Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft  (Gelesen 76534 mal)

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Offline RR-E-ft

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@PLUS


Viel Geld verdienen kann man auch bei kleinen Margen und sehr knapp kalkulierten Preisen, wenn man durch diese sein Absatzvolumen (gemessen in Energiemengeneinheiten) gehörig ausweitet.

Aber ob Villis das so gemeint hat....

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Original von RR-E-ft
Aber ob Villis das so gemeint hat....
Vermutlich nicht. Margen und Absatz hin oder her, die Gewinne müssen immer steigen. ;) Die Gewinne steigen ja nicht selten auch bei  stagnierendem oder rückläufigem Absatzvolumen und da machen Stadtwerke keine Ausnahme.

Aber nicht nur Energiekonzerne sehen die (Re)kommunalierung kritisch. Hier zur Erinnerung: Handwerker

Mindestens aus Sicht der Verbraucher sollte im Wettbewerb wohl der die Chance bekommen, der die Ziele des § 1 EnWG am Besten erfüllt. Wettbewerbsbeschränkungen und Kartellen, egal ob kommunalen oder privaten Ursprungs, sollten Verbraucher eine klare Absage erteilen.

Offline RR-E-ft

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Was kann der Gesetzgeber tun, um die Rekommunalisierung und Dezentralisierung der Energieversorgung zu unterstützen?
Die Rekommunalisierung ist vielleicht ein möglicher Weg aber nicht das Ziel. Es geht um Effektivität, um eine Nutzenmaximierung exakt der Energiversorgung und nicht um Gewinnmaximierung, Mittelbeschaffung für öffentliche Haushalte, Quersubventionierung oder ganz andere kommunale Aufgaben etc. pp.! Verbraucher sitzen bei den Entscheidungen in aller Regel nicht mit am Tisch und Papier (Gesetze) sind solange geduldig wie Sanktionen und Widerstand nicht befürchtet werden müssen.

Es ist erst zu klären, ob eine Dezentralisierung in zum Teil kleinste Einheiten hier die besseren Ergebnisse bringt. Das EnWG §1 und §2 nennt hier die Vorgaben und das Gesetz wird bei dieser Fragestellung schon wieder übergangen.

EU-Kommissar Oettinger rät Verbrauchern und kleinen Kommunen zur Vorsicht und nannte eine Untergrenze von 30.000 Verbrauchern.

Offline Black

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Original von PLUS
Verbraucher sitzen bei den Entscheidungen in aller Regel nicht mit am Tisch

Die Entscheidung über eine Rekommunalisierung muss der jeweilige Gemeinderat treffen. Und dort sitzen keine Berufspolitiker sondern gewählte bürger, die selbstverständlich auch Verbraucher sind.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

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Original von Black
Die Entscheidung über eine Rekommunalisierung muss der jeweilige Gemeinderat treffen. Und dort sitzen keine Berufspolitiker sondern gewählte bürger, die selbstverständlich auch Verbraucher sind.
    @Black, geschenkt! Auch Berufspolitiker und selbst Lobbyvertreter sind auch Verbraucher. Ich denke, es ist klar was gemeint ist. Verbraucherinteressen sind am Tisch so gut wie nicht vertreten und man entscheidet oft über kommunale- oder energierverbraucherrelevante Gesetze hinweg! Die Entscheidungen werden einnahmeorientiert vorbereitet und abgesegnet. Sanktionen und Widerstand sind bisher von Bürger- und Verbraucherseite kaum zu befürchten. Man hat die Hürden dafür ja nicht umsonst kräftig hoch gesetzt.

    Gemeinderäte sind nicht frei von Verantwortung und frei von der Pflicht Gesetze einzuhalten. Unkenntnis ist kein Argument! Notfalls muss man sich informieren und dritten Sachverstand nutzen. In der Regel folgen sie den Vorlagen der Verwaltung mehr oder weniger blind. Manchmal muss man zur Kenntnis nehmen, dass selbst aus dem Gemeinderat delegierte Aufsichtsratsmitglieder von Stadtwerken sich mit der Materie nicht beschäftigt haben und kaum Kenntnis von relevanten Gesetzen haben. Das fängt bei den Vorgaben des EnWG an und hört bei der KAV nicht auf.

    Die Entschuldigung \"kein Berufspolitiker\" zieht nicht. Außrdem sind die wenigsten so ganz uneigennützig unterwegs.

Offline RR-E-ft

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Viele Gemeinden informieren sich doch, zB. bei BBH.

Offline Black

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Original von PLUS
 man entscheidet oft über kommunale- oder energierverbraucherrelevante Gesetze hinweg! Die Entscheidungen werden einnahmeorientiert vorbereitet und abgesegnet. Sanktionen und Widerstand sind bisher von Bürger- und Verbraucherseite kaum zu befürchten. Man hat die Hürden dafür ja nicht umsonst kräftig hoch gesetzt.

Gemeinderäte sind nicht frei von Verantwortung und frei von der Pflicht Gesetze einzuhalten.

