Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperrandrohung  (Gelesen 8323 mal)

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Offline noro

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Sperrandrohung
« am: 10. Dezember 2010, 16:26:01 »
wir wurden bis zum 30.04.2010 vom Versorger \"X\" mit Haushaltsstrom beliefert. Zum 01.05.2010 erfolgte ein Versorgerwechsel.

Gegen die Schlußrechnung von Versorger \"X\" wurde Widerspruch eingelegt.
Es wurde eine eigene Rechnung erstellt und der Betrag gezahlt.

Nun droht der \"alte\" Versorger, wegen nicht gezahlter Beträge,  mit einer Versorgungssperre und ich bin mir absolut sicher das er dies auch beim Netzbetreiber einleiten wird.

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

gruß
noro

Offline bjo

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Sperrandrohung
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2010, 18:43:26 »
Zitat
Original von noro
Nun droht der \"alte\" Versorger, wegen nicht gezahlter Beträge,  mit einer Versorgungssperre und ich bin mir absolut sicher das er dies auch beim Netzbetreiber einleiten wird.
gruß
noro

da liegst du falsch!
solange du einen gültigen Vertrag mit dem neuen Anbieter hast und diesem nachkommst, kann der alte Versorger nichts machen!
- Ihm bleibt nur der Rechtsweg
Wenn der alte Versorger auch der Netzbtreiber ist und darüber dich sperren will!
soll er doch, Nötigunganzeige kannste gleich online schreiben!
- > irgendwelchen Kontakt mit Versorgern nur schriftlich, ode Mail mit PDF anhang!

Auf welcher Basis hast du gekürzt?
- richtig Widerspruch mit Musterschreiben, oder wegen falscher Rechnung ?

Offline noro

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Sperrandrohung
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2010, 19:04:40 »
bjo
Gekürzt wurde wegen falscher Rechnung.

Was die Sperrandrohung betrifft - der zuständige Netzbetreiber prüft ja nicht ob die Sperrung Rechtens ist, er verläßt sich auf dass was ihm der Versorger mitteilt - oder?

Er müßte aber doch sehen das wir aktuell von einem anderen Versorger beliefert werden - oder sehe ich da etwas falsch?

Gruß
noro

Offline Cremer

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Sperrandrohung
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2010, 19:36:39 »
dem Netzbetreiber geht die sache garnichts an. Er darf hier keine Sperre durchführen.

Sollte er eine Sperre mit 2 wöchiger Frist schriftlich ankündigen, dann drohen Sie ihm mit einer Anzeige wegen Nötigung und Schikane
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Sperrandrohung
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2010, 21:08:26 »
Die Frist für die Sperrandrohung beträgt seit 2006 vier Wochen.
Mit Schikane sollte man nicht drohen.  ;)

Es wurde hier im Forum schon mehrfach besprochen, dass wegen Altforderungen beim Vorlieferanten (egal ob solche überhaupt bestehen) jedenfalls  eine aktuelle Energielieferung beim neuen Lieferanten nicht unterbrochen werden darf.

Das wissen auch die Versorger. Bestimmt ein \"schlimmer Computerfehler\", wie sich wohl durch einen Anruf leicht herausstellen wird.

Offline Gridpem

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Sperrandrohung
« Antwort #5 am: 11. Dezember 2010, 13:57:13 »
@ noro

Zitat
Original von noro

Was die Sperrandrohung betrifft - der zuständige Netzbetreiber prüft ja nicht ob die Sperrung Rechtens ist, er verläßt sich auf dass was ihm der Versorger mitteilt - oder?

Das ist nicht richtig. Der Netzbetreiber prüft sehr wohl, wer der aktuelle Versorger auf dem Zähler ist. Nur für den Versorger, der aktuell den Kunden beliefert darf im Auftrag dessen gesperrt werden.

Prüft der Netzbetreiber nicht und sperrt für einen Versorger aus der Vergangenheit muss er für den dann entstandenen Schaden aufkommen.

Ein Altversorger kann seine Forderungen nur über den Klageweg geltend machen, nicht über eine Sperrung. Der alte Versorger würde sonst damit in ein anderes Vertragsverhältnis eingreifen.

Im Vergleich: Dein alter Telefonanbieter würde würde dem neuen Telefonanbieter verbieten, mit Dir einen neuen Vertrag zu schließen oder den neuen Anbieter auffordern den neuen Vertrag zu beenden.


