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Autor Thema: Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas  (Gelesen 3911 mal)

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Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas
« am: 08. März 2011, 10:39:34 »
Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas

Verbraucher haben gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EnWG bereits Anspruch auf Vereinbarung einer monatlichen Abrechnung.

Versorger verlangen für eine monatliche Abrechnung teils drastische Preisaufschläge, je Abrechnung ca. 20 EUR.

Siehe hier

Neue Zähler braucht das Land

Ist ein moderner Zähler eingebaut, sollte die monatliche Fernauslesung der Verbrauchswerte und die monatliche Rechnungserstellung eigentlich kein Problem sein.

Gaskunden, die mit Gas heizen, werden bei monatlicher Abrechnung in der Heizsaison hohe monatliche Rechnungsbeträge vorfinden, in den Sommermonaten hingegen kleine.

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Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas
« Antwort #2 am: 08. März 2011, 11:03:15 »
Hier geht es nicht um das Ausland, sondern um die Strom- und Gasabrechnungen in Deutschland.  ;)

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Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas
« Antwort #3 am: 08. März 2011, 11:06:31 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Hier geht es nicht um das Ausland, sondern um die Strom- und Gasabrechnungen in Deutschland.  ;)
Richtig! Die Administration könnte das ja korrigieren und an der richtigen Stelle zusammenführen.  :)

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Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas
« Antwort #4 am: 08. März 2011, 11:07:25 »
Zitat
Gaskunden, die mit Gas heizen, werden bei monatlicher Abrechnung in der Heizsaison hohe monatliche Rechnungsbeträge vorfinden, in den Somermonaten hingegen kleine.

Schön doof, wer bei einem Abrechnungszeitraum Oktober bis September, ein halbes Jahr schön hohe monatlich Abrechnungen löhnt, statt 12 x ausgeglichene gleiche Abschläge. Aber das kann ja jeder für sich halten, wie er es für richtig hält. Der Anspruchsmöglichkeit ist, wie oben beschrieben, vorhanden.

Gruß

NN

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Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas
« Antwort #5 am: 08. März 2011, 11:17:57 »
Bei einem Abrechnungszeitraum von April bis März sieht es ggf. schon wieder anders aus...

Die Abschläge werden auch oft als probates Mittel der Außenfinanzierung benutzt.

Aufwand entsteht sicherleich bei der Leistungsverwaltung bei Hartz- IV- Empfängern.

Fakt ist wohl, dass bei monatlicher Abrechnung ein erhöhtes Verbrauchs- und Preisbewusstsein der Verbraucher verbunden auch  mit höheren Wechselraten zu erwarten steht.
Bisher wird der Kunde nur einmal im Jahr mit der Abrechnung des Versorgers konfrontiert.

Schließlich kommt die Telefonrechnung auch einmal monatlich.

In früheren Zeiten war es übrigends üblich, dass der Strom- bzw. Gaskassierer (Lichtmann/ Gasmann ) einmal im Monat rumging.
Ich behaupte mal böse, der entsprechende Aufwand sei immer noch eingepreist, so wie der Heizer auf der E-Lok.

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Oettinger will monatliche Abrechnung für Strom und Gas
« Antwort #6 am: 08. März 2011, 11:40:38 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Aufwand entsteht sicherleich bei der Leistungsverwaltung bei Hartz- IV- Empfängern.
....
In früheren Zeiten war es übrigends üblich, dass der Strom- bzw. Gaskassierer einmal im Monat rumging.
Ich behaupte mal böse, der entsprechende Aufwand sei immer noch eingepreist, so wie der Heizer auf der E-Lok.
    Wenn schon intelligente Netze und Zähler gefordert werden, dann ist nicht nur für Hartz-IV-Empfängern \"Intelligenz\" gefordert. Wir brauchen hier mindestens noch die Prepaidkarten und Prepaidzähler für Strom und Gas.

    Dann können wir an der Tankstelle, bei AldiLidlNormaplus oder on- oder offline im Postshop .... Gas- und Strom kaufen.  Es kann nur kostengünstiger werden. Den \"Heizer auf der E-Lok\" haben nicht nur britische Gewerkschaften gesichert, das können deutsche EVU mit ihren Tarifen schon lange.  :D

 

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