsätzlich keine dezentralen Einspeisungen.

Die von den Kunden zu zahlenden Netznutzungsentgelte werden so errechnet, als ob die gesamte Einspeisung über das Übertragungsnetz erfolgen würde. Damit werden die veröffentlichten und von den Netznutzern zu zahlenden Netznutzungsentgelte als Maximalwerte kalkuliert. · Die tatsächlichen Kosten des Verteilnetzbetreibers liegen beim Vorliegen dezentraler Einspeisung unter diesen Maximalwerten, da die Rechnungen der vorgelagerten Netzbetreiber um die Entlastungen durch die dezentrale Einspeisung vermindert werden. Dieser Differenzbetrag verbleibt zunächst beim Verteilnetzbetreiber.

Daraus ergibt sich zunächst so zutreffend wie unstreitig, dass der NB den finanziellen Vorteil der vNNE nicht behalten soll.
Ein Grund dafür, dass die Einspeiser diesen Vorteil bekommen müssen statt die Netznutzer zu entlasten, ist nicht (wirklich) ersichtlich.


Zitat
Im März 2003 veröffentlichte Mühlstein ein Gutachten mit dem Titel \"Vermiedene NNE der dezentralen Einspeisung\". Mühlstein ermittelte, dass in Deutschland pro Jahr ca. 800 Mio. € an Netznutzungsentgelten durch dezentrale Einspeisung vermieden wurden. Davon wurden nur 400-500 Mio. € an die Anlagenbetreiber ausgezahlt. Damit erlösen die Verteilnetzbetreiber 300 bis 400 Mio. Euro im Jahr zusätzlich, mit denen keine Leistungen verbunden sind.

Eine vollständige Ausschüttung der vermiedenen NNE an die dezentralen Einspeiser bedeutet keine Subventionierung von dezentralen Kraftwerken. Es ist vielmehr die verursachergerechte Verwendung der vermiedenen Netznutzungsentgelte. Eine vollständige Ausschüttung der vermiedenen NNE führt zu keinen Erhöhungen der Netznutznutzungsentgelte, da diese Elemente in den heutigen Kalkulationen schon eingepreist sind.

Der Umstand allein, dass dezentrale Einspeisung vNNE bewirkt, rechtfertigt die Auszahlung an die Einspeiser m. E. nicht.

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« Antwort #234 am: 18. Juli 2011, 15:15:22 »
VZBV: Ökostrom ohne Plan

Zitat
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert eine bessere Koordinierung zwischen Bund und Ländern beim Ausbau erneuerbarer Energien. \"Sonst könnten wir 2020 die Situation haben, dass im Norden alles vollgebaut ist und es im Süden gar keinen Bedarf mehr gibt\", warnte der Energieexperte des Verbands, Holger Krawinkel, gegenüber der taz.

Dadurch könnten noch mehr neue Stromleitungen nötig sein, um vor allem Windenergie aus Norddeutschland in den Süden zu transportieren, sagte Krawinkel. Bund und Länder sollten deshalb in einem Staatsvertrag verbindlich regeln, in welchen Regionen wie viele Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom entstehen sollen.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #235 am: 18. Juli 2011, 16:10:08 »

Offline superhaase

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« Antwort #236 am: 18. Juli 2011, 17:47:49 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Zitat
Original von superhaase

Das wird nach entsprechenden Schlüsseln errechnet.
Die Netzbetreiber werden wohl in der Aushandlung der Verbändevereinbarungen darauf geachtet haben, dass da nicht zu viel gezahlt wird.
Ich kann das nicht beurteilen.

Alles reine Spekulation.
Ich sagte ja, das kann ich nicht beurteilen.
Ich gehe einfach davon aus, dass die Netzbeteiber sich nicht über den Tisch ziehen (haben) lassen und nicht ohne Grund zu viel an vNNE an dezentrale Einspeiser zahlen.
Sind ja Fachleute und haben ein Eigeninteresse daran, kein Geld zu verschenken.

Jedenfalls ist es mindestens ebenso reine Spekulation, wenn man behauptet, die vNNE würden unangemessen sein (hinsichtlich Leistungs- oder Arbeitsanteil).

