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Autor Thema: Sperrungsankündigung  (Gelesen 17489 mal)

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Offline kikakadu

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Sperrungsankündigung
« am: 30. April 2011, 15:14:11 »
Hallo in die Runde,
mein Sohnbekam gestern die Ankündigung der Stromsperrung zum 05.05.
Sein Stromverbrauch war 4 Jahre geschätzt worden,die Nachforderung belief sich auf 500 Euro. Mein Sohn wohnt in einer Wohnbaugenossenschaft, der Zählerraum ist verschlossen, aber der Schlüssel hängt bei denen im Büro vor Ort. Deshalb wurde wegen Schlamperei der Forderung widersprochen, aber man geht darauf nicht ein.


Nachdem der Stromversorger die Stromsperrung schon vor Wochen angedroht hatte, sich dabei auf nicht geleistete monatliche Beiträge berief, wurde der Sachverhalt klargestellt, die Beiträge sind bezahlt worden. Nachdem der Stromversorger mittlerweile 3 Mal aufgefordert wurde, endlich zu dem Thema der Schätzung für 4 Jahre Stellung zu nehmen, kam gestern die erneute Androhung am 05. 05. die Versorgung einzustellen. Es wurde behauptet man habe einem Mitarbeiter letzte Woche den Zugang zur Ablesestelle verweigert, was per se ein Witz ist, weil die Schlüssel für den abgesperrten Zählerraum (Wohnbaugesellschaft )bei denen im örtlichen Büro deponiert sind.
Was aber noch katastrophaler ist : Ich war beim Gericht vor Wochen und wollte eine Anordnung des Gerichtes beantragen, das dem Stromversorger untersagt wird, den Strom zu sperren, mit der Begründung,das 1.) für das laufende Jahr alle Beiträge gezahlt sind und 2.) bei einer strittig gestellten Forderung keine Sperrung erfolgen farf.
Die Rechtspflegerin meinte : Auch wenn sie vollkommen im Recht sind, sie können diese Anordnung erst dann erwirken,wenn die Sperrung vollzogen ist. Vorher geht da nichts.
Für mich ist das der blanke Hohn,der Stromversorger weiß das natürlich wie da Frau Richterin tickt.
Mein Sohn bekommt den Horror, weil er 3 Leguane hat ,die jeden Tag auf Wärmelampen angewiesen sind, jetzt will er die Forderung bezahlen.

Jetzt nährt sich ein anderer Verdacht : Kann es sein,das die Zahlungen für Januar und Februar von denen auf die Forderung 500 Euro angerechnet wurden, der Wíderspruch wurde erst Mitte Februar gestellt ?

Für Hilfestellungen wäre Ich dankbar

Offline Cremer

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Sperrungsankündigung
« Antwort #1 am: 30. April 2011, 15:32:41 »
@kikakadu,

Letzeres zuerst: Ja, es ist anzunehmen, dass die jetzigen Abschlagszahlungen mit den Altforderungen verechnet wurden.

Wirr, nicht verständlich:
Zitat
Deshalb wurde wegen Schlamperei der Forderung widersprochen, aber man geht darauf nicht ein.

Ein Hausverbot zwecks Verhinderrung einer Sperre können Sie selbst (schriftlich) dem Versorger erteilen mit einer Kopie an die Wohnbaugenossenschaft. Es ist dann ferner ratsam eine Schutzschrift am zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen.

Klären Sie schriftlich den Sachverhalt mit dem Versorger, Telefonate helfen da wenig. Schildern Sie ihm die gesamte Situation.
MFG
Gerd Cremer
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Offline kikakadu

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Sperrungsankündigung
« Antwort #2 am: 30. April 2011, 16:10:40 »
Wirr, nicht verständlich:
Zitat:
Deshalb wurde wegen Schlamperei der Forderung widersprochen, aber man geht darauf nicht ein.


