wenn ich die Aussagen von Herrn Fricke richtig verstanden habe,
ist die Kündigung wegen des Widerspruches rechtsmissbräuchlich.
Daraus habe ich abgeleitet, wenn ein Versorger einen Sondertarif bei Person a kündigt, da dieser Protestler ist und den selben Tarif bei Person b - der nicht widerspricht - laufen lässt, kann man hiergegen vorgehen, weil dann klar das Ziel zur Durchsetzung überhöhter Preise zu erkennen ist.
Ist aber nur eine Sache der Zeit. Der Versorger wird einige Zeit abwarten und dann ohne Angabe von Gründen den Vertrag aufheben, was wieder rechtens ist.
Man könnte zwar jedesmal versuchen gegen die Kdg vorzugehen, solange der Versorger nicht grundsätzlich für alle Versorgten diesen Tarif aufgibt, Ausgang aber ungewiss. Wie schon gesagt liegt die Krux darin, ob ein Tarif nur den Protestler gekündigt werden darf oder ob das eine Art Nötigung darstellt!