Hallo liebe User und Helfer.
Vorab sei gesagt, das wir an der Situation selber Schuld sind. Seien sich alle Leser bewußt darüber, das wir das wissen. Aber dennoch haben wir dieses Problem und brauchen eine Lösung.
Wir sind ein 5 Personenhaushalt, (Kinder sind 5, 16, und 20 Jahre) und haben Stromschulden in Höhe von 3000,00 Euro wegen nicht bezahlter Abschläge bzw. Nachzahlungen aus Endabrechnung bei der EON Westfalen Weser (gleichzeitig Grundversorger). Eon hat uns zur Zahlung aufgefordert mit gleichzeitiger Androhung der Sperrung. Wir können aber leider nicht zahlen.
Wir haben der EON angeboten, neben den Abschlagszahlungen eine Ratenzahlung in Höhe von 200,00 Euro mtl. zu zahlen. Die erste Rate haben wir vorsorglich bereits überwiesen, nebst dem fälligen Abschlag. EON ist darauf nicht eingegangen.
Nun habe ich mich im Gesetzestextlesen versucht. §19 StromGVV. Vielleicht kann mir ja ein Fachkundiger folgende Passage erklären:
Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.
Fällt ein Kind mit 5 Jahren, das Heizung und Warmwasser sowie warmes Essen benötigt in den Teil außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung? Und wie legt man hinreichende Aussicht aus?
Gibt es zu diesen Auslegungen Gerichtsurteile aus NRW?
Wir wollen die Schulden bezahlen. Wir wissen aber nicht, wie wir das EON klar machen können.
Um Sachkundige Hilfe wird dringend gebeten. Vielen vielen Dank an alle, die sich daran beteiligen.
MfG eine Familie aus NRW