Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ablehnung der Stromlieferung  (Gelesen 27831 mal)

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Offline mozart1

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Ablehnung der Stromlieferung
« am: 26. Februar 2011, 16:36:14 »
Hallo,
ich wollte den Stromanbieter wechseln. Meine örtlichen Stadtwerke haben die Stromlieferung von 1-2-3- Strom abgelehnt.

Ich bekam folgende mail.
 \"die Anmeldung der Belieferung durch 1·2·3energie bei Ihrem örtlichen
Netzbetreiber wurde abgelehnt.\"

Ich solle mich gedulden. Habe nun schon zweimal angefragt und keine Antwort von 1-2-3 erhalten. Es sind nun 5 Wochen vergangen. Was kann ich tun? Bzw. können Stadtwerke einfach einen neuen Stromanbieter ablehnen?
Vielen Dank für eine Antwort.

Offline bjo

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #1 am: 26. Februar 2011, 16:42:18 »
einen Wechsel dürfen die Anbieter nicht verhindern!
- selbst RWE hat mich ziehen lassen trotz meiner \"Aussenstände\" (Preiswiderspruch)

Offline Lothar Gutsche

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #2 am: 26. Februar 2011, 16:58:36 »
@ mozart 1

Ich kann Ihnen den \"Verbraucherservice Elektrizität/Gas\" der Bundesnetzagentur empfehlen:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbraucher/VerbraucherServiceEnergie/VerbraucherServiceEnergie_node.html

telefonisch:  Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
030 22480-500 oder
01805 101000 - Bundesweites Infotelefon
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Bei schriftlichen Anfragen bitten wir Sie den Sachverhalt zu benennen, die erforderlichen Unterlagen beizufügen und Ihre konkrete Frage oder Beschwerde, die Sie an die Behörde richten möchten, zu formulieren.

Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de


Postanschrift:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn

Falls Ihre Stadtwerke das öfter machen und Ihr Fall kein \"bedauerlicher Einzelfall\" ist, dürfte es durch die Behörde mächtig Ärger wegen Behinderung des Wettbewerbs geben.

Viele Grüße
Lothar Gutsche

Offline mozart1

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #3 am: 26. Februar 2011, 17:18:27 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde mich an die Bundesnetzagentur wenden.

Offline kamaraba

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #4 am: 26. Februar 2011, 20:44:41 »
Bei reinen Stromanbietern ohne Netz erklärt sich die Bundesnetzagentur für nicht zuständig:
Zitat
Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden nehmen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag die Aufgabe der Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze wahr. Das Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten (\"Netznutzern\") zur Belieferung von Kunden als auch von Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. Die Adressaten der Tätigkeit der Bundesnetzagentur sind daher in erster Linie die oben genannten Netzbetreiber, daneben zumindest mittelbar auch Netznutzer und Kraftwerkbetreiber. Dagegen fällt das Verhältnis zwischen Stromlieferanten und Endverbrauchern (Haushaltskunden), wie in Ihrem Fall, nicht unter die Kontrolle durch die Bundesnetzagentur. Ein eventuelles Sonderkündigungsrecht ist in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Vertrag geregelt. Ich kann Ihnen daher nur raten, Ihre Vertragsunterlagen daraufhin zu überprüfen.  Die Zuständigkeit der Regulierungsbehörden erstreckt sich auf Fälle, bei denen es um missbräuchliches Verhalten der Netzbetreiber geht. Im Rahmen dessen kann bei Verstößen gegen die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens nach § 31 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt werden. Vor diesem Hintergrund ist zum Missbrauchsverfahren nach §§ 30, 31 EnWG folgendes zu sagen: Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften im EnWG kann grundsätzlich nur gegen einen Betreiber eines Energieversorgungsnetzes ein Missbrauchsverfahren durchgeführt werden. Insofern ist der Anwendungsbereich für ein Missbrauchsverfahren nach §§ 30, 31 EnWG - gegen einen Energielieferanten - nicht eröffnet.  Ihre Beschwerde richtet sich nicht gegen einen Netzbetreiber, sondern gegen einen Energielieferanten. Hier besteht leider keine Handlungsmöglichkeit der Bundesnetzagentur.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline bolli

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #5 am: 28. Februar 2011, 08:08:04 »
@kamaraba
Wenn ich die Antwort der Bundesnetzagentur rchtig deute, geht es denen darum, dass sie sich nur um die Netze und ihre Nutzung kümmern und nicht um Streitigkeiten von zwei reinen Lieferanten.
Im vorliegenden Fall vermute ich mal, dass mozart1 aber ein Problem mit seinem örtlichen Anbieter als Netzbetreiber hat
Zitat
Hallo,
ich wollte den Stromanbieter wechseln. Meine örtlichen Stadtwerke haben die Stromlieferung von 1-2-3- Strom abgelehnt.

