Die Verbraucherzentrale Hamburg weist auf ihrer Homepage auf ein Urteil des AG Hamburg-Barmbek vom 6. Oktober.2010 (Az. 819 C 113/09) hin, mit dem eine Klage von Egon Hanse abgewiesen wurde. Mit seiner Erklärung, er werde nur eine Erhöhung von 2% akzeptieren, habe der Kunde ein Vergleichsangebot gemacht, dass der Gaslieferant nicht angenommen habe.
siehe hier:
http://www.vzhh.de/energie/98408/Urteil%20AG-HH%20Barmbek%20E.on%20Hanse.pdf