Wir haben 2 Stromanschlüsse:
versorgt werden wir über einen 10 KV Anschluß mit eigener Trafostation.
Daneben wurden wir bisher gezwungen einen normalen Anschluß (400 V)
zu unterhalten, weil man ja unabhängigen Strom haben müsse, um im Notfall den Trafo schalten zu können. (Notstrom)
Der Verbrauch ist auf diesem Anschluß gleich 0, der Zähler wurde jetzt nach Jahren mit 4 KW ausgetauscht.
Der jährliche Zählerpreis wurde vor 3 Jahren von etwa 50 € auf ca. 160€ erhöht.
Nun ist mir eine Aufstellung in die Hände geraten, dass es zwar 6 Unterteilungen für das Zählerentgeld gibt: Haushalt, Agrar und Gewerbe, diese jeweils unterteilt in bis 10.000 KWh oder darüber.
Nur der Gewerbekunde zahlt aber dieses hohe Zählerentgeld für den normalen Drehstromzähler, selbst wenn wie in unserem Falle der Verbrauch über Jahrzehnte nur ein paar Kw ist, alle anderen zahlen weiterhin nur etwa 50€.
Mein Protest hat nun teilweise gefruchtet, da man nun bereit ist auf diesen Anschluß ( nicht etwa Zähler) zu verzichten, will aber Rückbaukosten von etwa 1.000 € haben. Wir sind der Meinung, dass der Zähler entfernt werden kann und der Anschluß selbst etwa durch eine Muffe sicher versiegelt werden könnte. Alternativ wären wir bereit die Zählergebühren wie etwa ein Privathaushalt oder Bauer (50 €) zu entrichten, weil wir glauben, dass der örtliche Energieversorger als Netzinhaber ein Monopolist ist und deshalb diese hohen Gebühren für einen bisher erzwungenen Anschluß nicht berechnen darf, da ja die Kosten offenbar nicht entsprechend hoch sind (Privatzähler).
Glaubt man , dass diese Forderung juristisch durchsetzbar ist.
Gerne Erfahrungen und Meinungen.