Dass man sich über deren Höhe und die hellseherische Kompetenz des Energieversorgers bei der Feststellung der zufällig mit einer Preiserhöhung einhergehenden Zählerstandsermittlung argert, ist nicht neu
Interessant ist allerdings die Entwicklung der angebl. Fremdkosten, die im Gaspreis enthalten sein sollen und rückseitig der Gasrechnung aufgeführt sind.
Die sog. Netznutzung schlägt in 2010/2011 mit 27 Prozent des Gaspreises und in 2009/2010 mit 16,6 Prozent zu Buche. (Sind ja leider Fremdkosten, die man nur weitergegeben hat)
Dann folgt das Entgelt für die Messung. Beinhaltet angebl. die Kosten der Bereitstellung der Messeinrichtung (Zählermiete) einschl. der Zusatzgeräte, dieAb- bzw. Auslesung der Messstelle und die Bereitstellung der Daten für die Abrechnung. In 2010/2011 waren dafür 3,6 Prozent fällig, im Vorjahr 2,2 Prozent.
In 2010/2011 verlangt man vom Verbraucher auch die Erstattung der Kosten des Netzbetreibers für die Rechnungserstellung mit 1,2 Prozent. Für das Vorjahr waren dessen Kosten mit 1,3 Prozent leicht höher.
Der Posten Erdgassteuer im Jahr 2010/2011 betrug 11,3 Prozent des Netto-Gaspreises, im Vorjahr 10,7 Prozent.
Konzessionsabgaben waren in 2010/2011 mit 0,6 Prozent angegeben, im Jahr zuvor offensichtlich nicht nennenswert.
Daraus ergeben sich in 2010/2011 sog. Fremdkosten in Höhe von 43,8 Prozent und im Vorjahr von 24,6 Prozent, die jederzeit anpassungsfähig sind, weils sie ja wohl nicht beeinflussbar sein sollen.
Der Grundpreis in seiner Definition beinhaltet die ständige Lieferbereitschaft (rund um die Uhr) (wofür wir Verbraucher zu Dank verpflichtet sind und uns glücklich schätzen dürfen). Der Anteil am Gaspreis beträgt ja nur 11,2 Prozent in 2010/2011 und 11,8 Prozent in 2009/2010. Daneben werden die Kosten der Rechnungsstellung, die Zählermiete und die Gewährleistung einer einwandfreien Messung aufgeführt. (War das nicht bereits in den Fremdkosten erwähnt)
Wie gut, dass wir an Tankstellen der BAB nicht neben dem höheren Treibstoffpreis an der Kasse aufgefordert werden, einen Zuschlag in Höhe von 11,8 Prozent für die ständige Lieferbereitschaft, die Erstellung der Quittung, die Zählermiete an der Zapfsäule und die Gewährleistung einer einwandfreien Messung zu zahlen.