@Forum, (@Kampfzwerg)
bin ebenfalls NGW Kunde und habe zum 07.01.2005 meinen ersten Widerspruch (§315) gegen die Preiserhöhung vom 01.01.2005 eingelegt
(+2%).
Habe bereits einige Stunden im Forum gelesen und mußte feststellen, das vorsorglich gegen jede Preiserhöhung Widerspruch einlegt werden sollte. Somit bin ich gerade in der Vorbereitungsphase für einen Kombi-Widerspruch für die Preiserhöhungen vom 01.10.2005 und 01.01.2006.
Die erste Jahresabrechnung (2004/2005) habe ich bereits erhalten.
Eine Überzahlung gab es bei mir nicht, da ich den Musterbrief (Widerspruch §315) entsprechend erweitert habe mit meiner Abschlagskalkulation (alter Preis +2%), Kündigung der Einzugsermächtigung und Ankündigung der zukünftigen Abschlagszahlung per Dauerauftrag.
NGW hat den von mir kalkulierten Abschlag akzeptiert, weist aber auf hohe Nachzahlungen hin. Den Widerspruch natürlich nicht. Die verblüffende Ähnlichkeit/Übereinstimmung der hier hinterlegten Schreiben mit meinen ist enorm.
Mein Abrechnungzeitraum ist fast 365 Tage. Der Endzeitpunkt wurde im Grunde durch meine letzte Zählerstandsübermitlung bestimmt. Der mußte vor dem 01.10.2005 erfolgen! Ein Abrechnungszeitraum beinhaltete bisher immer nur 11 Abschläge. Der 12te wird dann mit der Jahresabrechnung
eingefordert.
Auf das Antwortschreiben von NGW bzgl. meines Widerspruchs habe ich nicht weiter reagiert. Begründungen waren lediglich Ölpreisbindung etc. (siehe hier hinterlegte Schreiben).
Erst nach erhalt der Jahresabrechnung (2004/2005), die -- wie nicht anders zu erwarten -- mit den erhöhtem Preis erfolgte, habe ich ein Antwortschreiben an NGW verfasst, indem ich auf meinen Widerspruch verweise und einige Zeilen aus dem Musterbrief zitiere.
Ferner habe ich eine selbst erstellte \"Angepasste\" Jahresabrechnung (Preis vom 01.10.2004 +2%) und eine Kopie der NGW-Kalkulation (mit erhöhtem Preis) zur Gegenüberstellung beigefügt!
:?: Ist meine Vorgehensweise bzgl. der selbst erstellten Jahresabrechnung korrekt, oder habe ich jetzt ein Problem, oder igendetwas übersehen ?!
Mittlerweile habe ich von NGW eine noch kostenlose Mahnung erhalten bzw. wird mit Klage \"gedroht\".
Ferner beinhaltete das Schreiben wieder die üblichen TEXTBAUSTEINE (hier auch zu finden) zur Begründung der Aufrechterhaltung der Forderung.
:?: Was mach ich denn nun?! Meine Überlegung ist, mit dem noch ausstehendem Schreiben (Kombi-Widerspruch, siehe oben) gleichzeitig noch mal auf die Mahnung einzugehen und gegebenenfalls schon mal anzukündigen, das zukünftige Mahnungen meinerseits ignoriert werden (weil ja nicht rechtens!) und ein Gerichtsentscheid abgewartet wird ?!
Danke vorab schon mal
und allen Mitstreiterinnen & Mitstreitern noch ein frohes neues Jahr.
Grüße aus Anholt
Alex