Gruß aus Meck-Pomm

Offline tangocharly

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Sperrandrohung
« Antwort #6 am: 11. Dezember 2010, 21:08:14 »
Zitat
Gekürzt wurde wegen falscher Rechnung.

Es liegt ja offensichtlich kein Unbilligkeitseinwand vor. Bei solchen Problemen sollte man den § 19 GVV etwas genauer lesen.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RR-E-ft

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Sperrandrohung
« Antwort #7 am: 12. Dezember 2010, 21:42:26 »
Der Kunde soll den Lieferanten gewechselt haben und nicht der aktuelle Lieferant macht Forderungen geltend, sondern ein früherer Lieferant meint, Forderungen zu haben.

In einer solchen Konstellation ist nichts dafür ersichtlich, dass man sich den § 19 GVV genauer ansehen sollte.
Aus jener Vorschrift ist nämlich für diesen Fall rein gar nichts ersichtlich.

Eben darauf wurde bereits weiter oben hingewiesen. ;)

Offline noro

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Sperrandrohung
« Antwort #8 am: 23. Dezember 2010, 17:46:28 »
RR-E-ft

kein schlimmer computerfehler!
mit heutigem schreiben:
......teilen wir ihnen nunmehr mit, dass wir ab dem 04.01.2011 die energieversorgung durch den zuständigen netzbetreiber unterbrechen lassen werden.
bitte tragen sie dafür sorge, dass die messeinrichtungen zugänglich sind.

gruß
noro

**mein früherer versorger ist übrigens eprimo, der es nicht versäumt sich
    über alles hinwegzusetzen

Offline RR-E-ft

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Sperrandrohung
« Antwort #9 am: 23. Dezember 2010, 18:10:17 »
@noro

Dann aber schnell die Liefereinstellung mit anwaltlicher Hilfe abwehren.
Hatten Sie etwa seit 10.12. nichts mehr deshalb unternommen?!

Offline noro

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Sperrandrohung
« Antwort #10 am: 23. Dezember 2010, 18:54:10 »
RR-E-ft

wie schon gesagt - wir haben mit unserem früheren versorger, auch aus dem bereich heizstrom, schon seit langer zeit erhebliche probleme.

wir werden natürlich anwaltlich vertreten! (ist beim bde gelistet!!!)

gruß
noro

Offline RR-E-ft

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Sperrandrohung
« Antwort #11 am: 23. Dezember 2010, 22:00:47 »
Warum textet man dann hier, wenn man einen versierten Anwalt an seiner Seite hat, der einem hilft?

Offline berghaus

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Sperrandrohung
« Antwort #12 am: 24. Dezember 2010, 01:55:32 »
@RR-E-ft

Eine wunderbare Steilvorlage!

Zitat
Warum textet man dann hier, wenn man einen versierten Anwalt an seiner Seite hat, der einem hilft?

Man weiß ja nicht vorher, ob der Anwalt versiert ist.

Ich hatte mir auch schon mit einen Anwalt aus der Liste eine zweite Baustelle ins Haus geholt. -Der Anwalt steht inzwischen nicht mehr in der Liste-

berghaus 24.12.10

Offline bolli

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Sperrandrohung
« Antwort #13 am: 24. Dezember 2010, 11:55:37 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Warum textet man dann hier, wenn man einen versierten Anwalt an seiner Seite hat, der einem hilft?
Das nennt man \"doppelten Boden\".  ;)

Offline noro

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Sperrandrohung
« Antwort #14 am: 04. Januar 2011, 14:51:13 »
der zuständige netzbetreiber, EnRM, wollte heute morgen im auftrag von eprimo einen sperre durchführen und dies auch noch ohne 3tägige ankündigung!
auf nachfragen bei EnRM sage mann: das kommt normalerweise nicht vor und es wird auch geprüft ob der antragsteller auch der aktuelle versorger ist.
EnRM und eprimo wurden von meinem rechtsbeistand bereits aufgefordert bis zum 05.01.11 - 11:00h die sperrandrohung zurückzunehmen.

was mich jetzt allerdings noch beschäftigt, da mein rechtsbeistand (noch) anderer meinung ist, ist die frage einer anzeige wegen nötigung.
im forum ist mann ja wohl der meinung das dies gerechtfertigt ist.

gruß
noro

 

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