Lt. telefonischer Aussage ist die Kündigung am 24.08. rausgegangen, leider nie bei mir angekommen. Man hat mir jetzt auf Nachfrage eine Kopie des Schreibens mitgeschickt.
\"Sollten Sie sich für eine Fortführung des Vertragsverhältnisses entscheiden, kündigen wir Ihnen bereits an, dass wir von unserem Zurückbehaltungsrecht - Kündigung der Belieferung entsprechend § 13 AGB für die Belieferung mit Strom außerhalb von Schwerin - Gebrauch machen werden. Da Ihnen in der Sache offensichtlich nicht das in Anspruch genommene Kürzungsrecht zusteht, können wir dieses auch ohne weiteres durchsetzen. Es liegt hier kein Sachverhalt vor, der dazu führt, das die von Ihnen genannten Rechtssprechung unsere Rechte beschränken würde
Entsprechend der AVBEltV, Verordnung über die Allgemeinen bedingungen für Eletrizitätsversorgung von Tarifkunden vom 21.06.1979 sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Strom außerhalb von Schwerin, Ziffer 13, kündigen wir Ihnen hiermit den Stromliefervertrag zum Ende des nächsten Kalendermonats. Der Netzbetreiber wird über die Kündigung informiert.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist und der erfolgten Ablesung erhalten Sie die Endrechnung, welche wir bei Nichtzahlung des Rechnungsbetrages gerichtlich durchsetzen werden.\"
Hier wird die Versorgung gekündigt, weil ich die Endrechnung um 60 € gekürzt habe. Weiterhin werden statt geforderten 130 € Abschlag meinerseits 100 € (alt 94 €) überwiesen. Müssen die Stadtwerke nachweisen, dass die Kündigung zugestellt wurde? Bin ich jetzt Kunde bei der edis, wenn nicht, wer bekommt jetzt die Abschläge?