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Autor Thema: Neue Klagewelle ?  (Gelesen 5692 mal)

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Offline Christian Guhl

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Neue Klagewelle ?
« am: 28. Dezember 2010, 17:45:55 »
Am 24.12. sollen einigen Widerspruchskunden Klagebegründungen zugestellt worden sein. Es soll um Kürzungen bei Strom und Gas gehen. Nachdem in den letzten Monaten massenweise Klagerücknahmen bei Erdgasverträgen erfolgten, verwundert das. Sind hier Betroffene, die dazu Näheres sagen können ?

Offline arme-kundin

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Neue Klagewelle ?
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2010, 09:20:29 »
Hi,

bin neu hier im Forum und \"darf\" dann gleich mal auf die Frage antworten:

Ich habe am 22.12.2010 die Klage der Eon Avacon im Briefkasten gehabt. Zwei Finger dicker Papierstapel - ich habe mich total erschrocken.

Habe einige Jahre lang sowohl den Strom- als auch den Gasrechnungen widersprochen und die Jahresrechnungen gekürzt (und dann den Versorger gewechselt).

Eon Avacon betont in der Klageschrift, dass sie ausdrücklich nur wegen der Strompreiskürzung klagt, die Sache mit dem Gas lassen sie (vorerst??) außen vor.

Sie klagen wegen eines Betrages von knapp € 500,00. Die erste Anwaltskanzlei die ich auf eine Empfehlung hin anrief teilte mir mit, dass sie keine Privatkunden vertreten. Also nächste Empfehlung antelefoniert und einen Termin bekommen. Der dortige Anwalt in Braunschweig teilte mir nach kurzem Überfliegen der Klageschrift unverholen mit, dass ihm der Streitwert zu gering sei, der Aufwand zu hoch und er das Mandat daher nicht annehme.

Schöne Sch.....  X(

Ich habe lt. Klageschrift zwei Wochen Zeit mich zu äußern - prima, zwischen Weihnachten und Neujahr einen Anwalt zu finden, der bereit ist, mich zu vertreten und dann noch eine Antwort zu verfassen! So etwas braucht man um diese Zeit wirklich.... *ironie-off*.

Also wer ebenfalls betroffen ist bitte melden, ich weiß gerade nicht, was ich tun soll und fühle mich sehr wie David gegen Goliath. So ohne weiteres will ich nicht klein beigeben und mich zumindest erstmal von einem RA beraten lassen, ob Gegenwehr in Sachen Klage lohnt oder nicht.

Werde hier mal im Forum stöbern und dann eben unter passender Rubrik mal um Hilfe hier rufen.

Für mich (und auch viele im Freundes- u. Bekanntenkreis) hat sich die Eon Avacon im Laufe der Jahre als absoluter Chaoshaufen herausgestellt, es gibt Ärger mit allen möglichen Problemen mit denen. NIE WIEDER willl ich mit denen zu tun haben, das ist mehr als abschreckend. Hatte oft das Gefühl, bei der Eon Avacon weiß die rechte Hand nicht mehr was die linke tut.

Sehr zerknirschte Grüße von Susanne.

Offline Christian Guhl

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Neue Klagewelle ?
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2010, 10:38:06 »
Durch einige für den Versorger günstige Gerichtsurteile (u.a. AG Dannenberg) sieht man sich wohl auf der Gewinnerstrasse. So wurde z.B. entschieden, dass durch die öffentliche Genehmigung der Strompreise die Billigkeit nachgewiesen wurde. Diese Ansicht steht zwar im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH, aber was kümmert das schon eine(n) Amtsrichter(in). Für Strompreiserhöhungen ab 2008 hat Eon-Avacon die Klagen jeweils zurückgezogen, das hier lt Gericht eine Billigkeitsprüfung erfolgen sollte. Und das könnte peinlich werden ! Auch der Anwalt des Energieversorgers scheint es mit der BGH-Rechtsprechung nicht so zu haben. Jedenfalls krähte er bei jeder mündlichen Verhandlung unermüdlich hinaus, dass der § 315 bei bestehenden Wettbewerb sowieso keine Anwendung fände. Aufgefallen ist, dass alle mir bekannten Klagen unter der Berufungsgrenze liegen. Auch wenn auf Antrag diese zugelassen worden wäre, macht das wegen dem Kosten-/Nutzenverhältnisses kaum jemand. Die meisten Kunden sind froh, dass von der ursprünglichen Streitsumme (nach Rücknahme der Klage wegen Erdgas und der Strompreiserhöhungen ab 2008) kaum noch etwas übrig bleibt und zahlen das dann. Es wäre sehr wichtig, dass so eine Klage mal vor einem höheren Gericht landet.

Offline RR-E-ft

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Neue Klagewelle ?
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2010, 16:48:22 »

Offline ESG-Rebell

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Neue Klagewelle ?
« Antwort #4 am: 31. Dezember 2010, 10:29:21 »
Zitat
Original von arme-kundin
... dass ihm der Streitwert zu gering sei, der Aufwand zu hoch und er das Mandat daher nicht annehme.
Dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wohnt zwar ein Solidarprinzip inne (hohe Streitwerte sollen geringe Streitwerte über die Anwälte subventionieren). Viele Anwälte interessiert dies aber nicht; sie nehmen gerne die Gebühren für hohe Streitwerte mit, lehnen aber ein Mandat mit geringem Streitwert ab. Fairerweise muss man aber sagen, dass ein Anwalt selbständig ist und sich daher nur eine gewisse Zahl geringbezahlter Mandate leisten kann.

Zitat
Original von arme-kundin
Ich habe lt. Klageschrift zwei Wochen Zeit mich zu äußern - prima, zwischen Weihnachten und Neujahr einen Anwalt zu finden ...
Sofern Sie noch keinen Anwalt haben, können Sie dem Gericht erstmal schriftlich mitteilen, dass Sie sich verteidigen wollen. Falls Sie laut Beschluss auch die Klageerwiderung innerhalb der Zeit abgeben sollen, können Sie dafür eine Fristverlängerung (im selben Schreiben) beantragen. Angesichts des Termins (5.1.11) dürfte dies wohl kaum abgelehnt werden.

Wie ich gerade sehe, ist auch im Bereich Braunschweig ein weißer Fleck in der Anwaltsliste (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/). Angesichts dessen bleibt Ihnen nichts weiter übrig als fleißig in Ihrer Umgebung herumzutelefonieren. Lassen Sie sich von den Antworten einiger Kanzleien nicht entmutigen oder einschüchtern - von extrem arrogant bis äußerst freundlich wird alles dabei sein (ersteres Gottlob seltener!).

Ein gutes Startportal ist z.B. http://www.mcadvo.com. Grenzen Sie Ihre Suche nach \"Vertragsrecht\" oder \"Wirtschaftsrecht\" ein. Nennen Sie der Kanzlei zuerst den Streitwert und Ihre Rechtschutzversicherung falls vorhanden; verbunden mit der Frage ob nach RVG abgerechnet wird. Dann müssen Sie jeweils nicht soviel vorab erzählen.

Viel Erfolg und Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Christian Guhl

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Neue Klagewelle ?
« Antwort #5 am: 06. Januar 2011, 22:39:33 »
Außer im Stromvertrag Alpha werden nun auch vermehrt Klagen in der (sogenannten) Gasgrundversorgung \"Erdgastarif\" angestrengt.

 

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