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Autor Thema: Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?  (Gelesen 6976 mal)

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Offline janto

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« am: 25. Februar 2011, 10:01:34 »
„Deutliche Ausweitung“ des Scherf-Angebots?
Die Kunden können EWE zur vollständigen Rückzahlung zwingen!


Unser Kommentar zum NWZ-Artikel von heute \"EWE denkt über Rückzahlung neu nach\" http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Nachrichten/NWZ/Artikel/2548465/Versorger-EWE-denkt-ueber-Rueckzahlung-neu-nach.html

Wir sind gespannt auf die angekündigte \"deutliche Ausweitung\" des Scherf-Angebotes. Gespannt und zugleich misstrauisch, denn EWE strebt nach eigenen Worten ja auch eine \"kostengünstige Lösung\" an. Was soll das wieder? Soll uns erneut eine nur halbe Lösung wie der angebliche Scherf-\"Kompromiss\" als \"kundenfreundlich\" verkauft werden?

Sicher ist: EWE muss die dickfellige Linie „Sollen die Bürger doch klagen!“ verlassen. Die bereits anhängigen 3.500 Klagen belasten die Justiz und letztlich den Steuerzahler unzumutbar. Das hat EWE jetzt sogar von der Landesregierung, Justizminister Busemann, zu hören bekommen. Pro Fall erhalten die Amtsgerichte vom Unterlegenen, bisher immer nur EWE, zwischen 75 € und 105 €. Das deckt bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten des Gerichts, zumal EWE bisher für jeden der stets gleichen Fälle unnötig eine mündliche Verhandlung verlangt und den Gerichten pro Fall 25 – 30 Seiten lange Schriftsätze zumutet. Da steht zwar fast immer das Gleiche drin, aber die Richter müssen es ja lesen und in ihrem Urteil anschließend sogar noch würdigen. Oft reicht EWE einen Tag vor der mündlichen Verhandlung noch angeblich „neue Erkenntnisse“ aus „aktuellen“ Urteilen nach, was Zusatz-Termine nötig machen kann. Ein Heidenaufwand, nur um die Kunden zu beeindrucken und von Klagen abzuschrecken und das Ganze auf Kosten der Justiz und der Allgemeinheit! Von den kommunalen Vertretern in den EWE-Gremien unverständlicherweise abgesegnet und als „bürgerfreundliches“ Verfahren und „Entgegenkommen“ der EWE angepriesen. In Wirklichkeit ist die 40%ige Scherf-Zahlung und die Zumutung, für eine 100%ige Rückzahlung unberechtigter Preiserhöhungen vor Gericht klagen zu müssen, doppelt kunden- und bürgerfeindlich: Erst wird versucht, die Kunden um 60% ihrer Ansprüche zu bringen und dann wird der Steuerzahler zur Kasse gebeten, um für den Missbrauch der Justiz durch EWE aufzukommen.

Die einzig akzetable Lösung ist eine 100%ige Rückzahlung der laut BGH-Urteil unrechtmäßigen Gaspreiserhöhungen aus 2008/2009 durch EWE. Neue Halbheiten werden den Ruf der EWE nur weiter schädigen und die Klageflut nicht mehr eindämmen. Solange diese 100%ige Lösung nicht steht, rufen wir weiterhin alle EWE-Gaskunden aus 2008/2009 zur Klage auf und werden sie nach Kräften unterstützen. Es wird immer deutlicher: Die Kunden haben die Möglichkeit, EWE zur vollständigen Rückzahlung zu zwingen - entweder freiwillig oder vor Gericht!

Janto Just
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Offline RR-E-ft

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #1 am: 25. Februar 2011, 10:33:31 »
Die anhängigen Verfahren belasten den Steuerzahler grundsätzlich nicht. Die Kläger zahlen Gerichtskostenvorschüsse. Am Ende hat die unterlegene Partei diese Kosten zu tragen. Diese Kosten sind für die Staatskasse neutral.

EWE missbraucht die Justiz nicht. Es ist ihr gutes Recht, jeder Klage entgegenzutreten und das Prozess- und Prozesskostenrisiko einzugehen.

Die EWE merkt langsam, dass zu den eigentlichen Rückforderungsbeträgen, welche die betroffenen Kunden einklagen können, jeweils erhebliche Prozesskosten für das Unternehmen hinzutreten.

