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Autor Thema: abgetrennt von Sondervertragskunde, konkreter Preis  (Gelesen 8827 mal)

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Offline userD0010

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abgetrennt von Sondervertragskunde, konkreter Preis
« am: 12. Januar 2011, 15:28:35 »
FF-E-ft
Zitat
diese Lesart war nicht zutreffend- Allerdings habe ich vermieden, unterschiedliche Zeitangaben zu verschiedenen Altverträgen anzuführen, weil dies u.U. zur Verwirrung geführt hätte. Hier konkret geht es um ein Baugebiet, in dem in den Zeiten von 1980 bis 1986 diverse Häuser errichtet wurden und denen im damals üblichen Jargon die Anschlüsse für Energie auferlegt wurden. Die hier zitierten Gas-Sonderverträge, wie damals durch Besuch des Energievertreters mit größter Selbstverständlichkeit abgechlossen, enthalten zwar vom Preis je kWh unterschiedliche Beträge, sind aber vom Vertragsinhalt gleichlautend.

Zitat
Gerade weil es sich um ein Einzelschicksal handelt und davon abhängt, ob Sie darum einen Prozess führen oder auch nicht... Ob Sie nun aber darum einen Prozess führen oder nicht, ist keine Grundsatzfrage, welche für die übrige Welt von Interesse sein müsste.

Die übrige Welt mag das nicht interessieren, aber garantiert unser Wohngebiet mit den 10 Anwohnern und darüber hinaus vermutlich aber auch einige Leser des Forums. Dazu beziehe ich mich auf meinen vorherigen Beitrag, in dem ich verständlich darauf verwiesen habe, dass das von mir zitierte Beispiel für mehrere Bewohner dieses Wohngebietes relevant ist

Ob dazu durch das EVU oder durch uns hier ein Prozess zu führen ist, werden wir schon abwarten und dann als Grundsatzfrage diskutieren und vielleicht sogar -auch wenn es Ihnen nicht passt- mit entsprechenden Anmerkungen anderen interessierten Forenteilnehmern kenntlich machen, denn -zumindest wir- halten es vom Grundsatz her für wichtig, nicht nur die einzelnen Altverträge hier in unserem Beritt darzustellen, sondern damit bei anderen  u. U. Betroffenen Überlegungen anzustoßen.

Ich hoffe zumindest, dass die Foren bzw. dazugehörigen Fragen nicht einer \"anwaltlichen\" Meinungs- und Grundsatzkontrolle unterliegen und man erwarten darf, dass so mancher Kommentar, der jemandem nicht passt, doch einfach durch Schweigen ignoriert wird.

Nochmals:
Aber ich schlage vor, dass wir es bei dieser Randdiskussion belassen.

Offline RR-E-ft

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abgetrennt von Sondervertragskunde, konkreter Preis
« Antwort #1 am: 12. Januar 2011, 15:34:11 »
Zitat
Original von h.terbeck
Die übrige Welt mag das nicht interessieren, aber garantiert unser Wohngebiet mit den 11 Anwohnern und darüber hinaus vermutlich aber auch einige Leser des Forums. Dazu beziehe ich mich auf meinen vorherigen Beitrag, in dem ich verständlich darauf verwiesen habe, dass das von mir zitierte Beispiel für mehrere Bewohner dieses Wohngebietes relevant ist

Vorschlag zur Güte:

Dann diskutieren Sie es doch dort im Wohngebiet mit den 11 Anwohnern und laden sich zur Diskussion ggf. einen Anwalt mit ein, auf das man nicht etwa unnütz diskutiert.

Offline userD0010

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abgetrennt von Sondervertragskunde, konkreter Preis
« Antwort #2 am: 12. Januar 2011, 15:41:55 »
@RR-E-ft

Zitat
Dann diskutieren Sie es doch dort im Wohngebiet und laden sich zur Diskussion ggf. einen Anwalt mit ein, auf das man nicht etwa unnütz diskutiert.

Leider kann ich Interessierte des Forums nicht einladen.
Und ob mit oder ohne Anwalt.  Auch hier gilt, dass keine Diskussion im Leben unnütz ist, es sei denn dass Sie so manche Diskussion in Ihrer Profession ebenfalls als unnütz ansehen.

Aber wie bereits vorgeschlagen  dass wir es bei dieser Randdiskussion belassen.

Offline RR-E-ft

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abgetrennt von Sondervertragskunde, konkreter Preis
« Antwort #3 am: 12. Januar 2011, 15:53:56 »
@h.terbeck

Schon allein diese Randdiskussion ist vollkommen unnütz.
Also lassen Sie bitte davon ab.

Selbstverständlich kann man Interessierte aus dem Forum einladen:

Veranstaltungsankündigungen

Posten Sie doch dort eine entsprechende Einladung (Datum, Ort, Uhrzeit, Thema, ggf. Kosten)

Offline userD0010

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« Antwort #4 am: 12. Januar 2011, 16:05:21 »
@RR-E-ft
Zitat
Schon allein diese Randdiskussion ist vollkommen unnütz. Also lassen Sie bitte davon ab.

Danke, gleichfalls !

Offline RR-E-ft

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« Antwort #5 am: 12. Januar 2011, 16:07:30 »
Nun ist aber Sense.

