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Autor Thema: Konzessionsabgabe nach Verbrauch?  (Gelesen 13768 mal)

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Offline kamaraba

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« am: 06. Januar 2011, 21:36:22 »
Die Stadtwerke Karlsruhe berechnen beim Gas die Konzessionsabgabe nach Verbrauch(?) - bis 25.000 kWh 0,33 Cent, ab 25.001 kWh 0,03 Cent.
Preisblatt Erdgas
Mir ist nicht bekannt, dass dies so im KAV steht!
In § 2 ff steht was anderes drin.
2. a) bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in
Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,51 Cent,
bis 100.000 Einwohner 0,61 Cent,
bis 500.000 Einwohner 0,77 Cent,
über 500.000 Einwohner 0,93 Cent,
b) bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,22 Cent,
bis 100.000 Einwohner 0,27 Cent,
bis 500.000 Einwohner 0,33 Cent,
über 500.000 Einwohner 0,40 Cent.
Maßgeblich ist die jeweils vom statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebene
Einwohnerzahl.
(3) Bei der Belieferung von Sondervertragskunden dürfen folgende Höchstbeträge je
Kilowattstunde nicht überschritten werden:
1. bei Strom 0,11 Cent,
2. bei Gas 0,03 Cent.

Weiss jemand ob dies so zulässig ist?
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline PLUS

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #1 am: 07. Januar 2011, 15:00:58 »
Zitat
Original von kamaraba
Die Stadtwerke Karlsruhe berechnen beim Gas die Konzessionsabgabe nach Verbrauch(?) - bis 25.000 kWh 0,33 Cent, ab 25.001 kWh 0,03 Cent.
........
Weiss jemand ob dies so zulässig ist?
@kamaraba, abgesehen vom generellen KA-Unfug, wenn es sich bei der Lieferung nach Verbrauch bis 25.000 kWh um einen Sondervertrag handelt ist das ein klarer Verstoss gegen die KAV. *) Steht hier doch klar und deutlich:

3) Bei der Belieferung von Sondervertragskunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden:
1. bei Strom 0,11 Cent,
2. bei Gas 0,03 Cent.

Das gesamte \"Konzessionsabgaben\"-Konstrukt ist mehr als zweifelhaft. Erkenntnisse und Kritik gibt es schon seit Jahren. Ankündigungen ebenso, aber die Politik ist auch hier zu nicht imstande. Warum sich die Verbraucher und ihre Organisationen sich gegen diesen Unfug nicht wehren und der Politk Beine machen ist mir ein Rätsel.

PS:
*) Interessant wäre dann noch, was denn an die Stadt Karlsruhe und die anderen betroffenen Kommunen abgeführt wird. Aber wie überall Kontrolle ist fehl am Platz.

Offline Gridpem

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #2 am: 07. Januar 2011, 19:09:01 »
@ PLUS

KAV sagt bei der Belieferung von Sondervertragskunden..

Die KAV definiert aber nicht was \"Sondervertragskunden\" sind und auch nicht was \"Tarifkunden\" sind.

Die SW Karlsruhe legen jetzt fest bis 25.000 ist Kochgas und wer mehr verbraucht, hat auch Heizgas und sagen Heizgas gleich Sondervertrag.

Wo ist der Verstoß ???

Konzessionsabgaben sind Abgaben, die der Netzbetreiber nach Konzessionsvertrag erhebt und abführt, sind Bestandteil der Netzentgelte.

Das Problem ist, dass die Konzessionsabgebe in der Verordnung von der Art des Liefervertrages abhängig gemacht wird und es keinerlei Festlegungen gibt, was ein Sondervertragskunde ist und was nicht.

Also völlig freie Hand für die Gasversorger / Gasnetzbetreiber, je nach Nase festzulegen wann welcher KA-Satz zur Anwendung kommt.

Gruß aus Meck-Pomm

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #3 am: 07. Januar 2011, 19:46:09 »
Zitat
Original von Gridpem
Die KAV definiert aber nicht was \"Sondervertragskunden\" sind und auch nicht was \"Tarifkunden\" sind.

Die SW Karlsruhe legen jetzt fest bis 25.000 ist Kochgas und wer mehr verbraucht, hat auch Heizgas und sagen Heizgas gleich Sondervertrag.

Wo ist der Verstoß ???

Konzessionsabgaben sind Abgaben, die der Netzbetreiber nach Konzessionsvertrag erhebt und abführt, sind Bestandteil der Netzentgelte.