Über die Einhaltung der Gesetze wacht die Kommunalaufsicht. Ein Gemeinderat kann daher nicht einfach über Gesetze hinweg entscheiden.

\"Verbraucherinteressen\" scheinen bei Ihnen im Übrigen nur aus \"möglichst wenig bezahlen\" zu bestehen. Ich kann nichts falsches daran erkennen, wenn die Gemeinden versuchen ihre oft katastrophale Einnahmesituation zu verbessern. Die Alternativen wären Steuererhöhungen oder Abbau von Infrastruktur, die die Gemeinde mangels Finanzen nicht mehr erhalten kann.

Es ist übrigens putzig, dass von \"Verbraucherseite\" allerseits auf \"die bösen geldgierigen Konzerne\" geschimpft wird, aber dann gleichzeitig um Gottes Willen die Energieversorgung bei diesen Konzernen verbleiben solle und nicht im Rahmen einer Rekommunalisierung auf die Gemeinden übergehen.

Scheinbar wird sehr gerne ein privatwirtschaftlicher Konzerngewinn mitfinanziert, aber wenn die gleichen Gelder der eigenen Gemeinde zufließen sollen, dann wird über unzulässiges Gewinnstreben gejammert.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline jroettges

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@Black schrieb:
Ich kann nichts falsches daran erkennen, wenn die Gemeinden versuchen ihre oft katastrophale Einnahmesituation zu verbessern.

Öffentliche Haushalte sollen doch aus Steuern und Abgaben finanziert werden.
Haben unsere Verfassungshüter dies nicht anlässlich des Kohlepfennigurteils unmissverständlich klargestellt?

Offline Black

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Original von jroettges
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@Black schrieb:
Ich kann nichts falsches daran erkennen, wenn die Gemeinden versuchen ihre oft katastrophale Einnahmesituation zu verbessern.

Öffentliche Haushalte sollen doch aus Steuern und Abgaben finanziert werden.
Haben unsere Verfassungshüter dies nicht anlässlich des Kohlepfennigurteils unmissverständlich klargestellt?

Ihnen wären also höhere Steuern lieber?

Oder geht es Ihnen nur um das Prinzip?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

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Original von Black
Über die Einhaltung der Gesetze wacht die Kommunalaufsicht. Ein Gemeinderat kann daher nicht einfach über Gesetze hinweg entscheiden.
    @Black, wo leben Sie? Die Kommunalaufsicht ist Teil und nicht Kontrolle. Die Kommunalaufsicht sorgt eher dafür, dass Gemeinden und Landkreise alles ausschöpfen was die Haushaltskassen füllt. Verbraucherschutz ist nicht Sache der Kommunalaufsicht!
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Original von Black
Ich kann nichts falsches daran erkennen, wenn die Gemeinden versuchen ihre oft katastrophale Einnahmesituation zu verbessern. Die Alternativen wären Steuererhöhungen oder Abbau von Infrastruktur, die die Gemeinde mangels Finanzen nicht mehr erhalten kann.
    So nach dem Motto, der Zweck heiligt die Mittel! Die Alternative ist der ökonomische Umgang mit öffentlichen Mitteln und in der Tat es sind Steuern, die der Finanzierung allgemeiner Aufgaben dienen. Es sind nicht überhöhte Strom- und Gaspreise.

    Nicht scheinbar, sondern klar erkennbar, wird gegen \"privatwirtschaftlicher Konzerngewinn\" der \"geldgierige Konzerne\" und gegen Missbrauch bei der öffentlich-rechtlichen Energievesorgung \"geschimpft\".    

    Das Robin-Hood-Argument, \"Wir brauchen das Geld und wir tun ja damit Gutes\" ist \"putzig\". Wo leben wir denn. Nein @Black, da wird nicht weggeschaut, wir leben in einem sozialen Rechtsstaat.

Offline Black

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Original von Black
Über die Einhaltung der Gesetze wacht die Kommunalaufsicht. Ein Gemeinderat kann daher nicht einfach über Gesetze hinweg entscheiden.
    @Black, wo leben Sie? Die Kommunalaufsicht ist Teil und nicht Kontrolle. Die Kommunalaufsicht sorgt eher dafür, dass Gemeinden und Landkreise alles ausschöpfen was die Haushaltskassen füllt. Verbraucherschutz ist nicht Sache der Kommunalaufsicht!
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Original von Black
Ich kann nichts falsches daran erkennen, wenn die Gemeinden versuchen ihre oft katastrophale Einnahmesituation zu verbessern. Die Alternativen wären Steuererhöhungen oder Abbau von Infrastruktur, die die Gemeinde mangels Finanzen nicht mehr erhalten kann.
    So nach dem Motto, der Zweck heiligt die Mittel! Die Alternative ist der ökonomische Umgang mit öffentlichen Mitteln und in der Tat es sind Steuern, die der Finanzierung allgemeiner Aufgaben dienen. Es sind nicht überhöhte Strom- und Gaspreise.

    Nicht scheinbar, sondern klar erkennbar, wird gegen \"privatwirtschaftlicher Konzerngewinn\" der \"geldgierige Konzerne\" und gegen Missbrauch bei der öffentlich-rechtlichen Energievesorgung \"geschimpft\".    