Klagt der anwaltlich vertretene Kunde erfolgreich 599 EUR ein, stellt sich die Situation wie folgt da:


Zitat
1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert          599,00 €
Ergebnis            599,00 €
Kostenquoten: Klg. 0%  Bkl. 100%
Kosten Klg.           0,00 €
Kosten Bkl.         420,35 €
Ergebnis Klg.       599,00 €
Ergebnis Bkl.    -1.019,35 €

____________________________________
   Kostenberechnung
Anwaltsgebühren           225,00 €
Auslagenpauschalen            40,00 €
MWSt 19%                    50,35 €
Gerichtsgebühren           105,00 €
                   ---------------
Gesamtkosten               420,35 €

Wenn die Rückforderungsbeträge für EWE schon ins Gewicht fallen sollen, dann die Rückforderungsbeträge zzgl. Verfahrenskosten erst recht.

Zitat
Original von janto
 Es wird immer deutlicher: Die Kunden haben die Möglichkeit, EWE zur vollständigen Rückzahlung zu zwingen - entweder freiwillig oder vor Gericht!

Zur Freiwilligkeit zwingen wäre neu. Wie macht man das denn?

Offline Didakt

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #2 am: 25. Februar 2011, 11:35:10 »
@ RR-E-ft

Die Gesamtkosten von 420,35 € im vorstehenden Beitrag können sich doch im Einzelfall noch erhöhen, wenn noch weitere Auslagen, z. B Reisekosten für von außerhalb anreisende RA, anfallen. Die trägt doch in jedem Fall auch die unterlegene Partei, oder nicht?

Offline RR-E-ft

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #3 am: 25. Februar 2011, 11:38:51 »
EWE ist vorsteuerabzugesberechtigt und kann deshalb die Mehrwertsteuer abziehen. Reisekosten sind nur erstattungsfähig, soweit sie notwendig sind. Um das Kleinklein geht es auch gar nicht, sondern darum, dass sich die Kosten für EWE um die Verfahrenskosten jedenfalls deutlich erhöhen können.

Das Verhältnis wird noch gravierender, wenn die betroffenen Kunden kleine Restforderungen einklagen:

Zitat
1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert           25,00 €
Ergebnis             25,00 €
Kostenquoten: Klg. 0%  Bkl. 100%
Kosten Klg.           0,00 €
Kosten Bkl.         253,50 €
Ergebnis Klg.        25,00 €
Ergebnis Bkl.      -278,50 €
____________________________________
   Kostenberechnung
Anwaltsgebühren           125,00 €
Auslagenpauschalen            25,00 €
MWSt 19%                    28,50 €
Gerichtsgebühren            75,00 €
                   ---------------
Gesamtkosten               253,50 €

Justizminister Busemann ohne Verständnis für EWE: Verfahrenskosten oft höher als Streitgegenstand

Zitat
Justizminister Bernd Busemann (CDU) hielt dem Unternehmen am Dienstag vor, es nutze die Justiz als Ausweichspielplatz für ein internes Großproblem. Die Verfahrenskosten, die auf den Verlierer - und das sei die EWE - zukämen, seien in vielen Fällen höher als der Streitgegenstand. Diese Strategie sei unverständlich.

Offline EWEProtest

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #4 am: 25. Februar 2011, 11:43:17 »
Interessant, aber man kann die gesamte EWE-Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven und bzgl. unterschiedlicher Disziplinen betrachten - sollte man vielleicht sogar.

\"Zwingen\", die Beträge zurückzuzahlen, kann man die EWE Quod erat demonstrandum offensichtlich schon, auch wenn das aus juristischer Perspektive nicht die korrekte Bezeichnung ist. Es gibt noch andere Disziplinen und Ebenen. Man kann es auch so sehen: Kunde fordert das Geld von der EWE zurück. EWE will nicht freiwillig zahlen. Kunde klagt vor Gericht. EWE wird verurteilt zurückzuzahlen. Urteil ist vollstreckbar. Der Kunde hat also bewirkt, dass die EWE etwas gegen ihren Willen macht. Oder: Er hat sie gezwungen.