Das Problem ist, dass die Konzessionsabgebe in der Verordnung von der Art des Liefervertrages abhängig gemacht wird und es keinerlei Festlegungen gibt, was ein Sondervertragskunde ist und was nicht.

Also völlig freie Hand für die Gasversorger / Gasnetzbetreiber, je nach Nase festzulegen wann welcher KA-Satz zur Anwendung kommt.

@Gridpem, \"keine freie Hand\"; manches ist nebulös bei der KAV, aber das nicht. Wer Tarifkunde und wer Sondervertragskunde ist, ist geregelt mit Bezug zum EnWG:

KAV: § 1 Anwendungsbereich
.............
(3) Tarifkunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die auf Grundlage von Verträgen nach den §§ 36 und 38 sowie § 115 Abs. 2 und § 116 des Energiewirtschaftsgesetzes beliefert werden; Preise und Tarife nach diesen Bestimmungen sind Tarife im Sinne dieser Verordnung.
(4) Sondervertragskunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die nicht Tarifkunden sind.

Offline Gridpem

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #4 am: 08. Januar 2011, 13:05:57 »
@ PLUS

und was sagt § 36 (1) EnWG ?

\"(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.\"

Das Schlupfloch sind die Allgemeinen Bedingungen, über die das festgelegt werden kann:
In diesen wird dann festgelegt, dass bis 25.000 kWh die Grundversorgung greift und alles was drüber ist, sind Sonderverträge.

Da gibt es seeeeehr viel Spielraum für die Gasversorger.

Der KAV § 1 zu Folge sind alle Verträge, die nicht mit dem Grundversorger geschlossen werden \"Sonderverträge\". Dass heisst: Jeder Kunde, der einen anderen Versorger, als den Grundversorger hat, oder auch einen anderen Vertrag, als den Grundversorgungsvertrag, hat einen Sondervertrag und Anspruch auf den geringeren KA Satz.

Aber das ist leider nicht so. Denn auch für diese Kunden wird mit dem Netzentgelt der volle KA-Satz berechnet.

Das Problem mit der KA-Verordnung ist, dass diese seit Jahren dem Energiewirtschaftsgesetz und dem liberalisiertem Energiemarkt hinterherhinkt. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz gibt es keine Unterscheidung zwischen Tarifkunden und Sonderkunden. Im Jahre 2007 ist dazu auch noch die BTO (Bundestarifordnung) außer Kraft getreten, so dass es auch keine \"Tarife\" im Sinne des Gesetzes mehr gibt.
Das was im § 1 in der KAV definiert bist, ist eine Krücke, die nicht eindeutig ist.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline PLUS

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #5 am: 08. Januar 2011, 13:25:50 »
Zitat
Original von Gridpem
Das Schlupfloch sind die Allgemeinen Bedingungen, über die das festgelegt werden kann:
In diesen wird dann festgelegt, dass bis 25.000 kWh die Grundversorgung greift und alles was drüber ist, sind Sonderverträge.

Da gibt es seeeeehr viel Spielraum für die Gasversorger.
@Gridpem, da gibt es keinerlei Spielraum, die Bedingungen sind letztendlich nur wirksam, wenn sie sich an die Gesetze halten. Das EnWG gehört mit allen Paragraphen dazu und es gibt noch mehr Gesetze BGB etc. pp.

Gesetz ist Gesetz, siehe z.B. hier unter 33 Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-2 U (Kart) 14/08 :

Zitat
(3) Der Begriff \"Sonderkunde\" kann ebenso wenig auf Kunden beschränkt werden, mit denen individuell die Bedingungen und/oder Preise ausgehandelt worden sind (so aber LG Berlin, Urteil vom 28.06.2007 – 51 S 16/07; wohl auch LG Augsburg, Urteil vom 27.01.2009, 2 HK O 1154/08 ). Diese Auffassung ist mit dem Willen des Gesetzgebers nicht zu vereinbaren.

Es kann ja wohl kaum sein, dass beim selben Kunden bis 25000 kWh/J die Grundversorgung gegeben ist und ab dann eine Versorgung mit Sondervertrag.