..Wenn die Schlüssel zum Zählerraum sich im Büro des Stromversorgers vor Ort befinden, wieso schätzen die dann 4 Jahre lang ? Und versuchen, meinem Sohn die Nichtablesung anzulasten, was hat der überhaupt damit zu tun ? Anfang des Jahres wurde um neue Feststellung des Stromverbrauches gebeten um zu realistischen Monatsabschlägen zu kommem.. Ja, das ging ratzfatz, Schlüssel wurde vom Außendienstler im Büro geholt und es wurde abgelesen.. da brauchte mein Sohn auch nicht zu erscheinen, wofür auch...jetzt wirft man Ihm vor, er habe letzte Woche einem Mitarbeiter den Zugang zum Stromzählerraum verwehrt, wie idiotisch ist das denn ?
-es wäre wahrlich kein Akt gewesen die Jahresendablesungen zu vollziehen, nein, es wurde wahrlich von denen verschlampt...deshalb wurde der Forderung widersprochen, der Versorger , zumal wenn er die Schlüsselgewalt hat, hat jährlich abzulesen und nicht zu schätzen.

Gleichwohl werden die 3-maligen schriftlichen Ausführungen zu diesem Sachverhalt einfach beharrlich ignoriert. Stattdessen konstruiert man wohl Fehlbestände an monatlichen Abschlagsleistungen um eine Sperrung zu rechtfertigen.  Sollte es so sein, wenn dann mein Sohn die angeblichen Fehlbeträge für dieses Jahr sofort überweist, dann dürfte doch kein Recht mehr zur Sperrung gegeben sein, weil die Hauptforderung mehrmals strittig gestellt wurde. ?
Mit welchem Recht wird eine Monatsüberweisung auf eine strittige Altforderung angerechnet ? Sollte man wohl Umbuchung verlangen können?


Zitat :


- Wie bereits geschrieben ist es eine Wohnbaugenossenschaft. Ist es wirklich so, das mein Sohn dem Versorger ein Hausverbot erteilen kann ?

Offline Cremer

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Sperrungsankündigung
« Antwort #3 am: 01. Mai 2011, 09:05:13 »
@kikakadu,

richtig, Sie könenn dem Versorger Hausverbot zwecks Sperrung des Zählers erteilen. Ein Hausverbot ist nicht abhängig von den Eigentums-/Mietverhältnissen

Sofern keine korrekte Abrechnung vorliegt sind Sie zur Aussetzung der Zahlungen berechtigt. Siehe GasGVV § 17 Abs. 1 bezw. AVBGasV § 27 Abs. 1
MFG
Gerd Cremer
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Offline kikakadu

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Sperrungsankündigung
« Antwort #4 am: 02. Mai 2011, 07:31:23 »
mein Sohn hat folgende Mail an den Versorger geschickt :
------------------------------------------------------------------------------------------------

Dringenst wegen Ankündigung Stromsperrung

                   

 

 

 

Geleistete monatliche Abschläge

                             

27.02.2011                                 25            Euro

29.02.2011                                 22            Euro

04.04.2011                                 90            Euro

30.04.2011                                 25            Euro

                         Summe            162            Euro

 

Festgestellter Abschlag pro Monat  45 Euro

45x 4  =            Summe             180 Euro, Fehlbetrag   18 Euro

 

Restbetrag 2010                         493,24 strittig gestellt am 08.02.2011,

die Anrechnung der geleisteten Abschläge auf die strittige Forderung von  493,24  ist rechtswidrig.

Die monatlichen Abschläge wurden geleistet, die Stromsperrung zum 05.05 2011 ist rechtswidrig.

Hiermit fordere Ich Sie auf, die angekündigte Stromsperrung zurückzunehmen.

 

Ich habe vor 14 Tagen wegen der Erwirkung einer Verfügung beim Amtsgericht Fritzlar gebeten. Dort wurde mir mitgeteilt, das eine Verfügung erst nach Vollzug der Sperrung zu bekommen sei. In der Beurteilung der rechtlichen Situation wurde mir vollumfänglich Recht gegeben : Da monatlich Beiträge geleistet werden und die Forderung über 500 Euro mehrmals strittig gestellt worden ist, wäre eine Stromsperrung rechtswidrig.

