Die Stadtwerke Gelnhausen, eine 100%ige E.ON-Mitte-Tochter, wurde vom AG Gelnhausen rechtskräftig verurteilt zuviel gezahlte Entgelte eines Sondertarif-Kunden zurückzuzahlen.
Die Zahlungsklage stützt sich auf die vom OLG Frankfurt für unwirksam erklärte Preisgleitklausel in den Vario-Tarifen, die bis 2008 verwendet wurden. Hartleibig wie die Versorger nun mal sind, weigerten sich auch die Stadtwerke Gelnhausen / E.ON-Mitte die zuviel erhobenen Entgelte \"freiwillig\" zurückzuzahlen mit dem Hinweis, daß das OLG Frankfurt ja nur die weitere Verwendung der intransparenten Preisgleitklausel verboten hat, die Preisgleitklausel als solche jedoch nicht als unwirksam beurteilte. Ein Schelm, der Semantikübungen dahinter vermutet.
Jedenfalls war die Sachlage für die AG Gelnhausen klar und urteilte klar zugunsten des klagenden Kunden. Das Urteil findet sich
hier.