Zitat
Daraus ergibt sich zunächst so zutreffend wie unstreitig, dass der NB den finanziellen Vorteil der vNNE nicht behalten soll.
Ja, unstreitig.

Zitat
Ein Grund dafür, dass die Einspeiser diesen Vorteil bekommen müssen statt die Netznutzer zu entlasten, ist nicht (wirklich) ersichtlich.
[...]
Der Umstand allein, dass dezentrale Einspeisung vNNE bewirkt, rechtfertigt die Auszahlung an die Einspeiser m. E. nicht.
Müssen nicht, aber sollen. Und zwar als Ausgleich für die Verschiebung des Handelspunkts, der die dezentralen Einspeiser im Wettbewerb benachteiligt und die deshalb nicht mehr den Preis erzielen können, den sie am \"normalen\" Handelspunkt vor der Tür des Abnehmers erzielen konnten.
So war das gedacht und wurde vereinbart.

Sicher kann man der Ansicht sein (wie es wohl die Atom- und Braunkohlekraftwerksbetreiber sind), dass man auf einen solchen Ausgleich für die Wettbewerbsverzerrung verzichten kann.
Wem dann damit geholfen ist, ist auch klar. Dem Verbraucher jedenfalls nicht. Man schanzt nur den Großkraftwerksbetreibern einen wohl ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu. Schließlich wird der Strom nicht in Leipzig an der Börse verbraucht, sondern in den Verteilnetzen (400V) vor Ort.

Eine Ersparnis für die Verbraucher ergab/ergibt sich durch die an die dezentralen Erzeuger ausgezahlten vNNE insofern, als die Netze weniger stark ausgebaut werden müssen als in dem Fall, in dem die dezentralen Einspeiser nach und nach wegen dem Wettbewerbsnachteil gegenüber Großkraftwerken verschwinden bzw. nicht hinzugebaut werden.

Was übrigens den Ausbau der Windkraft im Süden Deutschlands betrifft, scheint in Bayern auch die Bundeswehr mit ihren Tiefflugkorridoren ein beträchtliches Hindernis zu sein:
Militärischer Gegenwind 8o

ciao,
sh
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« Antwort #237 am: 18. Juli 2011, 18:07:13 »
Zitat
Original von superhaase

Müssen nicht, aber sollen. Und zwar als Ausgleich für die Verschiebung des Handelspunkts, der die dezentralen Einspeiser im Wettbewerb benachteiligt und die deshalb nicht mehr den Preis erzielen können, den sie am \"normalen\" Handelspunkt vor der Tür des Abnehmers erzielen konnten.

@sh

Wenn es so etwas wie eine Löschtaste geben sollte, dann bitte diese einfach mal benutzen zum Thema \"Verschiebung des Handelspunktes\". Davon ist noch nicht einmal in der verlinkten bne- Stellungnahme aus 2004 die Rede. Es gibt keine saubere Herleitung außer die, dass der NB die vNNE jedenfalls  nicht behalten soll. Sie könnten ebensogut allen Netznutzern zu Gute kommen. Die Netznutzer bezahlen nämlich Netzentgelte, die so hoch kalkuliert sind, als wären für die vorgelagerten Netze auch bezüglich der dezentral eingespeisten Strommengen Netznutzungentgelte in voller Höhe angefallen, was jedoch nicht der Fall ist, weil die vorgelagerten Netzbetreiber aus ihren NNE- Abrechnungen solche Mengen jedenfalls herausschneiden.

Der bne spricht in seiner verlinkten Stellungnahme von 2004 davon, maßgeblich sei die physikalische Entlastung der Netze, die es bei dezentraler Wind- und PV- Einspeisung jedenfalls nicht gibt.