Offline userD0010

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« Antwort #6 am: 12. Januar 2011, 16:15:10 »
Zitat
Randdiskussion ist vollkommen unnütz


Das meinte ich mit


Danke, gleichfalls !

auch wenn man das landläufig mit \"jetzt ist aber Sense\" bezeichnen möchte!
RIP

Offline userD0010

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abgetrennt von Sondervertragskunde, konkreter Preis
« Antwort #7 am: 20. Januar 2011, 11:46:03 »
@Kampfzwerg
Auch wenn die von mir angebrachte Grundsatzfrage zum Verhalten der EVU hinsichtlich Kündigung von Altverträgen die Absicht hatte, eine größere Zahl von Forenteilnehmern aufmerksam werden zu lassen, so möchte ich in diesem Zusammenhang derart Betroffene darauf hinzuweisen, dass sie dringend die vermutlich für Viele im Jahr 2007 mit Hinweis auf die Grundversorgung \"gekündigten\" Sonderverträge vorgenommenen Jahresrechnungen genauestens zu prüfen.
Die nicht fristgerechte Küdnigung von laufenden Altverträgen hat man offenbar ignoriert und ab dem 01.12.2007 die Preise je kWh in der Grundversorgung berechnet.
Solche -für mich- Grundsatzfragen dürften bestimmt mehrere Forenteilnehmer interessieren.

Offline Black

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abgetrennt von Sondervertragskunde, konkreter Preis
« Antwort #8 am: 21. Januar 2011, 19:56:49 »
Zitat
Original von h.terbeck
Auch wenn die von mir angebrachte Grundsatzfrage zum Verhalten der EVU hinsichtlich Kündigung von Altverträgen die Absicht hatte, eine größere Zahl von Forenteilnehmern aufmerksam werden zu lassen, so möchte ich in diesem Zusammenhang derart Betroffene darauf hinzuweisen, dass sie dringend die vermutlich für Viele im Jahr 2007 mit Hinweis auf die Grundversorgung \"gekündigten\" Sonderverträge vorgenommenen Jahresrechnungen genauestens zu prüfen.
Die nicht fristgerechte Küdnigung von laufenden Altverträgen hat man offenbar ignoriert und ab dem 01.12.2007 die Preise je kWh in der Grundversorgung berechnet.
Solche -für mich- Grundsatzfragen dürften bestimmt mehrere Forenteilnehmer interessieren.

Die (vermutete) Anzahl von \"Interessierten\" an einem Posting ist kein Maßstab dafür, ob es sich um eine Grundsatzfrage handelt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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« Antwort #9 am: 21. Januar 2011, 19:58:57 »
Da hat Black wieder einmal recht.

Offline userD0010

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« Antwort #10 am: 21. Januar 2011, 20:49:55 »
@Black
@RR-E-ft

Zitat
Die (vermutete) Anzahl von \"Interessierten\" an einem Posting ist kein Maßstab dafür, ob es sich um eine Grundsatzfrage handelt.

Zitat
Da hat Black wieder einmal recht.


Haben Sie Beide die Meinungsführerschaft inne?

Bitte keine Entrüstungsantworten, sie bewirken das Gegenteil !

Offline RR-E-ft

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« Antwort #11 am: 21. Januar 2011, 20:59:30 »
@h.terbeck (höchst persönlich)


Zitat
Original von h.terbeck
Haben Sie Beide die Meinungsführerschaft inne?


Sicher nicht. Jedenfalls nicht sicher.

Aber auch wir dürfen unsere Meinung äußern und wir können niemanden hindern, unserer Meinung zu folgen, woraus sich Meinungsführerschaft ergeben könnte. So ist das nun mal in einer freien Gesellschaft.

Wer keine Antwort möchte, muss es den Fischen erzählen.

Offline userD0010

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« Antwort #12 am: 21. Januar 2011, 21:24:24 »
RR-E-ft
Auch ein Anwalt hat nicht immer das letzte Wort, auch wenn er das für sich in Anspruch nehmen möchte (höchst persönlich)
Recht zu haben ist nicht (immer) das Privileg eines Rechtsanwaltes, auch wenn er dies relativ häufig verspricht.

suum cuique !

Offline RR-E-ft

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« Antwort #13 am: 21. Januar 2011, 21:25:47 »
@h.terbeck (höchst persönlich)

Zitat
Original von RR-E-ft

Wer keine Antwort möchte, muss es den Fischen erzählen.


Wir haben auch ein Aquarium. Da kann man zur Beruhigung reinschauen, bevor die Schnappatmung einsetzt. ;)

suum cuique!

Offline userD0010

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« Antwort #14 am: 21. Januar 2011, 21:49:06 »
RR-E-ft
Ich habe leider kein Aquarium.
Und so kann man wieder einmal sehen, dass auch ein der Jurisprudenz Kundiger nicht immer recht hat.

Haben Sie nachgesehen, was suum cuique in der Übersetzung heißt ?

Aber hatten wir solche Diskussion nicht schon einmal, als Sie ihre Wiese mt der Sense mähen wollten?
Ist vielleicht auch ein besserer Zeitvertreib, als immer nur Recht haben zu wollen.

Honi soit qui mal y pense

 

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