Zum Stichwort Kosten: Selbstverständlich ist es aus juristischer Sicht vollkommen in Ordnung, sich gegen eine Klage \"zu wehren\". Das muss aber aus Sicht anderer Disziplinen (z. B. Ethik, Soziologie, Volkswirtschaft...) noch lange nicht in Ordnung sein. Genauso selbstverständlich belastet die EWE durch die mündlichen Verhandlungen und Klagen (die ohnehin aussichtslos sind) nämlich sehr wohl den Haushalt, indem es zu ungewollten volkswirtschaftlichen Effekten kommt. In diesem Falle werden ggf. sogar zusätzliche Fixkosten im Haushalt (z. B. weiteres Personal für Geschäftsbereiche, Verwaltung, etc.) entstehen, die nicht durch die Begleichung von \"Prozesskosten\" kompensiert werden. Ohnehin verursacht der Unterhalt und die Verwaltung eines Gerichts grundsätzlich Kosten für den Steuerzahler und ist nicht kostenneutral. Und mit jedem Prozess mehr, den die EWE führt, steigen eben diese Kosten. Oder seit wann ist ein Gericht ein Profit-Center, welches betriebswirtschaftlich agiert und am Ende noch ein positives Ergebnis vorweisen kann? Dafür ist es halt nicht da und in diesem Fall kann man m. E. sehr wohl davon sprechen, dass die EWE die Gerichte auf Kosten der Bürger ausnutzt - und zwar nach ethischem und volkswirtschaftlichem Verständnis. Meinetwegen nicht nach juristischem ;-)
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Offline RR-E-ft

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #5 am: 25. Februar 2011, 11:58:09 »
Wenn man Astronaut/ Kosmonaut und gerade im Einsatz befindlich ist, kann man es sich ggf. auch von weit oben betrachten.

Die EWE verklagt ja immer auch noch Kunden.

LG Frankfurt/O. Urt.v. 22.02.11 Az. 6a S 30/10 Widerklage gegen Gasversorger erfolgreich (EWE)

Da wurde die Zahlungsklage der EWE in der Berufung nicht nur vollständig  abgewiesen, sondern dem widerklagenden Kunden  ein Erstattungsbetrag zugesprochen, der darauf gründet, dass er nur den bei Vertragsabschluss in den 90er jahren vereinbarten Arbeitspreis in Höhe von 2,05 Ct/ kWh (netto) schuldete, weil sämtlichen Preisänderungen nach Vertragsabschluss die Grundlage fehlte.

Eingeklagt hatte EWE gegen den betroffenen S1- Kunden 270,28 EUR, ausgeworfen hat das Landgericht Frankfurt/O. ein Urteil, wonach EWE an den Kunden 1.246,29 EUR nebst Zinsen zurückzahlen muss.

Was für ein Erfolg für Clifford Chance und EWE.

Ob EWE nach diesem Urteil nun \"freiwillig\" zahlt oder aber erst einmal Revision zum BGH einlegt, bleibt abzuwarten.

Auch in diesem Fall hat EWE das Gericht nicht missbraucht.
Das Unternehmen hat sich bei Gericht eine Entscheidung \"abgeholt\".

Zitat
Original von EWEProtest
 Dafür ist es halt nicht da und in diesem Fall kann man m. E. sehr wohl davon sprechen, dass die EWE die Gerichte auf Kosten der Bürger ausnutzt - und zwar nach ethischem und volkswirtschaftlichem Verständnis. Meinetwegen nicht nach juristischem ;-)

Es ist das gute Recht auch der EWE, vor Gericht zu streiten und dabei auch zu verlieren. Streit ist bei uns vor den Gerichten auszutragen.
Und wenn sich jemand dem Streit stellt (schließlich klagen ja die betroffenen Kunden aus freiem Willensentschluss!), lässt ihm sich daraus m.E. kein Vorwurf machen.
Früher galt das Duellieren nach klaren Regeln als ehrbar.

Virtuti tantum floret corona!


EWE hat zweifelsohne viele Fehler gemacht und sicher auch viel Blödsinn geschrieben, wie Guttenberg sagen würde, jedoch jedenfalls selbtsverzapft.

Offline EWEProtest

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #6 am: 25. Februar 2011, 20:40:19 »
Nunja, da ich aus Weser-Ems stamme wohl eher Astro- statt Kosmonaut.

Wir sind uns also einig.

Ja, die EWE hat das Recht, die Rückzahlung zu verweigern und die Angelegenheit vor Gericht regeln zu lassen.

Aber muss sie? Nein, denn es gibt Disziplinen, aus denen heraus man dieses Vorgehen der EWE, die Gerichte indirekt zu bemühen (ja, ich weiß, sie darf das), verurteilen kann. Nochmal: Es gibt nicht nur die Juristerei, sondern auch Ethik, Wirtschaftsethik, Moral, Philosophie, Ökonomie, Soziologie, etc. Die Gesetze sind schließlich \"nur\" das Ergebnis gesellschaftlicher Übereinkünfte.