Gleichwohl möchte Ich eine solche Situation verhindern, Ich bin berufstätig und habe Leguane ,die täglich vom  Strom für Wärmelampen abhängig sind.

 

Hiermit mache Ich Ihnen folgendes Angebot :

Ich verpflichte mich monatlich 45 Euro Abschlag sowie weitere 55 Euro zur Tilgung der Restschuld, also monatlich 100 Euro zu zahlen.

Ich bitte Sie, unverzüglich mir das Angebot zu bestätigen. Sollte bis Dienstag nächster Woche keine Nachricht / Bestätigung vorliegen, werde Ich wieder das Gericht aufsuchen, einen Schutzbrief hinterlegen sowie um weitere Rechtshilfe ersuchen.

                                              Mit freundlichen Grüßen ..........


---------------------------------------------------------------------------------------------

Das sieht jetzt nach Resignation aus, aber mein Sohn möchte Stromsperrung verhindern und später gerichtlich vorgehen. Ich soll heute nachmittag den Versorger anrufen. Rein rechtlich dürfte der Versorger doch jetzt wohl nicht mehr sperren ? Wäre da jetzt irgendwas noch wichtiges zu beachten ?

Offline Kampfzwerg

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Sperrungsankündigung
« Antwort #5 am: 02. Mai 2011, 11:46:24 »
Zitat
Original von kikakadu
Das sieht jetzt nach Resignation aus, aber mein Sohn möchte Stromsperrung verhindern und später gerichtlich vorgehen. Ich soll heute nachmittag den Versorger anrufen. Rein rechtlich dürfte der Versorger doch jetzt wohl nicht mehr sperren ? Wäre da jetzt irgendwas noch wichtiges zu beachten ?

@kikakadu

Das sieht nicht nur so aus!
Ich würde das sogar als klare Kapitulation bezeichnen.
Die aus verschiedenen Gründen überhaupt nicht nötig wäre!  ;)

Die Schätzung war alleine schon rechtswidrig.
Bitte mal hier lesen und auch den Verlinkungen folgen!
Frist für Widerspruch gegen Stromrechnung?

Offline Cremer

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Sperrungsankündigung
« Antwort #6 am: 02. Mai 2011, 12:37:50 »
@kikakadu,

wohl meine Antwort nicht gelesen? :evil:

Hausverbot schriftlich erteilen, ggf. heute nachmittag auf den Sperrausführer warten und ihm dann das Hausverbot erteilen/überreichen, kann man dann auch mündlich machen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline kikakadu

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« Antwort #7 am: 02. Mai 2011, 12:51:18 »
-Nach 2 Telefonaten mit dem Versorger muß Ich feststellen, die leben wohl auf Ihrem eigenen Planeten.

\" Es nutzt Ihnen nichts, auf den Schätzungen rumzureiten. Die Verbrauche sind Fakt und müssen von Ihnen bezahlt werden \"

\" Wir haben zwar die Schlüssel für den Zählerraum, aber wir lassen die Ablesungen von Hilfskräften durchführen, denen können wir doch die Schlüssel nicht anvertrauen \"

\" die von Ihnen behaupteten Schriftlichen Einwände gegen die Nachforderung liegen uns hier nicht vor \"

\"Wir lassen uns auch von Androhungen wie Verfügung nicht beirren \"

\" Wir können jetzt wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr auf Ratenzahlungen eingehen, die Sperrung kann nur noch abgewendet werden wenn Sie sofort 400 Euro zahlen \"


Es ist unglaublich !!!
Die Hauptschuld an diesem Gebaren trägt meiner Meinung nach unser Gericht, das Verfügung erst dann gnädigerweise zu erlassen gedenkt wenn die Sperrung vollzogen ist. Und dann womöglich auch noch ablehnt.Dann hast die dicke Sch.... an der Backe....