Ich bekam folgende mail.
\"die Anmeldung der Belieferung durch 1·2·3energie bei Ihrem örtlichen
Netzbetreiber
wurde abgelehnt.\"

Daher würde ich es zumindest mal bei der Netzagentur versuchen, ABER deutlich eben die Funktion als Netzbetreiber herausstellen, die ggf. mißbraucht wird. Manchmal ist selbst dem Verbraucher nicht klar, dass der örtliche Anbieter zwei Hüte anhat, die rechtlich sogar noch getrennt sind, was sich oft nur in Kleinigkeiten des Firmennamens bemerkbar macht.

Offline Netznutzer

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #6 am: 28. Februar 2011, 20:32:23 »
Netzbetreiber lehnen den Wechsel u.a. auch dann ab, wenn zwei Lieferanten sich nicht einig werden, wenn ein Lieferant etwas vergessen hat usw. Der Netzbetreiber ist hier nur ein Art Schiedsrichter, der das Ergebnis verkündet.

Die Problemlösung sollte über die Lieferanten laufen, am Besten den Neuen befragen, wie die Ablehnungsbegründung lautet.

Gruß

NN

Offline mozart1

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #7 am: 19. März 2011, 16:10:24 »
Nochmals vielen Dank für die Informationen.
Ich dachte immer es wäre so einfach den Stromanbieter zu wechseln und bin nun etwas überfordert mit dieser Entwicklung.
Nach den Antworten von Ihnen, habe ich die Bundesnetzagentur angeschrieben und auch meinen \"neuen\" Stromlieferanten. Von keiner Seite habe ich bis heute etwas gehört. Das wars wohl mit dem \"günstigen\"Strom. Ich weiß auch nicht in welchem Vertragsverhältnis ich nun zu 1,2,3 Energie stehe, und ob ich mich nun nach einer Alternative umschauen soll..... . Wie gesagt, ich bin Laie und mich ärgert es sehr, dass nun doch nicht alles so einfach läuft wie überall berichtet wird.

Offline Christian Guhl

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #8 am: 19. März 2011, 16:58:09 »
Zitat
Original von NetznutzerDer Netzbetreiber ist hier nur ein Art Schiedsrichter, der das Ergebnis verkündet
Nun ja, da die Netzbetreiber meistens nicht ganz unabhängig und somit nur fast neutral sind, könnte man das auch mit einem Schiedsrichter bei einem Spiel mit Bayern München vergleichen. :D

Offline Rebell77

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #9 am: 19. März 2011, 17:07:36 »
@mozart1

etwas Geduld mit der Bundesnetzagentur...

Die Bundesnetzagentur wird derzeit mit Anfragen und Beschwerden überhäuft und wird sich melden. Sie erhalten i. d. R. nach ca. 4-5 Wochen eine Antwort mit Vorgangsnummer.

Hier mal ein Auszug aus einer BNA-Mail, die mich Anfang März 2011 erreichte:

\"Vielen Dank für Ihre E-Mail an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur. Auf Grund des derzeit sehr hohen Aufkommens an Anfragen und Beschwerden ist es mir leider erst heute möglich auf Ihr Anliegen zurückzukommen. Ich bitte daher höflich um Entschuldigung.

... vor diesem Hintergrund habe ich - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - den örtlichen Gasnetzbetreiber, als zentrale Schnittstelle im Lieferantenwechselprozess, zur Sachverhaltsaufklärung aufgefordert.
Sobald mir die Stellungnahme der Stadtwerke ... vorliegt werde ich Sie informieren.\"


Falls das Ganze dann doch zu lange dauern sollte, schreiben Sie die BNA noch mal an. Sie wissen ja, wer am lautesten ...

Viele Grüße
rebell77
Viele Grüße,
rebell77


www.initiative-gaspreise-swn.de

Offline Sergio

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #10 am: 20. März 2011, 12:27:35 »
Habe ein ähnliches Problem.