Man muss also kein Astronaut sein, aber wenn man will ist der Astronaut eine recht gute Allegorie für den \"Blick auf das große Ganze\" ;-)

Die Krone verdiene ich mir in den nächsten Wochen ;-)

Alles Gute.
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Offline RR-E-ft

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #7 am: 25. Februar 2011, 22:40:35 »
Mein Kosmonauten- Blick:

Die EWE kann ausweiten wie sie will. Helfen wird es nichts mehr.

Nach den Erfahrungen, die EWE am etwa am Landgericht Frankfurt/ Oder bisher sammeln musste, dämmert den Verantwortlichen wohl, dass man aus der Nummer wohl nur rauskommt, indem man einen sauberen Schnitt hinsichtlich aller betroffenen Verträge macht.

LG Frankfurt/O. Urt.v. 22.02.11 Az. 6a S 30/10 Widerklage gegen Gasversorger erfolgreich (EWE)

Die betroffenen Kunden - wenn sie nicht vollkommen töricht sind - werden bis dahin die Abschlags- und Rechnungsbeträge auf die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise kürzen, damit es zu keinen weiteren Überzahlungen kommt.

Die betroffenen Kunden  nehmen auch noch die Rückzahlungen mit, ob nun freiwillig geleistet oder gerichtlich erstritten, und werden dann wohl der EWE aufgrund der mit dieser gemachten Erfahrungen (ungerechtfertigte Bereicherungen werden nicht umfassend und zügig zurückgezahlt, Gaspreise wurden nochmals kräftig erhöht) den Rücken kehren.

Zurück bleibt wohl eine gerupfte EWE. Vorstand Harms wird wohl nicht der einzige bleiben, der den Weg hinaus finden muss.

Und dabei war ich extra im Herbst 2004 von Lichtstadt aus zur EWE nach Westerstede angereist und hatte Dr. Brinker persönlich in aller Öffentlichkeit gesagt, dass das mit den Preiserhöhungen bei den Sonderabkommen so nichts werden kann.
Wollte der mir nicht glauben, sondern sprach von Unsinn; so ähnlich wie Guttenberg jüngst hinsichtlich der ersten Kritik zu seiner \"Doktorarbeit\".

Offline jroettges

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #8 am: 26. Februar 2011, 00:06:25 »
Bei all diesen Betrachtungen darf man nicht vergessen, dass die EWE für die Menschen zwischen Ems und Elbe noch immer als die ehemaligen Kreis-/Stadt-/Gemeindewerke empfunden werden. Sie gehören zu 74% 21 Kommunen hier im Land und sollen nach der Verbandsordnung des Eigentümerverbandes EWE-Verband dessen

Zitat
.... Aufgabe (erfüllen), das Gebiet der Verbandsmitglieder im Interesse des Gemeinwohls sicher, preisgünstig, umwelt- und ressourcenschonend mit elektrischer Energie, Gas und Wärme zu versorgen und alle dafür geeigneten Handlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Eigentlich wollen die Bürger und Kunden hier im EWE-Land ja stolz auf \"ihr\" Unternehmen sein. Leider hat die EWE aber das Vertrauen sehr vieler Leute verspielt.

Die Eigentümer-Kommunen haben der EWE sowohl bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder - die nach und nach brav dazu geschrieben wurden - als auch bei der räumlichen Ausweitung der Geschäftstätigkeiten neue Dimensionen ermöglicht, indem sie ihre Verbandsordnung entsprechend angepasst haben.

Die an sich ja strikten Bandagen der niedersächsischen Gemeindeordnung hat man mit der einfachen Formel ausgehebelt, dass die beauftragten Unternehmen
Zitat
...  sich zur Sicherung des Verbands- und Unternehmenszwecks und zur Sicherstellung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch außerhalb des Verbandsgebiets betätigen (können).

Dies alles hat die EWE auf ihren Weg zum selbst gesetzten Ziel gebracht, zu den 4 großen Energiekonzernen aufzuschließen und sich global zu positionieren.

Die Mittel dafür muss man ja erst mal haben. Mehr als eine Milliarde Euro aus dem Erlös von 26% an die EnBW haben die Eigentümer dem Unternehmen überlassen, ohne eine an sich gebotene Regelung über eine angemessene Verzinsung und Rückzahlung. Den überwiegenden Teil haben aber die Bürger hier über die seit Jahren keinesfalls mehr günstigen Preise für die bezogene Energie bezahlt.

