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Autor Thema: Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser  (Gelesen 23770 mal)

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Offline Kampfzwerg

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Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser
« Antwort #15 am: 24. November 2005, 21:00:39 »
@Forum

Hallo zusammen,

was lange währt, wird endlich gut?!

Die 3. Rg. ist inzwischen angekommen.
Fazit:
kein Guthaben mehr,
Berechnung der alten Preise,
keine Verrechnung des neuen Abschlags.

Na also, geht doch! :wink:

Jetzt werden sie mir für den Nachforderungsbetrag (ca. 400,- Euro)
wahrscheinlich laufend Mahnungen schicken.

Schaun mer mal!

Offline pittje

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Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser
« Antwort #16 am: 27. November 2005, 01:37:23 »
Im meinem Widerspruch zur Jahresverbrauchsabrechnung verlange ich nach §25 AVBGasV die Reduzierung meiner zukünftigen monatlichen Abschläge da ich ein deutliches Guthaben erwirtschaftet habe. Ich habe bei der Verbraucherzentrale gelesen, daß man nicht einfach die Abschlagszahlungen kürzen darf, sondern es vom Gasversorger allerdings verlangen kann.
Wer kann mir sagen ob das so richtig ist?
Und wie reagiere ich, wenn mein EVU die Reduzierung der monatlichen Abschläge ablehnt - darf ich dann kürzen?
Wer kann mir da weiterhelfen?

Gruß

Pittje

Offline pittje

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Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser
« Antwort #17 am: 27. November 2005, 03:34:54 »
Habe die Anwort auf meine Fragen bereits im Forum gefunden :)

Offline lex

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Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser
« Antwort #18 am: 04. Januar 2006, 23:36:29 »
@Forum, (@Kampfzwerg)

bin ebenfalls NGW Kunde und habe zum 07.01.2005 meinen ersten Widerspruch (§315) gegen die Preiserhöhung vom 01.01.2005 eingelegt
(+2%).

Habe bereits einige Stunden im Forum gelesen und mußte feststellen, das vorsorglich gegen jede Preiserhöhung Widerspruch einlegt werden sollte. Somit bin ich gerade in der Vorbereitungsphase für einen Kombi-Widerspruch für die Preiserhöhungen vom 01.10.2005 und 01.01.2006.

Die erste Jahresabrechnung (2004/2005) habe ich bereits erhalten.
Eine Überzahlung gab es bei mir nicht, da ich den Musterbrief (Widerspruch §315) entsprechend erweitert habe mit meiner Abschlagskalkulation (alter Preis +2%), Kündigung der Einzugsermächtigung und Ankündigung der zukünftigen Abschlagszahlung per Dauerauftrag.

NGW hat den von mir kalkulierten Abschlag akzeptiert, weist aber auf hohe Nachzahlungen hin. Den Widerspruch natürlich nicht. Die verblüffende Ähnlichkeit/Übereinstimmung der hier hinterlegten Schreiben mit meinen ist enorm.
Mein Abrechnungzeitraum ist fast 365 Tage. Der Endzeitpunkt wurde im Grunde durch meine letzte Zählerstandsübermitlung bestimmt. Der mußte vor dem 01.10.2005 erfolgen! Ein Abrechnungszeitraum beinhaltete bisher immer nur 11 Abschläge. Der 12te wird dann mit der Jahresabrechnung
eingefordert.

Auf das Antwortschreiben von NGW bzgl. meines Widerspruchs habe ich nicht weiter reagiert. Begründungen waren lediglich Ölpreisbindung etc. (siehe hier hinterlegte Schreiben).

Erst nach erhalt der Jahresabrechnung (2004/2005), die -- wie nicht anders zu erwarten -- mit den erhöhtem Preis erfolgte, habe ich ein Antwortschreiben an NGW verfasst, indem ich auf meinen Widerspruch verweise und einige Zeilen aus dem Musterbrief zitiere.
Ferner habe ich eine selbst erstellte \"Angepasste\" Jahresabrechnung (Preis vom 01.10.2004 +2%) und eine Kopie der NGW-Kalkulation (mit erhöhtem Preis) zur Gegenüberstellung beigefügt!

:?: Ist meine Vorgehensweise bzgl. der selbst erstellten Jahresabrechnung korrekt, oder habe ich jetzt ein Problem, oder igendetwas übersehen ?!

Mittlerweile habe ich von NGW eine noch kostenlose Mahnung erhalten bzw. wird mit Klage \"gedroht\".
Ferner beinhaltete das Schreiben wieder die üblichen TEXTBAUSTEINE (hier auch zu finden) zur Begründung der Aufrechterhaltung der Forderung.

:?: Was mach ich denn nun?!  Meine Überlegung ist, mit dem noch ausstehendem Schreiben (Kombi-Widerspruch, siehe oben) gleichzeitig noch mal auf die Mahnung einzugehen und gegebenenfalls schon mal anzukündigen, das zukünftige Mahnungen meinerseits ignoriert werden (weil ja nicht rechtens!) und ein Gerichtsentscheid abgewartet wird ?!

Danke vorab schon mal
und allen Mitstreiterinnen & Mitstreitern noch ein frohes neues Jahr.

Grüße aus Anholt
Alex

Offline Cremer

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Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser
« Antwort #19 am: 05. Januar 2006, 07:59:26 »
@lex,

Sie haben es schon richtig gemacht.

Eigene Gegenrechnung aufmachen. Sollte vom Aussehen etwa in Anlehnung der Versorgerrechnung sien, kann man mit Excelrtabelle wunderbar hinbekommen, auch das zusammenfassende Deckblatt.

Ab gestern trudeln auch bei uns die Jahresrechnungen ein. Interessanterweise ist das Rechnungsdatum 14.12.2005. D.h. man hatte z.B. überhaupt keine Chance, den aktuellen Abrechnungswert zum 31.12.2005 dem Versorger mitzuteilen. Dieser macht e eine maschinelle Hochrechnung vom Ablesedatum (Zeitraum 28.10.05 bis 30.11.2005)

Nehmen Sie als Anschreiben dazu als Vorschlag folgende Formulierung

Sehr geehrte Damen und Herren

beigefügt erhalten Sie meine Gegenrechnung zu Ihrer Jahresrechnung.

Damit stehen noch ein Restbetrag von

49,53 €

offen, die ich Ihnen umgehend überweisen werde.

Meine neuen Abschläge sind die gleichen wie in 2005, nämlich 200,00 €

Ich begrenze die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung auf 200,00 €; bei Zuwiderhandlung erfolgt Rückbelastung


Bezüglich des weiteren Restbetrages den Sie fordern, muss ich Sie auf den Rechtweg verweisen. Gegen einen ggf. ergehenden Mahnbescheid werde ich umgehend Widerspruch einlegen, so dass ich anheim Stelle, sogleich Klage zu erheben. Ich gehe dabei davon aus, dass Sie dem Amtsgericht meine Preiswidersprüche wie oben angeführt nicht vorenthalten werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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