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Autor Thema: Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?  (Gelesen 9302 mal)

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Offline Eckerhart

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Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
« am: 16. März 2011, 17:42:56 »
Hallo,
ich bekam heute mal wieder ein neues Schreiben von Gelsenwasser.
Wieder mit der bitte einen neuen Vertrag abzuschliesen.
Aber jetzt kommt es:
\"Wir sehen uns gezwungen, das genannte Vertragsverhältnis fristgerecht zum 30.04.2011 zu kündigen.\"

Dürfen die das???

Ich habe noch einen alten Vertrag von 2000.
Was soll ich machen? Mir einen neuen Lieferanten suchen oder sturr nichts unternehmen?
Was meint ihr?
Viele Grüße

Eckerhart

Offline bjo

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Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
« Antwort #1 am: 16. März 2011, 18:29:57 »
- Kündigungsfristen wirksam vereinbart dann JA
- der einfachste weg, wechseln

Offline ben100

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Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
« Antwort #2 am: 16. März 2011, 19:12:49 »
Also ich kenne Deine Vertragssituation nicht, daher würde ich das prüfen lassen. Wenn Du das nicht willst, würde ich einen Wechsel einleiten.

Offline userD0010

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Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
« Antwort #3 am: 16. März 2011, 20:23:00 »
Nicht verzagen, bolli fragen !

Alternativ dazu Anbieter wechseln !

Offline bolli

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Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
« Antwort #4 am: 17. März 2011, 07:46:01 »
Zitat
Original von h.terbeck
Nicht verzagen, bolli fragen !
8)

Offline Schwalmtaler

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Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
« Antwort #5 am: 17. März 2011, 08:26:52 »
Wenn es ein Sondervertrag ist, können die kündigen.

Dabei sind Form und Fristen zu beachten.
Außerdem wird es interessant, wenn sie schon Widersprüchler sind und die mit der Kündigung nur dich/die Widersprüchler aus dem alten Vertrag raushauen, denn das wäre nicht statthaft! Bitte Anwalt prüfen lassen. Das verzögert aber höchstens eine rechtswirksame Kündigung!
Von daher dringend schon mal nach alternativev Anbieter umschauen!!!

Offline bolli

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Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
« Antwort #6 am: 17. März 2011, 12:38:45 »
Zitat
Original von Schwalmtaler
Außerdem wird es interessant, wenn sie schon Widersprüchler sind und die mit der Kündigung nur dich/die Widersprüchler aus dem alten Vertrag raushauen, denn das wäre nicht statthaft!
Haben Sie für diese Aussage eine Quelle ?

Da der BGH seine Weigerung einer Auslegung des Sondervertragsverhältnisses bei fehlenden oder nicht wirksam einbezogenen AGB (und damit fehlenden Preisanpassungsklauseln) gerade damit begründet, dass die Sonderverträge ja vom Versorger in zumutbarer Zeit gekündigt werden könnten (im Zweifelsfall bei fehlender Kündigungsfestlegung dann aufgrund der gesetzlichen Möglichkeiten) habe ich so meine Zweifel, ob sich Ihre Meinung rechtlich halten lässt. Selbst bei Kündigung einzelner Widersprüchler.

Offline Schwalmtaler

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Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
« Antwort #7 am: 17. März 2011, 14:42:32 »
wenn ich die Aussagen von Herrn Fricke richtig verstanden habe,
ist die Kündigung wegen des Widerspruches rechtsmissbräuchlich.

Daraus habe ich abgeleitet, wenn ein Versorger einen Sondertarif bei Person a kündigt, da dieser Protestler ist und den selben Tarif bei Person b - der nicht widerspricht - laufen lässt, kann man hiergegen vorgehen, weil dann klar das Ziel zur Durchsetzung überhöhter Preise zu erkennen ist.

Ist aber nur eine Sache der Zeit. Der Versorger wird einige Zeit abwarten und dann ohne Angabe von Gründen den Vertrag aufheben, was wieder rechtens ist.
Man könnte zwar jedesmal versuchen gegen die Kdg vorzugehen, solange der Versorger nicht grundsätzlich für alle Versorgten diesen Tarif aufgibt, Ausgang aber ungewiss. Wie schon gesagt liegt die Krux darin, ob ein Tarif nur den Protestler gekündigt werden darf oder ob das eine Art Nötigung darstellt!

Offline Kampfzwerg

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Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
« Antwort #8 am: 17. März 2011, 14:53:40 »
Zitat
Original von Eckerhart
Wieder mit der bitte einen neuen Vertrag abzuschliesen.
 
\"Wir sehen uns gezwungen, das genannte Vertragsverhältnis fristgerecht zum 30.04.2011 zu kündigen.\"

Dürfen die das???

Was soll ich machen? Mir einen neuen Lieferanten suchen oder sturr nichts unternehmen?

Sie dürfen. Und da, zumindest soweit ich weiss, die Schreiben handschriftlich von der GF unterschrieben sind, scheiden Formfehler aus.

Sollte in dem Vertrag von 2000 keine Kündigungsfrist stehen, gilt (höchstwahrscheinlich) die gesetzliche, d. h.  binnen Monatsfrist zum Ende des nächsten Monats.

Sturheit bzw. \"nichts unternehmen\" wird Sie in diesem Fall ebenfalls nicht weiterbringen, da Sie dann ab dem 01.05.11 bei der Gelsenwasser in der Grundversorgung landen. (konkludent durch Gasentnahme).

Also: nutzen Sie die Kündigungsfrist und suchen sich einen neuen Gasversorger. Es sei denn, Sie möchten lieber das beigefügte Angebot eines neuen Sondervertrags bei dem selben Versorger annehmen.
Beachten Sie in diesem Fall die Annahmefrist, wahrscheinlich bis zum 15.04.11.(?)

siehe auch
Ende des Preisprotestes???
Kein Schutz für Sondervertragskunden bei ordnungsgemäßer Kündigung

Offline Unioner7

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Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen?
« Antwort #9 am: 17. März 2011, 21:32:24 »
Stimmt. Annahmefrist ist auch nach meiner Kündigung der 15.04.2011. Danach \"Grundversorgung\".
Ich habe gestern (einen Tag nach Antrag) die Bestätigung durch meinen neuen Lieferaten erhalten. Neue Versorgung ab 1.5.2011 funktioniert terminlich wohl noch.
Unioner7

 

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