Hi,
ich habe Anfang des Jahres Einspruch nach §315 bei der AVU eingelegt, ohne die Beträge zu kürzen. Habe also „die eine“ Preiserhöhung voll gezahlt.
(- Man nannte es \"pseudo - Verweigerer\" -)
Nun hat die AVU ihre Preise zum 1.10 um 13,5 bis 16 Prozent erhöht (Aussage AVU - es ist natürlich mehr).
Diese Preiserhöhung möchte ich nicht mitmachen!
((
D.h. ich möchte abermals Einspruch nach $315 einlegen und meine Beträge auch entsprechend kürzen.
Kann ich auch noch rückwirkend meine Beträge kürzen, also auf dam Niveau von 2004?
Bis zu wie viel Prozent kann ich meine Abschlagszahlungen kürzen?
Grüße aus Gevelsberg
Oliver