Schönen guten Abend.
Ich habe eine Frage zum Verhalten bei einer erneuten Preiserhöhung. Bei der letzten Preiserhöhung im Dez. \'04 habe ich mittels des Musterschreibens der Erhöhung widersprochen und die Abschlagszahlungen seit dem mit einer Erhöhung von 2 statt 12,66% monatlich überwiesen.
Zum 01.10. erhöhen die Stadtwerke Langenfeld nun wieder den Preis um knapp 10%. Sollte ich nun wieder gegen diese Erhöhung schriftlich widersprechen oder reicht mein Widerspruch vom Dezember aus?
Sollte ich die monatl. Abschlagszahlungen wieder um 2% erhöhen oder den alten, schon korrigierten, Preis unverändert lassen?
Die Stadtwerke berichten in ihrer Pressemitteilung, dass das Kartellamt keine Einwände gegen die Erhöhungen erheben würde, da die Stadtwerke Langenfeld zu einem der preisgünstigen Anbieter in NRW zählen würde. Führt das Kartellamt solche Prüfungen bzw. Bescheinigungen überhaupt durch?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Grüsse