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Autor Thema: Stromzähler Eichung  (Gelesen 5231 mal)

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Offline Clubauto

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Stromzähler Eichung
« am: 31. März 2011, 13:57:11 »
Hallo,

mein Stromzähler hat nun laut eichdatum 17 Jahre auf dem Buckel.
Nun habe ich meinen Versorger darüber informiert und teilte mir mit, das Stichprobeweise aus der Serie Zähler überprüft worden sind und somit eine weitere eichung stattgegeben wurde. Habe ich die chance das Eichprodokoll anzufordern bzw. sind die verpflichtet dazu mir einblick zu gewähren wenn ich es möchte?

Offline Cremer

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Stromzähler Eichung
« Antwort #1 am: 31. März 2011, 14:12:36 »
Stromverbraucher weiter beobachten. Wenn der Stromverbrauch exorbitant ansteigt, dann auf alle Fälel melden. Wenn der Stromverbrauch stark fällt, Stillschweigen bewahren.

War bei dem Gaszähler meiner Mutter so. der fing an weniger zu zählen. Im zweiten Jahr nachdem dieser nur die Hälfte des Jahresverbrauchs gezählt hatte, wurde er ausgetauscht :-))

Wenn Sie ein Eichprotokoll anfordern wollen, wird der Versorger dies in Rechnung stellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline kamaraba

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Stromzähler Eichung
« Antwort #2 am: 31. März 2011, 14:33:39 »
Stromzähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen in Deutschland der Eichpflicht. Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer (8 Jahre bei elektronischen Zählern, 12 Jahre für mechanische Messwandlerzähler mit Induktionswerk [mit Läuferscheibe] oder 16 Jahre für mechanische Zähler mit Induktionswerk) muss das Messgerät ausgetauscht oder die Eichgültigkeit verlängert werden. Ausnahmen sind möglich. Ein übliches Verfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeit ist die Stichprobenprüfung.
Quelle:
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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