Allerdings beim sogenannten deutschen Energierecht, insbesondere südlich des Weißwurstäquators, wundert mich bald nichts mehr.  ;)

Offline Netznutzer

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #6 am: 08. Januar 2011, 16:01:34 »
§2 Punkt 6 sagt folgendes: (6) Liefern Dritte im Wege der Durchleitung Strom oder Gas an Letztverbraucher, so können im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen Konzessionsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden, wie sie der Netzbetreiber in vergleichbaren Fällen für Lieferungen seines Unternehmens oder durch verbundene oder assoziierte Unternehmen in diesem Konzessionsgebiet zu zahlen hat. Diese Konzessionsabgaben können dem Durchleitungsentgelt hinzugerechnet werden. Macht der Dritte geltend, auf seine Lieferungen entfielen niedrigere Konzessionsabgaben als im Durchleitungsentgelt zugrunde gelegt, so kann er den Nachweis auch durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gegenüber dem Netzbetreiber erbringen.

Wenn die SW Karlsruhe Vertrieb festgelegt haben, dass ab 25.001 kWh sämtl. Gaslieferungen Sondervertragslieferungen sind, wird dies auch auf die anderen Lieferanten im Netz der SW Karlsruhe angewandt. Und dem Letztverbraucher kann es völlig wurscht sein, ob Goldgas die hohe oder niedrige KA an SW Karlsruhe Netz abführen muss, der Lieferpreis ist vereinbart, er beinhaltet alles, niemand wird also an/von seinem Lieferanten in Karlsruhe 0,3 ct/kWh nachzahlen oder erstattet bekommen, je nachdem, ob 25.001 kWh erreicht oder gerissen wurde.

Gruß

NN

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #7 am: 08. Januar 2011, 16:52:17 »
Zitat
Original von Netznutzer
§2 Punkt 6 sagt folgendes: (6) Liefern Dritte im Wege der Durchleitung Strom oder Gas an Letztverbraucher, so können im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Gemeinde für diese Lieferungen Konzessionsabgaben bis zu der Höhe vereinbart oder gezahlt werden, wie sie der Netzbetreiber in vergleichbaren Fällen für Lieferungen seines Unternehmens oder durch verbundene oder assoziierte Unternehmen in diesem Konzessionsgebiet zu zahlen hat. Diese Konzessionsabgaben können dem Durchleitungsentgelt hinzugerechnet werden. Macht der Dritte geltend, auf seine Lieferungen entfielen niedrigere Konzessionsabgaben als im Durchleitungsentgelt zugrunde gelegt, so kann er den Nachweis auch durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gegenüber dem Netzbetreiber erbringen.

Wenn die SW Karlsruhe Vertrieb festgelegt haben, dass ab 25.001 kWh sämtl. Gaslieferungen Sondervertragslieferungen sind, wird dies auch auf die anderen Lieferanten im Netz der SW Karlsruhe angewandt. Und dem Letztverbraucher kann es völlig wurscht sein, ob Goldgas die hohe oder niedrige KA an SW Karlsruhe Netz abführen muss, der Lieferpreis ist vereinbart, er beinhaltet alles, niemand wird also an/von seinem Lieferanten in Karlsruhe 0,3 ct/kWh nachzahlen oder erstattet bekommen, je nachdem, ob 25.001 kWh erreicht oder gerissen wurde.
@NN, hiermit wird die Benachteiligung Dritter verboten. Die Grenzen der maximalen Höhe der sogenannten Abgabe sind damit nicht außer Kraft gesetzt, sie gelten. Selbstverständlich kann nach der Verordnung der Konzessionsvertrag vorsehen, dass ab 25.001 kWh/J generell nur 0,03 ct/KWh berechnet werden. Damit wird ja keine Höchstgrenze überschritten. Nicht geht dagegen, dass bei einem Sondervertrag bis 25.000 kWh/J mehr als 0,03 ct/KWh berechnet wird, damit wäre die Obergrenze überschritten. Aus einem Gas-Sondervertrag wird auch keine Grundversorgung weil die 25.000 kWh/J nicht erreicht werden.

Dem Letztverbraucher kann es nicht egal sein, welche Abgaben anfallen. Sämtliche Kosten, Steuern und sogenannten Abgaben sind letztendlich preiswirksame Kalkulationsgrundlagen.

Außerdem kommt bei der Konzessionsabgabe schnell die Wettbewerbsbenachteiligungsfrage und damit das Kartellamt ins Spiel. Die Konzessionsabgabe fällt der Stadt Karlsruhe steuerfrei zu. Gewinne der Stadtwerke sind dagegen zu versteuern. Eine \"schlaue\" Kommune wird daher versuchen, eher mehr Konzessionsabgaben zu kassieren als mehr Gewinn. Die generelle Berechnung von 0,33 cent/kWh bis 25000 kWh/J würde so durchaus Sinn machen, verstösst aber nach meiner Meinung gegen die Verordnung und noch mehr.

