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Autor Thema: HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder  (Gelesen 19045 mal)

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Offline Wistrat

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« am: 19. Januar 2011, 13:00:54 »
Hallo liebe User und Helfer.

Vorab sei gesagt, das wir an der Situation selber Schuld sind. Seien sich alle Leser bewußt darüber, das wir das wissen. Aber dennoch haben wir dieses Problem und brauchen eine Lösung.

Wir sind ein 5 Personenhaushalt, (Kinder sind 5, 16, und 20 Jahre) und haben Stromschulden in Höhe von 3000,00 Euro wegen nicht bezahlter Abschläge bzw. Nachzahlungen aus Endabrechnung bei der EON Westfalen Weser (gleichzeitig Grundversorger). Eon hat uns zur Zahlung aufgefordert mit gleichzeitiger Androhung der Sperrung. Wir können aber leider nicht zahlen.
Wir haben der EON angeboten, neben den Abschlagszahlungen eine Ratenzahlung in Höhe von 200,00 Euro mtl. zu zahlen. Die erste Rate haben wir vorsorglich bereits überwiesen, nebst dem fälligen Abschlag. EON ist darauf nicht eingegangen.

Nun habe ich mich im Gesetzestextlesen versucht. §19 StromGVV. Vielleicht kann mir ja ein Fachkundiger folgende Passage erklären:

Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.

Fällt ein Kind mit 5 Jahren, das Heizung und Warmwasser sowie warmes Essen benötigt in den Teil außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung? Und wie legt man hinreichende Aussicht aus?

Gibt es zu diesen Auslegungen Gerichtsurteile aus NRW?

Wir wollen die Schulden bezahlen. Wir wissen aber nicht, wie wir das EON klar machen können.

Um Sachkundige Hilfe wird dringend gebeten. Vielen vielen Dank an alle, die sich daran beteiligen.

MfG eine Familie aus NRW

Offline Cremer

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #1 am: 19. Januar 2011, 13:13:53 »
empfehle auch wegen diesbezgl.

Zitat
Fällt ein Kind mit 5 Jahren, das Heizung und Warmwasser sowie warmes Essen benötigt in den Teil außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung? Und wie legt man hinreichende Aussicht aus?

dringend  einen Anwalt aufzusuchen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #2 am: 19. Januar 2011, 13:14:53 »
In NRW-E nach Entscheidungen zu § 19 StromGVV  suchen [Suche im Volltext].

Es sieht schlecht aus, wenn man zahlen will, aber nicht kann.
Denn das Wollen allein bringt ja für den Grundversorger nichts.
Der will auch Strom liefern, aber nur gegen Bezahlung.
Wenn man weiß, dass man gar nicht zahlen kann, lohnt es auch nicht, für den aktuellen Strombezug \"anschreiben zu lassen\".

Offline superhaase

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #3 am: 19. Januar 2011, 13:46:07 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Es sieht schlecht aus, wenn man zahlen will, aber nicht kann.
Denn das Wollen allein bringt ja für den Grundversorger nichts.
Der will auch Strom liefern, aber nur gegen Bezahlung.
Wenn man weiß, dass man gar nicht zahlen kann, lohnt es auch nicht, für den aktuellen Strombezug \"anschreiben zu lassen\".
Ich hatte das so verstanden, dass Wistrat ab sofort (schon mit der aktuellen Abschlagszahlung geschehen) zusätzlich zur Abschlagszahlung eine monatliche Rate von 200 € zahlen will, um die Schulden abzutragen.

Meines Erachtens ist das eine gute Basis für einen Einigung mit EON.
Die Schulden wären dann nach 15 Monaten getilgt (ohne Zinsen gerechnet).
Das wäre doch eine \"hinreichende Aussicht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt\".

Wie und ggf. mit welcher Begründung hat EON denn das Angebot abgelehnt?

Evtl. EON auffordern, einen eigenen Ratenzahlungsvorschlag zu machen.
Schon mal persönlich bei EON vorgesprochen?
Das kann mit einem solchen Ratenzahlungangebot schon noch zum Erfolg führen.

Eine andere Möglichkeit wäre, für die noch ausstehenden 2800 Euro einen Kredit aufzunehmen. Sofern man einen festen Job und keine negative SCHUFA hat, werden einem ja solche Verbraucherkredite nachgeworfen. Das hängt nun von den genauen Gegebenheiten ab.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Black

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #4 am: 19. Januar 2011, 14:24:58 »
Zitat
Original von RR-E-ft
In NRW-E nach Entscheidungen zu § 19 StromGVV  suchen [Suche im Volltext].

Es sieht schlecht aus, wenn man zahlen will, aber nicht kann.
Denn das Wollen allein bringt ja für den Grundversorger nichts.
Der will auch Strom liefern, aber nur gegen Bezahlung.
Wenn man weiß, dass man gar nicht zahlen kann, lohnt es auch nicht, für den aktuellen Strombezug \"anschreiben zu lassen\".

