Nachdem mein Stromlieferungsvertrag mit „Rheinpower/ Stadtwerke Duisburg) vom 01.01.2010 mit einjähriger Preisgarantie (kündbar mit Einmonatsfrist zum Jahres- = Laufzeitende) bereits zum 01.01.2011 wegen des EEG bei einem Jahresverbrauch von 8.000 kWh um 8,2 % (+134 EUR) teurer wurde,
habe ich den Vertrag heute zum Jahresende 2011 gekündigt, weil (rechtzeitig -einen Tag vor Beginn der Sechswochenfrist) eine weitere echte Preiserhöhung von weiteren 10 % (+176 EUR) ab 01.01.12 angekündigt wurde, natürlich ohne die ab 01.01.12 ins Haus stehende und sicher auch Rheinpower bekannte EEG-Umlage von 0,062 Cent netto = 0,74 cent brutto, + 6 EUR) überhaupt zu erwähnen.
Einen neuen wesentlich preiswerteren Anbieter über verifox oder check 24 zu finden, fällt schwer, wenn man (nach Ausschluss der Anbieter mit Vorauskasse) in Foren viel Schlimmes über Anbieter wie Priostrom, Stromio, Hitstrom usw. liest. Vielleicht hat da jemand noch eine Empfehlung (PLZ 59821/8.000 kWh).
Nun stehe ich aber vor der Frage, hole ich mir wegen 134 EUR neben der Gas- noch eine Strombaustelle ins Haus.Tangocharly ist sich ja sicher, daß die Preisanpassungsklausel von Rheinpower in Bezug auf Steuern usw. unwirksam ist.
Die vom Langericht Erfurt am 31.08.10 als unwirksam erklärte Klausel ist ja ähnlich :
Zitat aus
hierb. \"Sollten nach Vertragsabschluss erlassene oder bei Vertragsschluss bestehende Gesetze, Verordnungen, behördliche oder sonstige hoheitliche Maßnahmen die unmittelbare oder mittelbare Wirkung haben, dass Erzeugung, Beschaffung, Bezug, Fortleitung, Übertragung, Verteilung oder Abgabe von Erdgas für das Versorgungsunternehmen verteuert oder verbilligt werden, so erhöhen oder ermäßigen sich zum Ausgleich dieser Mehr- oder Minderkosten die vereinbarten Preise entsprechend von dem Zeitpunkt an, zu dem die Mehr- oder Minderkosten für die OHG Wirkungen entfalten. Änderungen von Kosten - mit Ausnahme geänderter Steuersätze - werden mit einer entsprechenden Veröffentlichung in der örtlichen Presse und im Internet durch die OHG bekannt gegeben.\"
Ich beabsichtige, die Einzugsermächtigung zurückzuziehen und für Dezember den Betrag zu überweisen, der sich nach meinen Anfangsvertrag ohne EEG-Umlage nach dem voraussichtlichen Jahresverbrauch ergibt, so dass es nicht zur Überzahlung kommt.Die AGB sagen dazu: „Voraussetzung für eine Belieferung ist grundsätzlich die Erteilung einer Einzugsermächtigung…..Abweichend ist eine Zahlung per Überweisung möglich…..“ (Vorbehalt 3,00 EUR/Überweisung).
Nicht schlecht ist bei Rheinpower, dass man 2 x im Jahr die geforderten Abschläge online um etwa 5 % senken kann. Auch sonst ist der Onlineauftritt nicht schlecht.
Nicht verständlich ist, dass die tatsächlichen Preise dadurch verschleiert werden, dass in ein und demselben Schriftstück mal Netto- und mal Bruttopreise angegeben und eben nicht die ganze Wahrheit gesagt wird. Auch ist der gezielt (zu)späte Hinweis auf Preiserhöhungen zu bemängeln.
Nicht verständlich ist auch, dass auf mein Widerspruchsschreiben vom 29.12.2010 gegen die Preiserhöhung durch die EEG-Umlage 2011(versandt per Fax und per E-Mail) keine Antwort gekommen ist.
Alles richtig geplant? Oder gibt’s noch Tipps oder vergleichbare Fälle? Oder lass ich es?berghaus 24.11.11