Dies ist natürlich immer mit der Rückendeckung durch die Eigentümer-Kommunen geschehen, die auch dem seit 2005 stetig rauher werdenden Geschehen zwischen der EWE und ihren Kunden tatenlos zugesehen haben.

Nun, angesichts der Kommunalwahl im Herbst, wächst das Unbehagen. Zwar werden die Bälle noch hin und her gespielt, die EWE wird aber erheblich nachlegen müssen. Was zu erwarten war, ist eingetreten: der vom honorigen Dr. Henning Scherf ausgearbeitete sogenannte Kompromiss ist nicht mehr zu halten. Entgegen der am Tage von dessen Verkündung durch den Vorsitzenden des EWE-Aufsichtsrates Boekhoff versprochenen Offenlegung der Berechnungsgrundlagen ist ebenso unterblieben, wie die Einrichtung eines Kundenbeirates als Forum für den Dialog der EWE mit ihren Kunden.

2007 hat es noch mehrere Treffen und Diskussionen zwischen dem organisierten Energiepreisprotest und hochrangigen EWE-Vertretern gegeben. Sie endeten allesamt mit deren Zusage, sich für mehr Transparenz und offene Gespräche einzusetzen. Geschehen ist nichts. Die EWE redet seither mit den Protestkunden inzwischen nur noch über Rechtsanwaltskanzleien und auch in den vielen Gerichtsverfahren sieht man zwar immer viele Kunden, nie aber EWE-Vertreter.

Auch wenn immer noch die übergroße Zahl der Kunden teilnahmslos zuschaut, das Bild der EWE ist arg lädiert. Wie soll es jemals \"restauriert\" werden???

Einer der ältesten und angesehensten Kläger aus dem Kreis der 66 Kläger hat es vor dem OLG Oldenburg auf den Punkt gebracht: Offene Gespräche und das Eingeständnis von Fehlern hätten Wege zu einer gütlichen Einigung eröffnen können. Leider war kein EWE-Vertreter anwesend, so dass auch dieser Appell ungehört verklungen ist.

Die EWE-Kunden außerhalb der Ems-Weser-Elbe-Region, also zB. die im MV und Brandenburg sehen die EWE mit anderen Augen: ein Netzbetreiber und Versorger wie andere auch. Wenn die sich irgendwo blutige Nasen kassieren, freut man sich. Auch die Gerichte gehen da ganz anders ran. Wir hier wären aber lieber stolz und zufrieden mit \"unserem\" Unternehmen EWE. Dazu müsste sich dieses aber wieder auf seine Kernaufgaben rückbesinnen und das Ziel eines global tätigen Mischkonzerns zumindest so lange hintenan stellen, bis der ehemals selbst gestellte Anspruch wieder Realität geworden ist.

Verivox Stand heute (ohne Vorkassetarife, ohne Kaution und ohne Bonus): Strom EWE Classic auf Platz 84, Erdgas EWE Classic auf Platz 23

Offline RR-E-ft

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #9 am: 26. Februar 2011, 00:39:42 »
@jroettges

Legt man die Rechtsprechung des LG Frankfurt/ Oder zu Grunde, ist die EWE mit den Classic- Verträgen weiterhin unschlagbar günstig.
Aber das gilt halt nur für alte Bestandskunden und deshalb kann das bei Verivox nicht berücksichtigt werden.  ;)

Fragt bloß Clifford ohne Chance.

Für die betroffenen Kunden in M-V und BRB ist die EWE \"zugezogen\", jedenfalls nicht von hier und bestätigt aus deren Sicht die größten Vorurteile gegenüber Konzernen aus Sonnenuntergangsrichtung.

Der Witz ist wohl, dass die EWE- Preise in Ostelbien höher liegen, die Margen jedoch wegen der geringeren Netzentgelte im EWE- Land wohl höher liegen.
Sind die Kunden im EWE- Land aber wohl noch nicht dahinter gekommen.
Liebe der Kunden bringt wohl höhere Margen. :D

Offline EWEProtest

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #10 am: 27. Februar 2011, 09:40:28 »
Zum Thema \"Liebe der Kunden bringt höhere Margen\".

Na klar...das ist aber kein Phänomen, das ist - ich muss es leider sagen - erfolgreiche Kundenbindung von EWE durch entsprechende Markenpolitik (wozu auch die Ausnutzung regionaler Identität gehört), garniert mit dem Ausnutzen der fehlenden Sensbilität der Verbraucher für die Existenz eines Energiemarktes.