Man könnte argumentieren, dass für den Fall eines realistischen Ratenzahlungsangebotes (mit Verzinsung) eine positive Zahlungsprognose besteht, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ist. Aber 3.000,- EUR ist schon arg viel Rückstand.

Eine Sperrung könnte durch einen Versorgerwechsel verhindert werden, wenn ein anderer Versorger einen mit den Schulden nimmt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #5 am: 19. Januar 2011, 15:02:31 »
Für den eigentlich immer möglichen Versorgerwechsel muss die Kündigungsfrist beim bisherigen Lieferanten eingehalten werden.
Denn der bisherige Liefervertrag wurde ja vom Lieferanten nicht gekündigt. Der möchte nur ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

Notfalls kann man überlegen, den Zutritt zur Sperrung zu verweigern, um mit dem diesbezüglichen Gerichtsverfahren die Zeit bis zum Versorgerwechsel zu überbrücken. Dabei muss man jedoch damit rechnen, dass man später die Verfahrebnskosten des Prozesses zu tragen hat.

Offline superhaase

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #6 am: 19. Januar 2011, 16:42:10 »
Zitat
Original von Black
Aber 3.000,- EUR ist schon arg viel Rückstand.
Das stimmt.
Vielleicht kann man EON noch locken mit einem Angebot eines größeren Abschlags von z.B: 1000 € und anschließender Ratenzahlung.
Die 1000 Euro müsste Wistrat halt irgendwie zusammenkratzen.

Immerhin hat EON mit ihrer Sperrandrohung ihr Ziel ja schon erreicht:
Die Zahlungswilligkeit.
Das sollte EON doch versöhnlich stimmen können. ;)

Wie gesagt, eine persönliches Vorsprechen mit glaubhafter Bekundung der Reue und der Zahlungswilligkeit und einem möglichst großen \"Sofortzahlungsangebot\" hilft vielleicht, auch ohne juristische Maßnahmen die Sache zu lösen.
Das wäre das einfachste und für alle Beteiligten das günstigste.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Wistrat

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #7 am: 19. Januar 2011, 16:54:52 »
OK. Erstmal Danke für die Beiträge.
Leider können wir nicht 1000,00 oder ähnliches auftreiben. Ach unsere Bonität ist nicht zum jubeln gedacht. Daher ist eine höhere Einmalzahlung nicht möglich.
Aber nochmals meine Frage vom Anfang. Was heißt dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt Ich war der scheinbar irrigen Meinung, das eine bereits begonnene Ratenzahlung meinerseits eine hinreichende Aussicht ist. Nun kam meine Frau nach Recherche auf folgenden Punkt. Es gibt scheinbar die Möglichkeit, bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, damit der Strom weitergeliefert wird. Hat da schon jemand mit Erfahrung oder kann mir etwas dazu sagen?

MfG Wistrat

Offline RR-E-ft

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #8 am: 19. Januar 2011, 17:43:46 »
In der NRW- Rechtsprechungsdatenbank sind einige Entscheidungen auch der OLG, welche die Fragen beantworten undzwar nicht dergestalt, als dass man sich Hoffnung machen sollte.

Selbst bei Kindern im Haushalt wurde dem Versorger das Recht zugesprochen, die Versorgung unterbrechen zu lassen.

Anträge des Kunden auf Unterlassung der angedrohten Versorgungseinstellung wurden deshalb zurückgewiesen.

Man sollte sich deshalb nach Möglichkeit schnellstmöglich  einen anderen Stromlieferanten suchen.

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #9 am: 19. Januar 2011, 18:02:06 »
Zitat
Original von RR-E-ft
..  Man sollte sich deshalb nach Möglichkeit schnellstmöglich  einen anderen Stromlieferanten suchen.
@Wistrat, man muss sich rechtzeitig kümmern! Das mit einem neuen Stromlieferanten wird schwierig (Schufa?). Erst wenn Mahnungen und andere Versuche gescheitert sind z.B.  Vorkasse etc. ist die Sperre quasi als letztes Mittel zulässig. Man sollte es gerade mit Kindern nicht dazu kommen lassen. Wenn der Versorger nicht einlenkt, hilft vielleicht nur noch der Gang zum Anwalt. Wenn keine Mittel vorhanden sind eben mit Prozesskostenhilfe.  

Die Sperre kann unverhältnismäßig sein, wenn der Betroffene krank ist oder in der Wohnung Kinder leben. Ob die Versorgungssperre unverhältnismäßig ist, sollten Sie mit dem Anwalt klären.

Der erkennbare Wille zur Rückzahlung ist die erste Voraussetzung für die \"hinreichende Aussicht\".  Dazu kommen muss noch, dass eine Rückzahlung tatsächlich möglich ist. Das sollten Sie plausibel machen können.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #10 am: 19. Januar 2011, 19:04:37 »
\"Rückzahlung\" klingt gut, wenn es gilt, überhaupt erst mal zu zahlen.

Wenn es nicht gelingt, den Stromanbieter schnellstmöglich zu wechseln und den Netzbetreiber wegen der Sperrung ggf.  erst einmal in gerichtlichen Händel zu verwickeln, sollte man fragen, ob ein Vorinkassozähler eingebaut werden kann.