Offline kamaraba

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #8 am: 08. Januar 2011, 22:02:41 »
@ all

Vielen Dank für die vielen Infos. Die Konzessionsabgabe ist für die Stadt Karlsrune eine wichtige Einnahmequelle. Betrug dieses im Jahr 2000 noch 18,4 Mio. Euro, stieg diese im Verlaufe der Jahre mit leichten Schwankungen auf 21,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2009.
Ich habe die Stadtwerke angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, ob Ihrer Interpretation der KAV.
@ plus
Karlsruhe liegt nicht hinter dem \"Weisswurstäqautor\" - noch nicht!
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Offline PLUS

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #9 am: 09. Januar 2011, 11:36:29 »
Zitat
Original von kamaraba
@ plus
Karlsruhe liegt nicht hinter dem \"Weisswurstäqautor\" - noch nicht!
@kamaraba, das hängt von der Perspektive ab. Karlsruhe liegt südlich davon, ob jetzt dahinter oder davor, das ist die Frage.

hier klicken: Weisswurstgrenze und hier viel vor - viel dahinter   :]

Gruß nach Karlsruhe - Weißwurstfreie Zone -  ;)

PS: Die Antwort der Stadt bitte hier einstellen!

Offline kamaraba

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #10 am: 09. Januar 2011, 13:03:56 »
@plus
Die Karlsruher haben den doofen Spruch schon lange umgedichtet:
Viel vor...... nix dahinter. Es gab sogar mal eine Webpräsenz in Anspielung auf die Werbekampagne.
Mit den beiden riesigen Ortsschildern an der Südtangente wollte man sogar einen Eintrag im Guiness Buch der Rekorde erreichen. Mangels genauer Definition, wie ein Ortsschild auszusehen hat, ist man mit seiner Bewerbung jedoch gescheitert. HOLLYWOOD lässt grüßen.  ;)
Die Antwort, sofern es denn eine gibt, werde ich selbsverständlich hier einstellen. Ansonsten werde ich die Stadtwerke über eine Anfrage im Gemeinderat zur Antwort zwingen!
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Offline kamaraba

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #11 am: 17. März 2011, 20:53:15 »
Nunmehr liegt die Antwort der Stadtwerke Karlsruhe vor.

Zitat
..Für das von Ihnen bezogene Erdgas wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,33 Cent je Kilowattstunde Erdgas an die Stadt Karlsruhe abgeführt. Die Abgrenzung der KA nach einer Mengengrenze (hier 25.000 kWh/Jahr) ist regelkonform. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 2 Abs. 6 KAV, welche statuiert, dass in vergleichbaren Lieferfällen auch dieselbe Konzessionsabgabe zu zahlen ist. Dabei legt die amtliche Begründung zur KAV ausdrücklich fest, dass entscheidend für die Höhe der KA nicht ist, ob die Energie im Rahmen eines Tarif- oder Sonderabnehmervertrags geliefert wird. Aud die einschlägige Kommentarliteratur grenzt hier maßgeblich nach den Kriterien \"Haushaltskunde - Nichthaushaltskunde\" ab.
Jetzt ist mir alles klar  ;) Ich habe bei den Stadtwerken die einschlägige Kommentarliteratur samt amtlicher Begründung angefordert.................
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline PLUS

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #12 am: 18. März 2011, 08:05:10 »
@kamaraba, die sogenannte \"Konzessionsabgabe\" bleibt ein tolles Beispiel lobbybeeinflusster deutscher Regelungskunst. Glitschig und unbegreifbar! Nachvollziehbar ist da wenig, es bleibt übrig: \"Wir brauchen das Geld\"!
Es wird Zeit, das verunstaltete Relikt aus der Vergangenheit  endlich abzuschaffen, dann ist das gesamte Problem beseitigt und es gibt auch keinen unfairen Wettbewerbseinfluss mehr!

Die Stadtwerke Karlsruhe können sich hier einreihen: Missbrauchsaufsicht Bundeskartellamt und PWC dazu

Offline kamaraba

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Konzessionsabgabe nach Verbrauch?
« Antwort #13 am: 18. März 2011, 09:32:57 »
@PLUS, danke für die Links. Macht mir richtig Mut, jetzt auch noch die KA rückwirkend für die letzten 3 Jahre zu kürzen.
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