Seit etwa einem Jahr bin ich Kunde bei Yello-Strom. Nach der angekündigten Preiserhöhung, habe ich mich nach einem günstigeren Anbieter umgeschaut und einen Antrag auf Wechsel zum 1. April bei Secura-Energy gestellt (mit Kündigungsermächtigung für den alten Vertrag). Secura hat schriftlich den Eingang des Antrags bestätigt. Die Kündigung des alten Vertrags war wohl erfolgreich, denn ich habe von Yello eine Postkarte bekommen mit so was wie \"alles gute\" und \"wenn Sie es sich anders überlegen, hätten wir Sie gern wieder bei uns\".

Einen Monat später (Anfang dieser Woche) bekam ich den Brief von E-ON (Grundversorger in der Region), in dem er mich zum 1. April begrüßt und die erste Abschlagzahlung bis zum 15. April fordert. Das sind über 120 Euro (bei Yello habe ich weniger als 80 monatlich bezahlt). Dem Brief waren die AGBs beigelegt aber kein Vertrag und keine Preislisten.

Ich habe gestern bei Secura angerufen und gefragt wie die Dinge so stehen. Der Mitarbeiter dort sagte mir \"Wir warten auf die Zustimmung des Grundversorgers, dann können wir Sie beliefern\".

Ich weiß jetzt nicht, ob die Aktion von E-ON nicht gesetzeswidrich ist, aber auf Strom von Secura hoffe ich nicht mehr. Frage ist: soll ich noch von E-ON einen ordentlichen Vertrag zur Grundversorgung einfordern (in dem wahrscheinlich die einseitige Preiserhöhung gesichert ist) oder abwarten und gucken was passieren wird?

Hatte vielleicht jemand ähnliches Abenteuer? Was habt ihr getan?

Offline Cremer

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #11 am: 20. März 2011, 17:57:51 »
@Sergio,

es ist ratsam, dass der neue Lieferant die Kündigung beim alten Lieferanten übernimmt. Sollte trotzdem was schieflaufen, dann kann man immernoch m.E. eventuell die Zahlungen beim alten Lieferanten aussetzen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline userD0010

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #12 am: 20. März 2011, 19:58:40 »
Wieso die Bestätigung der eON als Grundversorger akzeptieren ?
Ich würde diese Bestätigung zurückschicken mit dem Hinweis, dass ein Liefervertrag mit der Firma Secura abgeschlossen sei und diese nur noch auf die Zustimmung des Grundversorgers warte.
Man könne sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Firma eON versuche, diesen legalen Wechsel zu torpedieren oder zumindest zu erschweren.
\"Ich werde keinesfalls Abschlagzahlungen an einen Grundversorger leisten, da meine erklärte Absicht der Aufnahme der Geschäftsverbindung mit der Secura weiterhin besteht und ich nur dem von mir gewählten Lieferanten Leistungen abfordern und entsprechend begleichen werde.

Offline Sergio

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #13 am: 20. März 2011, 21:28:41 »
@Cremer,
der alte Vertrag wurde ja auch von Secura gekündigt. Das lief schon in Ordnung.

@terbeck,
danke für den Tip. Werd ich mal probieren.

Ob eon einfach mal auf die Nerven gehen will?

Offline bolli

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Ablehnung der Stromlieferung
« Antwort #14 am: 21. März 2011, 07:55:08 »
Ich weiss auch garnicht, warum man auf die Nachricht des GRUNDVERSORGERS wartete.
Meinens Wissens sind bei einem Wechsel doch nur der ALTversorger (hier:Yello-Strom), der NEUversorger (hier: Secura) und der NETZBETREIBER beteiligt.
Und da ja der Neuversorger beim Altversorger gekündigt hat, kann es da beim Netzbetreiber NORMALERWEISE keine Überschneidung gegeben haben und daher ist der Grundversorger in diesem Spiel garnicht beteiligt..

Ich würde denen mal gehörig auf den Zahn fühlen und klarmachen, dass man sich nicht verschaukeln lässt. Mir scheint, dass der Netzbetreiber (bestimmt ne EON-Tochter ;-) ) und der Grundversorger hier gemeinsame Sache machen wollen.
In keinem Fall die Grundversorgung akzeptieren oder gar einen Vertrag anfordern. Dann hängen Sie noch länger da drin, weil Kündigungsfristen laufen. (Die ggf. sowieso auch ohne schriftlichen Vertrag laufen).

 

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