Unter Aktenzeichen 1 S 127/10 vom 19.04.2011 am Landgericht Itzehoe wurde die
Berufung gegen 92 C 307/09 vom Amtsgericht Itzehoe zurückgewiesen.
Das heisst, unser 02\'2006 eingelegter Widerspruch war erfolgreich.
Wir haben seit dem nur die Preise von 2004 bezahlt.
2009 sind wir dann nach einem Umzug zu einem anderen Anbieter gewechselt.
EON-Hanse muss die Kosten des Verfahrens tragen und
die Revision ist nicht zugelassen.
Strike ! =)
Damit dürften wir endlich Ruhe haben.
Viel Grüße, Morle