Scheinbar wollen die meisten Versorger ihre Kunden gar nicht mehr mit Argumenten überzeugen, da ja von vorneherein eine Offenlegung ausgeschlossen wird.
In meinem Fall wurde und wird mir Einsicht in ein Konvolut an Zahlen und Kurven gewährt, zusammen mit einem Gutachten eines \"unabhängigen\" Wirtschaftsprüfers, worin die \"...im wesentlichen Weitergabe der Bezugspreissteigerungen...\" attesttiert wird.
Der Versorger kommt seiner Pflicht, sich in die Kalkulationskarten schauen zu lassen also faktische nach. Nur kann ich mit den zahlen wenig anfangen, sie nicht nachrechnen oder auf Richtigkeit überprüfen, Kopien werden mir nicht gewährt. Bisher habe ich in diesem Forum einen solchen Fall nicht entdecken können.
Wie soll ich mich verhalten? Kommen die Stadtwerke damit evtl. durch? Wie genau prüft das Gericht? Woher bekomme ich im Fall der Fälle einen Anwalt? Ich muß mich entscheiden. Dank schonmal an Herrn Fricke und Herrn Cremer ohne die ich sicher nie soweit gegangen wäre.