Der
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Er bestärkt mich in meiner unmaßgeblichen Meinung, dass das nirgends niedergeschriebene, sogenannte \"gesetzliche Preisanpassungsrecht\" in dieser Form weder den Normen unseres Grundgesetztes noch den Richtlinien der EU entsprechen kann.
Ein Einzelner von tausenden Kunden muss anlässlich einer Preisanpassung durch einen Grundversorger deren Angemessenheit vor Gericht beklagen. Darüberhinaus müsste ein Kunde ständig die Entwicklung der Beschaffungspreise und der sonstigen Preisfaktoren beobachten und dann klagen, wenn sein Versorger seiner Pflicht zur Preissetzung womöglich nicht nachkommt.
Auch wenn unser Forengott meinen an anderer Stelle getätigten Vorschlag kalt abgebügelt hat, wiederhole ich ihn hier nochmals: Die Rolle des Grundversorgers sollte vom Gesetz her an die Rolle des Netzbetreibers gekoppelt werden. Gleichzeitig sollten die Grundversorgungspreise durch die Bundesnetzagentur reguliert werden, wie die Netznutzungsentgelte auch.
Jeder, der Gas aus dem Netz eines Betreibers entnimmt, schließt automatisch einen solchen Grundversorgungsvertrag mit diesem Betreiber und wird nach dessen gesetzlich geregelten Preisen und Bedingungen versorgt.
Jeder Verbraucher kann zu einem anderen Versorger wechseln und mit diesem einen Normsonderkundenvertrag schließen. In diesen Vertragsverhältnissen können Versorger und Kunden die Bedingungen frei aushandeln. Dies geschieht in einem solchen Massenmarkt, indem die Versorger mit ihren Preisen und Bedingungen
auf den Markt gehen und die Kunden sich dort nach ihrer Wahl bedienen.
Netzbetreiber dürfen als Firma selbst auch nicht auf dem freien Markt der Gasversorger auftreten, sondern sind auf die Grundversorgung in ihrem Netz beschränkt. Sie haben als Netzbetreiber ja ohnehin die gesetzliche Aufgabe, an jedem Entnahmepunkt für den richtigen Entnahmedruck zu sorgen und so die Versorgung sicherzustellen. Daher sind sie gezwungen, selbst entsprechende Speicherkapazitäten vorzuhalten oder aber vertraglich abzusichern.
In einer solchen Gaswelt gäbe es allerdings kaum noch Streit dafür aber viele Wechsel, die den Markt von alleine sicherstellen würden.
Das Ganze wäre aber sicher zum Nachteil der Juristen, die in der jetzigen Situation gute Felder zu beackern haben, mal auf dieser, mal auf der anderen Seite.