    Das Robin-Hood-Argument, \"Wir brauchen das Geld und wir tun ja damit Gutes\" ist \"putzig\". Wo leben wir denn. Nein @Black, da wird nicht weggeschaut, wir leben in einem sozialen Rechtsstaat.

Nach Ihrer Auffassung ist also die Kommunalaufsicht (die ausserhalb der Kommunen sitzt und daher gar nicht von der Rekommunalisierung profitiert)  aucht \"Teil der Verschwörung\". Da verwundert natürlich ihr Verweis auf den Rechtsstaat, wenn sie eben dessen Kontrolinstanzen Missbrauch unterstellen.

Es hat auch nichts mit Robin Hood Mentalität zu tun, denn die Gemeinden bereichern sich ja nicht illegal um Gutes zu tun, sondern übernehmen zulässigerseise eine eigene Aufgabe der Daseinsvorsorge wieder selbst, statt sie einen privaten Dritten zu übertragen.

Letztendlich stellt sich für Sie daher nur die frage an wen Sie lieber Netzentgelte zahlen, an einen kommunalen Versorger oder einen privatwirtschaftlichen Konzern. Und bei Ihnen ist es klar der Konzern.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Lothar Gutsche

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In Fällen überhöhter Energiepreise ist die Kommunalaufsicht nicht \"Teil der Verschwörung\", wie der User \"Black\" schreibt, sondern sie ist um es juristisch klarer auszudrücken, Teil einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB. Denn mit der Akzeptanz überhöhter Energiepreise missachtet die Kommunalaufsicht ihre Pflicht, in Kommunalunternehmen die Einhaltung der Kommunalgesetze oder auch anderer Gesetze wie des EnWG zu überwachen und durchzusetzen. Wenn dadurch vorsätzlich überhöhte Energierechnungen zur Abrechnung gestellt werden, dann liegt nach den Maßstäben des Leitsatzurteils 5 StR 394/08 des BGH vom 9.6.2009 (zur Berliner Straßenreinigung) Betrug vor. Durch ihr Unterlassen, Kommunalunternehmen zu gesetzeskonformem Handeln zu bewegen, leistet die Kommunalaufsicht Beihilfe zum Betrug. In der \"Compliance Officer\"-Entscheidung 5 StR 394/08 vom 17.7.2009 hat der BGH auch dazu bereits Grundlegendes geäußert, wie das umfassende Echo in den Fachmedien belegt.

Oft wird eingewendet, die Kommunalaufsicht handele nicht vorsätzlich und kenne die eigentlich eindeutige Rechtslage selber nicht. Durch umfangreiche schriftliche Informationen habe ich die zuständigen Behörden in Würzburg und München aber \"bösgläubig\" gemacht. U. a. zur Mitverantwortung der Kommunalaufsicht betreibe ich derzeit ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 3 StPO am OLG Bamberg. Nachdem sich im Verfahrensgang schon die Staatsanwälte und Generalstaatsanwälte durch Strafvereitelung im Amt auszeichneten, versuchen nun die Richter des 3. Strafsenats am OLG Bamberg das Recht zu beugen. Das ist die Rechtswirklichkeit in unserem sogenannten \"Rechtsstaat\". Wer nähere Information zu dem Verfahren wünscht, kann sich per Mail an mich wenden und erhält ca. 2,5 MB Unterlagen als Basisinformation und bei Interesse noch einmal so viel zu der Frage, wie ein deutsches OLG damit umgeht.

Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de

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Original von Black
Letztendlich stellt sich für Sie daher nur die frage an wen Sie lieber Netzentgelte zahlen, an einen kommunalen Versorger oder einen privatwirtschaftlichen Konzern. Und bei Ihnen ist es klar der Konzern.
    Nein, so stellt sich die Frage nicht! Das kann man aber auch leicht nachlesen z.B.

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Als Verbraucher zahle ich lieber an den, der die Ziele des § 1 EnWG am Besten erfüllt. [/list]

Offline Black

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Original von Lothar Gutsche
In Fällen überhöhter Energiepreise ist die Kommunalaufsicht nicht \"Teil der Verschwörung\", wie der User \"Black\" schreibt, sondern sie ist um es juristisch klarer auszudrücken, Teil einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB. Denn mit der Akzeptanz überhöhter Energiepreise missachtet die Kommunalaufsicht ihre Pflicht, in Kommunalunternehmen die Einhaltung der Kommunalgesetze oder auch anderer Gesetze wie des EnWG zu überwachen und durchzusetzen.

 :D Das wird ja immer besser hier.

Allerdings entscheidet die Kommunalaufsicht gar nicht über Energiepreise oder die Einhaltung des EnWG.

Die Kommunalaufsicht prüft nur OB eine Kommune kommunalrechtlich berechtigt ist die Energieversorgung zu überhaupt übernehmen. WENN dies bejaht wird, dann ist es z.B. an der BNetzA die Höhe der Netzentgelte festzulegen.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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