Dieser sichert dem Grundversorger die Zahlungen für den laufenden Verbrauch, so dass jedenfalls keine weiteren Rückstände durch die weitere Belieferung auflaufen können.

Möglicherweise wird der Versorger zur Bedingung für den Einbau eines solchen  Vorinkassozählers machen, dass die bisher offene Forderung anerkannt und tituliert wird.

Offline userD0010

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« Antwort #11 am: 20. Januar 2011, 11:18:32 »
Wenn 3.000 Euro Rückstand aufgelaufen sind, hat der Versorger garantiert mit div. Mahnungen Versuche zur Zahlungsbereitschaft unternommen, vielleicht sogar Zahlungszusagen erhalten, deren Einhaltung misslungen ist.
Und 3.000 Euro entsprechen vermutlich nicht dem Verbrauch eines 5-Personen-Haushaltes innerhalb eines Jahres, sondern beinhalten einen Rückstand aus dem Vorjahr sowie ausgebliebener Abschlagzahlungen.
Und wenn die wirtschaftliche und finanzielle Lage -wie erklärt- sehr prekär ist, stellen für den Versorger die bisherigen und derzeitigen Erklärungen des Stromkunden keine hinreichende Erfolgsaussicht dar, selbst wenn einmalig nun 200,00 Euro Abtrag geleistet wurden Die laufenden Abschläge sind ja neben diesem Abtrag auch zu entrichten und werden vermutlich mit mtl. 150,00 Euro zu Buche schlagen. Somit wären 350,00 Euro pro Monat ein dicker Brocken in einer angespannten Haushaltskasse, bei dem sehr schnell die Luft ausgeht, wenn auch noch unvorhergesehene oder andere Verpflichtungen relativ lautstark rufen.

Und dass ein fünfjähriges Kind ggf. ohne Licht und Strom zu leben hat, wird weder den Richter noch den Versorger sehr quälen, denn dieser Zustand ist weder als neue Erkenntnis gewonnen, noch mit hinreichendem Bemühen verhindert worden.

Offline RR-E-ft

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #13 am: 20. Januar 2011, 11:25:08 »
Zitat
Original von RR-E-ft
\"Rückzahlung\" klingt gut, wenn es gilt, überhaupt erst mal zu zahlen.
d’accord! -  und es geht natürlich um Zahlung und nicht um \"Rück\"-zahlung. Mein Fehler -  

PS: Hilfe vom Staat, von der Allgemeinheit ist Hilfe im Notfall, Hilfe zur Selbsthilfe aber keine bedingungslose Versorgung. Gemachte Schulden müssen selbst abbezahlt werden, dafür ist nicht die Allgemeinheit da. Das immer noch ungelöste und schwierige Thema ist hier schon besetzt:
Kein Bargeld mehr für die Unterstützung für Miete, Energie und Wasser ?

Leistungen gibt es nicht kostenlos, auch nicht Strom und Gas und Missbrauch ist auch hier nicht akzeptabel, das ist nicht neu:

Zitat
Der Antragsteller hatte offensichtlich über einen längeren Zeitraum hinweg keinerlei Abschläge an das Stromversorgungsunternehmen geleistet, obwohl die dem Antragsteller durch den Antragsgegner gewährten Leistungen ausdrücklich in den Regelleistungen auch die entsprechenden Anteile an Haushaltsenergie enthielten. Der Antragsteller lässt sich auf die Frage, warum er die angeforderten Abschlagszahlungen nicht getätigt hat, mit der Begründung ein, er habe geglaubt, der Antragsgegner würde sich darum kümmern.
LSG Berlin-Brandenburg: Zu den Voraussetzungen zur Übernahme von Stromschulden im SGB II

Offline userD0010

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HILFE!! SPERRANDROHUNG wegen Stromschulden 3 Kinder
« Antwort #14 am: 21. Januar 2011, 16:52:25 »
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Zitat
Der Antragsteller lässt sich auf die Frage, warum er die angeforderten Abschlagszahlungen nicht getätigt hat, mit der Begründung ein, er habe geglaubt, der Antragsgegner würde sich darum kümmern.

Diese Denkweise scheint bei immer mehr Schuldnern Einzug zu halten, nach dem Motto, dass man den Strom ja benötigt, weil das/die Kind(er) ja ein warmes Essen und Licht benötigen. Man erwartet, dass diese Bedürfnisse zum Grundrecht gehören, selbst wenn die Eltern das dafür bereitgestellte Geld für \"andere Zwecke\" verbraucht haben nach dem Motto .. man gönnt sich ja sonst nichts.
Wie viele Rentnerinnen und Rentner gibt es, die am Rande des Existenzminimums leben, sich schämen, soziale Hilfe in Anspruch zu nehmen und lieber den Gürtel so eng schnallen, dass die Gürtelschnalle schon am Rückgrat scheuert.

Wer SCHULDLOS in Not geraten ist, bedarf unserer Solidarität und Unterstützung., Aber nur dieser Personenkreis.

 

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