Die AusglMechV stellt gerade auf die Strommengen ab, die nach EEG abgenommen und vergütet werden müssen.
Nicht ausgeschlossen ist, dass EE- Anlagenbetreiber ihren Strom selbst vermarkten. Dann fällt er nicht in die Regelung.
Vorstellbar ist, dass die Eigenvermarktung etwa von PV- Einspeisern an der Börse oder wo auch sonst mit so hohem Aufwand und Kosten verbunden ist, dass es sich nicht lohnt.
Würde man etwa diejenigen, die PV- Anlagen auf ihrem Dach betreiben, durch Wegfall der Abnahmnepflicht und gesetzlichen Mindestvergütung dazu zwingen, ihren Strom selbst zu vermarkten, würde es für diese wohl schnell eng werden. Schließlich würden sie ja dabei auch nicht die gesetzlich garantierte Mindestvergütung erzielen.