Offline Kampfzwerg

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« Antwort #8 am: 02. Mai 2011, 14:20:49 »
Zitat
Original von kikakadu
 
..die Sperrung kann nur noch abgewendet werden wenn Sie sofort 400 Euro zahlen \"

Die Hauptschuld an diesem Gebaren trägt meiner Meinung nach unser Gericht, das Verfügung erst dann gnädigerweise zu erlassen gedenkt wenn die Sperrung vollzogen ist. Und dann womöglich auch noch ablehnt.Dann hast die dicke Sch.... an der Backe....

1. Irrtum!
Die Sperrung kann abgewendet werden, wenn Sie dem Versorger, also derem Mitarbeiter bzw. Subunternehmer den Zutritt verweigern!!!
siehe @Cremer

2. Irrtum!
Die Hauptschuld tragen Sie selbst, wenn Sie den Zutritt nicht verweigern, und sich bzgl. der Vorgehensweise
a) nicht schlau machen (unerlaubte Schätzung)!
b) dem Versorger diese Vorgehensweisen nicht eindeutig verbieten, verweigern und die Gesamtrecnung nicht unverzüglich als fehlerhaft zurückweisen!

Sie sind nämlich im Recht.
Telefonate mit dem Versorger sollten Sie sich sparen, kostet nur Zeit, Kraft und bringt i. d. R. NICHTS.
Schon gar nicht, wenn Sie sich einschüchtern lassen!

Offline Cremer

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« Antwort #9 am: 02. Mai 2011, 16:15:28 »
@kikakadu

hab ich Ihnen doch mit meinem Thread vom 30.4.11 bereits erläutert:

Zitat
Klären Sie schriftlich den Sachverhalt mit dem Versorger, Telefonate helfen da wenig. Schildern Sie ihm die gesamte Situation

Da weiß die linke Hand nicht was die rechte tut. :evil:

Und dann sitzt da noch so ein Rechthabgieriger beim Versorger am Telefon. Die haben extra solche Mitarbeiter um Leute wie Sie einzuschüchtern, damit die bezahlen, egal, koste was es wolle: \"Hauptsache wir haben das Geld von Ihnen\" :D :D :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline kikakadu

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« Antwort #10 am: 02. Mai 2011, 18:40:37 »
ist der Text o.k. so :

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mit Schreiben vom 20.04.2011 angedroht, die Versorgung einzustellen.
Diese ist jedoch rechtswidrig, da Forderung des Restbetrages 2010 meinerseits mehrfach strittig gestellt wurde sowie nachweislich die Bezahlung der monatlichen Abschläge für 2011 geleistet wurde. Hiermit erteile ich Ihnen ab sofort bis auf Widerruf Hausverbot für das Haus...... ,insofern es den Zutritt zur Durchführung der Stromsperrung betrifft.



                                 Mit freundlichen Grüßen

Schutzbrief noch in Arbeit, stelle Ich noch zur Prüfung rein

Offline kikakadu

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« Antwort #11 am: 02. Mai 2011, 19:04:43 »
..Finde kein Muster für Schutzbrief an das Gericht...
Bitte um Hilfe

Offline kikakadu

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« Antwort #12 am: 02. Mai 2011, 19:22:45 »
Text Schutzschrift :

An das Gericht

S C H U T Z S C H R I F T



Ich habe von  mit Schreiben vom 20.04.2011 eine Androhung der Versorgungseinstellung erhalten (Sperrandrohung).

Diese ist jedoch rechtswidrig, da Ich der Restforderung für 2010 mehrfach schriftlich widersprochen habe wegen unterlassener Zählerablesung über mehrere Jahre. Der Verbrauch wurde nur geschätzt, obwohl der Versorger die Schlüsselgewalt über den Zählerraum besitzt. Die Schätzung des Stromverbrauches wird damit begründet das man den Aushilfskräften die Schlüssel nicht anvertrauen könne.
Die monatlichen Abschläge wurden geleistet, aber vom Versorger widerrechtlich auf die Restschuld angerechnet.

Mit Schreiben vom 02.05.2011habe ich der „ Energie Waldeck-Frankenberg ein Hausverbot für Hintergasse 6 erteilt.

Ich rechne damit, dass der Versorger Zutritt und die Duldung der Versorgungseinstellung beantragen wird.

