@biene,
habe ich bereits geschildert.
In einer Liegenschaft bin ich Vertragspartner mit den Stadtwerken für die Gasheizung. Alle drei Mietparteien wiederum haben Etagengasthermen für die Warmwasserbereitung und zum kochen.
Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt und den Mietern mitgeteilt:
- Abrechnung für die Wärmeberechnungsfirma erfolgt auf der Grundlage der Preise September 2004, mit der Maßgabe jedoch, wenn wiedererwarten die Gaskunden in Deutschland pauschal unterlegen sein sollten, dann lasse ich mich verklagen. Ich werde alle gegenläufige Urteile nicht anerkennen, denn hier speziell liegt ein klares Monopol der SW vor. Im Wasserschutzgebiet II ist nur Gasheizung laut Bauauflage der Stadt möglich. Ich habe mir das Hintertürchen der Nachbelastung selbstverständlich offengehalten und die Mieter haben Verständnis gezeigt.
- Alle drei Mietparteien haben ebenfalls jeder für sich zu Ihrem Gasanschluß Widerspruch eingelegt.
- Habe den Mietern mitgeteilt, was die Ersparnis bisher von Sep. 2004 bis heute beträgt. Ich will also sagen, dass ich hier mit offenen Karten gegenüber den Mietern spiele.