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Autor Thema: Stadtwerke Gelnhausen müssen zurückzahlen  (Gelesen 13814 mal)

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Offline Kettner

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Stadtwerke Gelnhausen müssen zurückzahlen
« am: 12. Januar 2011, 09:44:50 »
Die Stadtwerke Gelnhausen, eine 100%ige E.ON-Mitte-Tochter, wurde vom AG Gelnhausen rechtskräftig verurteilt zuviel gezahlte Entgelte eines Sondertarif-Kunden zurückzuzahlen.

Die Zahlungsklage stützt sich auf die vom OLG Frankfurt für unwirksam erklärte Preisgleitklausel in den Vario-Tarifen, die bis 2008 verwendet wurden. Hartleibig wie die Versorger nun mal sind, weigerten sich auch die Stadtwerke Gelnhausen / E.ON-Mitte die zuviel erhobenen Entgelte \"freiwillig\" zurückzuzahlen mit dem Hinweis, daß das OLG Frankfurt ja nur die weitere Verwendung der intransparenten Preisgleitklausel verboten hat, die Preisgleitklausel als solche jedoch nicht als unwirksam beurteilte. Ein Schelm, der Semantikübungen dahinter vermutet.

Jedenfalls war die Sachlage für die AG Gelnhausen klar und urteilte klar zugunsten des klagenden Kunden. Das Urteil findet sich hier.
Dr. Carsten Kettner
65551 Limburg

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Gelnhausen müssen zurückzahlen
« Antwort #1 am: 12. Januar 2011, 09:56:18 »
Warum wurde denn das Aktenzeichen des Gerichts unterschlagen?

Offline Kettner

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Stadtwerke Gelnhausen müssen zurückzahlen
« Antwort #2 am: 12. Januar 2011, 13:43:20 »
@RR-E-ft
Zitat
Warum wurde denn das Aktenzeichen des Gerichts unterschlagen?

Unterschlagen wurde rein gar nichts, zumindest nicht böswillig. Warum das Gericht kein Az. angibt, dürfte dessen Geheimnis sein. Hilfsweise kann das Datum der Verkündgung angegeben werden: 23.12.2010.
Dr. Carsten Kettner
65551 Limburg

 

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