Der gewechselte Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt

Ich bitte aus diesem Grunde, über den zu erwartenden Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Offline userD0010

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« Antwort #13 am: 03. Mai 2011, 09:40:55 »
Bei der Auflistung der vorgenommenen Abschlagzahlungen fehlt m.E. der Hinweis auf den Verwendungszweck, der es dem Versorger verbieten würde, das gezahlte Geld auf irgendeine angebl. rückständige Forderung zu verrechnen.
Zudem ist doch völlig unverständich, warum all die Jahre irgendwelche Schätzungen von Verbräuchen mit den dazugehörigen Jahrsrechnungen überhaupt akzeptiert und nicht kritisiert/zurückgeschickt wurden.
Mir als Verbraucher muss es völlig egal sein, wie der Versorger sich die Zählerstände in diesem Mietverhältnis beschafft, wenn er sehr genau weiß, wo er sich der Schlüssel für die Messeinrichtungen besorgen kann.
Ob er sich irgendwelcher Hiwis bedient oder die päpstl. Kurie mit der Ablesung beauftragt, kann dem Verbraucher doch völlig wurscht sein.
Wenn ich mir allerdings die Zahltermine so ansehe, ist darin allerdings auch keine Kontinuität erkennbar.
Man zahlt doch zu vereinbarten Stichtagen die Abschläge, nennt dabei nicht nur seine Kunden-Nummer, sondern auch den Verwendungszweck (Abschlag Monat X für Produkt y) Und bei der Zurückweisung der Jahresrechnung mit den geschätzten Verbräuchen (woher ist denn bekannt, dass es sich um Schätzungen gehandelt hat und wenn, warum wurde diesen nicht jeweils widersprochen) fordert man die Erstellung einer korrekten Jahresrechnung unter Angabe der Zählerstände.
Und hat sich der Verbraucher nicht der Mühe unterzogen, monatliche Zählerstände zu notieren, um mit diesen dann seine Zurückweisung der jeweiligen Rechnung zu belegen?
Wenn man allerdings jahreslang nichts unternommen hat und erst jetzt subtil für die Vergangenheit zur Kasse gebeten, d. h. erpresst wird, darf man sich nicht wurdern, wenn später in einem Verfahren der Richter die gleichen Fragen stellen und der Klage stattgeben wird.
Vier lange Jahre Untätigkeit, plötzliche Zahlungswilligkeit für angebliche oder echte Rückstände, nicht mit Fristen veranlasste Abschlagzahlungen und diese auch noch in unterschiedlicher Höhe sind wahrlich keine Pluspunkte in einem evtl. Verfahren.
Es wäre sehr ratsam, in diesem Falle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Dem Gericht und dem Versorger sind Leguane vollig gleichgültig!
Hat übrigens der Versorger schriftlich bestätigt, dass der seinen Aushilfskräften den Schlüssel zum Zutritt zum Zählerraum nicht auvertraut hat oder anvertrauen kann?
Wie will der Verbraucher nachweisen, dass er dem Versorger die Verrechnung von Zahlungen mit Altforderungen untersagt hat? 366/367 ?

Offline superhaase

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« Antwort #14 am: 03. Mai 2011, 10:20:07 »
Ich denke auch, dass es wenig Sinn hat, hier die Gerichte zu bemühen.

Der Strom wurde verbraucht, das bestreitet auch der Kunde nicht.
Einzig die jahrelang geschätzen Zählerstände könnten Anlass geben, auch für die vergangenen Zeiträume korrigierte Abrechnungen zu verlangen.
So würde sich wegen der früher niedrigeren Strompreise wahrscheinlich eine geringfügig niedrigere Forderung ergeben.

Aber bezahlt werden muss so oder so.
Je mehr man sich hier quer legt, desto mehr Ärger hat man am Hals und desto teurer wird es womöglich.
Irgendein finanzieller Erfolg bzw. Vorteil ist praktisch nicht in Aussicht.

Ich rate dazu, zu zahlen und in Zukunft auf abgelesene Zählerstände auf den Rechnungen zu achten und geschätzte Abrechnungen zurückzuweisen.

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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