Deswegen kaufen \"wir\" ja auch Tempo-Taschentücher, Gutfried-Wurst, Müller-Milchreis, Iglo-Fischstäbchen und Bärenmarke-Milch. Andere Unterschiede als die \"starke Marke\" bestehen zwischen diesen und den entsprechenden Produkten vom Discounter nämlich nicht.

Schönen Sonntag.
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« Antwort #11 am: 28. Februar 2011, 11:11:45 »
Wenn man von den EWE- Preisen jeweils die Netzentgelte der jeweiligen Netzbetreiber abzieht, erhält man die Vertriebsmarge.

Die Vertriebsmarge für EWE- Markenprodukte scheint  im EWE- Gebiet demnach höher zu liegen als in M-V und BRB.
Das muss Ursachen haben, die jedoch nicht ersichtlich sind.
Dass das im Interesse der EWE- Kunden im EWE-Gebiet liegen könnte, steht zu bezweifeln.

Es geht um ein und das selbe Marken- Produkt des jeweils marktbeherrschenden Anbieters in verschiedenen Marktgebieten.

Offline jroettges

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« Antwort #12 am: 03. März 2011, 10:52:30 »
Artikel vom 3.3.11 in der NWZ

Man setzt immer noch Hoffnung darauf, dass der neu gebildete 5. Senat des OLG Oldenburg ein für die EWE günstigeres Urteil fällen könnte.

Ob ein solches Urteil aber schnell rechtskräftig würde, das weiß keiner. Schließlich wäre eine diametral unterschiedliche Rechtssprechung zweier Senate des gleichen Gerichts ein handfester Grund, gegen dieses neue (bestellte?) Urteil vorzugehen.

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #13 am: 03. März 2011, 12:34:58 »
Wer http://www.addthis.com/ zum Sharen des Artikels nutzt, kann noch sehen, dass die ursprüngliche Überschrift mal hieß: \"Gaspreisstreit: EWE-Verband will Ende der Diskussionen\"

Na das ist doch mal ein Fortschritt, dass die Diskussionen noch erlaubt sind ;)

Offline janto

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Deutliche Ausweitung des Scherf-Angebotes?
« Antwort #14 am: 03. März 2011, 22:58:52 »
\"Nachbesserung\" des Scherf-Angebots erstmal um Monate verschoben
EWE-Verband will OLG-Urteil abwarten
Peinliche Posse zieht sich so weiter hin

Siehe Artikel von NWZ und besser vielleicht noch OZ vom 3.3.11  http://www.oz-online.de/?id=542&did=38010

Natürlich möchte der EWE-Verband der Eigentümer-Kommunen die Rechtsstreitigkeiten um die Rückzahlungen gern beenden, weil alle Prozesse verloren gehen und der Ruf der EWE immer mehr leidet. Aber mit dem Beschluss, jetzt erst einmal wieder nichts zu machen, sondern ein OLG-Urteil abzuwarten, das möglicherweise erst im Sommer fällt, wird das Gegenteil erreicht: Die Posse zieht sich quälend weiter hin. Hunderte Amtsgerichtsniederlagen wird EWE bis dahin vermutlich erleiden. Niedersachsens Justizminister Busemann wird begeistert sein, weil die gezahlten Gerichtskosten von in der Regel 75 oder 105 € natürlich nicht entfernt die tatsächlichen Kosten der Gerichte decken – das Land und letztlich die Steuerzahler müssen für die Mehrkosten der Prozesse aufkommen. Immer mehr Kunden werden Klage einreichen und immer mehr von jenen, die keine Klage einreichen, wird das Gefühl beschleichen, dass sie, die Friedfertigen und Verträglichen, eigentlich die Dummen sind, weil sie sich mit 40% Rückzahlung zufrieden geben, während die Streitbaren von den Gerichten 100% zugesprochen bekommen. EWE und Eigentümer-Kommunen mögen die Millionen nicht loslassen, die EWE laut BGH bei Gaspreiserhöhungen zu Unrecht kassiert hat und dafür nehmen sie in Kauf, dass EWE immer weniger als redlicher Kaufmann angesehen wird. Klug geht anders und Politik im Interesse ihrer Bürger, die zu 80% EWE-Kunden sind, machen die Vertreter der Eigentümerkommunen damit natürlich auch nicht.

Janto Just
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