Hallo in die Runde,
mein Sohnbekam gestern die Ankündigung der Stromsperrung zum 05.05.
Sein Stromverbrauch war 4 Jahre geschätzt worden,die Nachforderung belief sich auf 500 Euro. Mein Sohn wohnt in einer Wohnbaugenossenschaft, der Zählerraum ist verschlossen, aber der Schlüssel hängt bei denen im Büro vor Ort. Deshalb wurde wegen Schlamperei der Forderung widersprochen, aber man geht darauf nicht ein.
Nachdem der Stromversorger die Stromsperrung schon vor Wochen angedroht hatte, sich dabei auf nicht geleistete monatliche Beiträge berief, wurde der Sachverhalt klargestellt, die Beiträge sind bezahlt worden. Nachdem der Stromversorger mittlerweile 3 Mal aufgefordert wurde, endlich zu dem Thema der Schätzung für 4 Jahre Stellung zu nehmen, kam gestern die erneute Androhung am 05. 05. die Versorgung einzustellen. Es wurde behauptet man habe einem Mitarbeiter letzte Woche den Zugang zur Ablesestelle verweigert, was per se ein Witz ist, weil die Schlüssel für den abgesperrten Zählerraum (Wohnbaugesellschaft )bei denen im örtlichen Büro deponiert sind.
Was aber noch katastrophaler ist : Ich war beim Gericht vor Wochen und wollte eine Anordnung des Gerichtes beantragen, das dem Stromversorger untersagt wird, den Strom zu sperren, mit der Begründung,das 1.) für das laufende Jahr alle Beiträge gezahlt sind und 2.) bei einer strittig gestellten Forderung keine Sperrung erfolgen farf.
Die Rechtspflegerin meinte : Auch wenn sie vollkommen im Recht sind, sie können diese Anordnung erst dann erwirken,wenn die Sperrung vollzogen ist. Vorher geht da nichts.
Für mich ist das der blanke Hohn,der Stromversorger weiß das natürlich wie da Frau Richterin tickt.
Mein Sohn bekommt den Horror, weil er 3 Leguane hat ,die jeden Tag auf Wärmelampen angewiesen sind, jetzt will er die Forderung bezahlen.
Jetzt nährt sich ein anderer Verdacht : Kann es sein,das die Zahlungen für Januar und Februar von denen auf die Forderung 500 Euro angerechnet wurden, der Wíderspruch wurde erst Mitte Februar gestellt ?
Für Hilfestellungen wäre Ich dankbar