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Autor Thema: BBH: Unternehmensjuristen in der Zange  (Gelesen 3911 mal)

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Offline RR-E-ft

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BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
« am: 08. Februar 2011, 18:46:06 »
BBH-Blog: Unternehmensjuristen in der Zange.

Weitere Kneifzange



Zitat
2. Dokumentenhygiene

Schriftlichen Unterlagen kommt im Rahmen von kartellrechtlichen Ermittlungen einebesondere Bedeutung zu. Dies gilt für interne Aufzeichnungen (z. B. E-Mails, Computerdaten, Kalender, Reisekostenabrechnungen, Telefonlisten, Vorstandsvorlagen, Memos, handschriftliche Notizen) und externe Korrespondenz einschließlich E-Mails) gleichermaßen.

Bei der Anfertigung schriftlicher Unterlagen ist daher insbesondere darauf zu achten, dass deren Inhalt kartellsrechtskonform ist – dies ergibt sich bereits aus der jeden Mitarbeiter bindenden Verpflichtung zur Beachtung der kartellrechtlichen Vorschriften (vgl. oben unter I.) – und dass dies auch eindeutig dokumentiert wird. Werden in der internen Kommunikation sensible Informationen über Wettbewerber weitergegeben, so ist die Quelle zu nennen (z. B. öffentlich zugängliche Quellen wie Medien und Geschäftsberichte oder interne Analysen bestimmter Abteilungen). Zu vermeiden sind Formulierungen, die von Dritten als Hinweis auf möglicherweise rechtswidriges Verhalten missdeutet werden könnten.
Grundsätzlich muss jedes Dokument so verfasst sein, dass es jederzeit in der Presse veröffentlicht werden könnte, ohne der Reputation von E.ON zu schaden.

Nachtigall, ick hör Dir trapsen.

Offline Black

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BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
« Antwort #1 am: 09. Februar 2011, 12:10:14 »
Zitat
2. Dokumentenhygiene

Schriftlichen Unterlagen kommt im Rahmen von kartellrechtlichen Ermittlungen einebesondere Bedeutung zu. Dies gilt für interne Aufzeichnungen (z. B. E-Mails, Computerdaten, Kalender, Reisekostenabrechnungen, Telefonlisten, Vorstandsvorlagen, Memos, handschriftliche Notizen) und externe Korrespondenz einschließlich E-Mails) gleichermaßen.

Bei der Anfertigung schriftlicher Unterlagen ist daher insbesondere darauf zu achten, dass deren Inhalt kartellsrechtskonform ist – dies ergibt sich bereits aus der jeden Mitarbeiter bindenden Verpflichtung zur Beachtung der kartellrechtlichen Vorschriften (vgl. oben unter I.) – und dass dies auch eindeutig dokumentiert wird. Werden in der internen Kommunikation sensible Informationen über Wettbewerber weitergegeben, so ist die Quelle zu nennen (z. B. öffentlich zugängliche Quellen wie Medien und Geschäftsberichte oder interne Analysen bestimmter Abteilungen). Zu vermeiden sind Formulierungen, die von Dritten als Hinweis auf möglicherweise rechtswidriges Verhalten missdeutet werden könnten.
Grundsätzlich muss jedes Dokument so verfasst sein, dass es jederzeit in der Presse veröffentlicht werden könnte, ohne der Reputation von E.ON zu schaden.

Auf deutsch: Heikle Sachen bespricht man besser mündlich.  8)
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline jofri46

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BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
« Antwort #2 am: 09. Februar 2011, 12:39:08 »
\"Heikle Sachen bespricht man besser mündlich\". Ja, dann aber bitte nur mit Absicherungsvermerk, damit der Unternehmensjurist hinterher nicht zum Prügelknaben des Vorstandes wird.

Von heiklen Sachen sollte der Unternehmensjurist als Bedenkenträger am besten erst gar nichts erfahren. :evil

Offline RR-E-ft

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BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
« Antwort #3 am: 09. Februar 2011, 17:55:35 »
Nach dem E.ON Verhaltenskodex ist auch der angestellte Unternehmensjurist sofort zum Petzen verpflichtet.

Offline Black

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BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
« Antwort #4 am: 09. Februar 2011, 18:06:27 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Nach dem E.ON Verhaltenskodex ist auch der angestellte Unternehmensjurist sofort zum Petzen verpflichtet.

Dann muss er aber mündlich petzen, denn sonst verstößt er selbst gegen die \"Dokumentenhygiene\". Der Arme.

Zitat
Grundsätzlich muss jedes Dokument so verfasst sein, dass es jederzeit in der Presse veröffentlicht werden könnte, ohne der Reputation von E.ON zu schaden.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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BBH: Unternehmensjuristen in der Zange
« Antwort #5 am: 09. Februar 2011, 19:45:07 »
Weil es die Freunde nicht leicht haben, werden sie ausgesprochen gut entlohnt.
Schlaflose Nächte und Gewissensbisse müssten mit abgegolten sein.

Hinterher sind sie am Schlamassel schuld, weil sie den Vorstand nicht (nachweisbar) gewarnt haben.
Der Petzer sollte sich tunlichst mindestens einen Zeugen mitnehmen, der die Petzerei bezeugen kann.
Zehn (verdiente) Zeugen wären noch besser.

Allerdings sind im Vorstand auch oft Volljuristen....

 

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