Offline superhaase

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« Antwort #238 am: 18. Juli 2011, 18:23:14 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@sh

Wenn es so etwas wie eine Löschtaste geben sollte, dann bitte diese einfach mal benutzen zum Thema \"Verschiebung des Handelspunktes\". Davon ist noch nicht einmal in der verlinkten bne- Stellungnahme aus 2004 die Rede.
Der bne ist nicht das Maß aller Dinge.
Die von mir weiter oben verlinkte Studie nicht gelesen?
Vielleicht würde man hinsichtlich der Begründung (neben der von mir verlinkten Studie) auch eher auf Seiten der kommunalen Stromerzeuger fündig, die wohl hauptsächlich von diesen vNNE-Regelungen profitieren.
Ich bin jetzt aber ehrlich gesagt zu faul zum Suchen, denn ich habe es ja verstanden. ;)

Jedenfalls vermute ich (vorsicht: reine Spekulation ;)), dass vor allem auch die kommunalen Stromerzeuger sich klar gegen eine Abschaffung dieser vNNE-Regelungen aussprechen würden.

Zitat
Sie könnten ebensogut allen Netznutzern zu Gute kommen.
Sicher könnte sie das.
Aber das wollte man wohl nicht, weil man so weniger Investitionen in dezentrale Kraftwerke befürchtete, wobei sich langfristig vielleicht gar keine vNNE mehr ergeben hätten, die man den Netznutzern zugute kommen lassen hätte können. (schöner Satz ;))
So wohl die Befürchtung und der Grund für diese ganze vNNE-Sache.

Zitat
Die Netznutzer bezahlen nämlich Netzentgelte, die so hoch kalkuliert sind, als wären für die vorgelagerten Netze auch bezüglich der dezentral eingespeisten Strommengen Netznutzungentgelte angefallen, was jedoch nicht der Fall ist, weil die vorgelagerten Netzbetreiber aus ihren NNE- Abrechnungen solche Mengen jedenfalls herausschneiden.
Würde der Strom in der Ebene der Verteilnetze bzw. in der jeweiligen Einspeiseebene gehandelt, wären auch die kompletten Netzkosten der vorgelagerten Netze in den Großkraftwerksstrom eingepreist. Somit würden die Verbraucher genauso hohe Netzkosten zahlen.
So soll es ja angeblich vor Einführung des Handelspunkt in der Höchstspannungsebene (Leipziger Strombörse) gewesen sein.

ciao,
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« Antwort #239 am: 18. Juli 2011, 18:30:59 »
@sh

Früher gab es nicht nur einen Kaiser, sondern auch  unterschiedliche Zähler und Tarife für Bügelstrom, Lichtstrom und Kraftstrom. Früher musste man auch eine Bahnsteigkarte lösen, wenn man auf einem Bahnhof den Bahnsteig auch nur betreten wollte. Sicher hatte man dafür seinerzeit eine Begründung parat, womöglich aufgrund von Studien. Deshalb käme heute auch niemand mehr auf die Idee, mit diesen überkommenen Begründungen noch irgendwie zu operieren (sowohl hinsichtlich der Berechtigung der Marktsegmentierung von Strom als auch hinsichtlich der Berechtigung eines deutschen Kaisertums oder dem Erfordernis einer Bahnsteigkarte). Die Zeit ist darüber hinweg gegangen.

Die kompletten Netzentgelte über alle vorgelagerten Ebenen sind heute gewälzt in den Netznutzungsentgelten der Betreiber der örtlichen Niederpannungsnetze einkalkuliert und somit in allen Letztverbraucher- Strompreisen, obschon bei dezentraler Einspeisung Netznutzungsentgelte überhaupt nicht über alle Spannungsebenen angefallen sind und den Netzbetreibern von vorgelagerten Netzbetreibern - wie aufgezeigt - auch nicht berechnet wurden. Die Netznutzungentgelte wurden tatsächlich vermieden, ohne dass diese Vermeidung den Stromkunden irgendwie zu Gute kommt.

Und immerhin stellt die vom VKU in 2004 beauftragte Rechtfertigungs- Studie (gegen den Fortfall der vNNE- Vergütung für dezentrale Einspeiser), auf die Sie sich berufen,  noch auf Kosteneinsparungen in vorgelagerten Netzebenen ab, die jedenfalls bei der dezentralen Einspeisung aus Windkraftanlagen und PV- Anlagen nicht zu verzeichnen sind.

 

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