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Autor Thema: AG Oldenburg urteilt auch gegen EWE  (Gelesen 5596 mal)

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Offline jroettges

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AG Oldenburg urteilt auch gegen EWE
« am: 29. Dezember 2010, 16:10:07 »

Offline janto

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AG Oldenburg urteilt auch gegen EWE
« Antwort #1 am: 12. Januar 2011, 12:41:11 »
EWE verliert zweiten Rückforderungsprozess in Oldenburg
Amtsgerichtsdirektor Possehl: „Zur Gleichbehandlung aller Kunden stehen!“

 
Die EWE hat gestern (Verhandlung 11.1.11 ab 11:30 Uhr, Saal 2) auch den zweiten Prozess um die Rückzahlungsforderung eines Kunden vor dem Amtsgericht in Oldenburg verloren. Richter war erneut Amtsgerichtsdirektor Jürgen Possehl. Der schriftlich eingereichte Vortrag der EWE - laut Kläger, einem jungen Mann aus Wardenburg, über 30 Seiten lang – enthielt offenbar nichts Neues und wurde in der mündlichen Verhandlung gar nicht mehr erörtert. Ein am Vortag von EWE-Rechtsanwältin Brandenberg per Fax eilig eingereichter 4-seitiger Nachtrag erzwang zwar eine halbstündige Pause bis zur Urteilsverkündung, weil Richter und Kläger-Anwältin Kießler den Schriftsatz vorschriftsgemäß zur Kenntnis nehmen mussten, vermochte am Urteil aber nichts zu ändern: Vollständige Rückzahlung der Gaspreiserhöhungen 2008/2009,  in diesem Fall 802,84 €, an den Kläger.
 
Amtsgerichtsdirektor Possehl gab bekannt, dass er drei weitere von ihm zu verhandelnde Klagen der Einfachheit halber gleich auf denselben Tag, den 16.2.2011, zusammengezogen habe. Damit die Anwältin der EWE nicht dreimal nach Oldenburg anreisen muss, bemerkte er teilnahmsvoll. Zumal das vergeblich sein dürfte. Denn das Amtsgericht Oldenburg wird ebenso wie das Amtsgericht Aurich bei den weiteren Prozessen vermutlich eine Linie fahren. Sowohl in Aurich als auch in Oldenburg hat sich der Amtsgerichtsdirektor jeweils den ersten Prozess vorbehalten, um ein richtungweisendes Urteil zu fällen und in beiden Fällen ist dieses erste Urteil vom Gericht anschließend veröffentlicht worden, um diese Richtung bekannt zu machen. (Beide Urteile haben wir auf unserer Homepage eingestellt: Oldenburg vom 29.12.10 hier .)
 
Besonders bemerkenswert an dem Oldenburger Urteil ist, mit welcher Deutlichkeit das Gericht die von EWE seinerzeit versprochene Gleichbehandlung aller Kunden einfordert: „Es ist allgemein bekannt, dass die Beklagte (EWE) allen Kunden ‚gleiche Behandlung’ zugesichert hat unabhängig davon, ob sie Widerspruch erhoben haben oder nicht. Daran muss sie sich festhalten lassen (§ 242 BGB).“ Es komme daher nicht darauf an, ob ein Kunde Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen erhoben habe oder nicht. Alle hätten den gleichen Anspruch auf vollständige Rückzahlung!
 
Das neuerliche Oldenburger Urteil zugunsten der Kunden wird zu weiteren Klagen ermutigen. Bislang liegen beim Amtsgericht Oldenburg 350 Klagen vor. Wenn seine Richterkollegen diese Klagen genauso wie Possehl auf wenige Tage zusammenziehen, drohen EWE von nun an Niederlagen in Serie.
 

Freundliche Grüße

Janto Just

Interessengemeinschaft Energie Schortens

[URL]www.janto-just.de

Offline janto

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AG Oldenburg urteilt auch gegen EWE
« Antwort #2 am: 12. Januar 2011, 12:53:16 »
Hallo,

wir haben das Urteil ins Netz gestellt
http://www.janto-just.de/ig-energie/musterklage-gegen-ewe-auf-vollst%C3%A4ndige-r%C3%BCckzahlung/urteil-amtsgericht-oldenburg-vom-29-12-10/

Bemerkenswert an dem Oldenburger Urteil ist, mit welcher Deutlichkeit das Gericht die von EWE seinerzeit versprochene Gleichbehandlung aller Kunden einfordert: „Es ist allgemein bekannt, dass die Beklagte (EWE) allen Kunden ‚gleiche Behandlung’ zugesichert hat unabhängig davon, ob sie Widerspruch erhoben haben oder nicht. Daran muss sie sich festhalten lassen (§ 242 BGB).“ Es komme daher nicht darauf an, ob ein Kunde Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen erhoben habe oder nicht. Alle hätten den gleichen Anspruch auf vollständige Rückzahlung!

Janto Just
Interessengemeinschaft Energie Schortens
http://www.janto-just.de

Offline RR-E-ft

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AG Oldenburg urteilt auch gegen EWE
« Antwort #3 am: 12. Januar 2011, 12:55:16 »
Vorsicht mit der eigenen Posaune.

Es gibt einen Anspruch auf den gesetzlichen Richter, im Grundgesetz verankert.

Der gesetzlich zuständige Richter steht deshalb bereits bei Klageeingang anhand des Geschäftsverteilungsplanes fest.

Es kann und darf also kein Amtsgerichtsdirektor einen Fall - für den er nach Geschäftsverteilungsplan sonst gar nicht zuständig wäre -  auf seinen Richtertisch ziehen, um selbst darüber zu entscheiden.
Wäre dies der Fall gewesen, wären die Entscheidungen in rechtswidriger Weise  ergangen und allein aus diesem Grunde anfechtbar.

Man hätte dann auch keinen Grund, diese Entscheidungen zu feiern.

Offline janto

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AG Oldenburg urteilt auch gegen EWE
« Antwort #4 am: 12. Januar 2011, 22:45:21 »
Wenn das Zufall sein muss, dass die Amtsgerichtsdirektoren die ersten Fälle verhandelt haben, wollen wir uns gern damit begnügen, uns über diese glückliche Fügung zu freuen.

Offline RR-E-ft

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AG Oldenburg urteilt auch gegen EWE
« Antwort #5 am: 12. Januar 2011, 22:57:12 »
Zitat
Original von janto
Sowohl in Aurich als auch in Oldenburg hat sich der Amtsgerichtsdirektor jeweils den ersten Prozess vorbehalten, um ein richtungweisendes Urteil zu fällen und in beiden Fällen ist dieses erste Urteil vom Gericht anschließend veröffentlicht worden, um diese Richtung bekannt zu machen.

Wenn man das nicht sicher weiß, sollte man solche Behauptungen  wohl nicht öffentlich verbreiten.

 

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